Gartennutzung: Jederzeit unbegründet widerrufbar

Hallo,
angenommen da ist eine Freundin, welche einen Vermieter hat, der ihr die Gartennutzung entziehen will. Angenommen in ihrem Mietvertrag steht die Klausel, daß die Gartennutzung jederzeit unbegründet widerrufbar ist. Ist diese Klausel rechtens??
Mir ist bekannt, daß man zwar die Gartennutzung widerrufen kann, aber nur wenn ein triftiger Grund vorhanden ist, wie z.B. ein Bauvorhaben etc.
Wenn der Entzug dieser Gartennutzung rechtens wäre, und angenommen
diese Freundin hätte einen Mietvertrag in welchem stände, daß die Miete nur für die Wohnung zu entrichten ist (z.B. :Miete 500,-€ davon für Wohnraum 500,-€), hätte sie dann trotzdem das Recht ihre Miete zu mindern?? Schließlich ist sie, angenommen die Freundin existiert, in diese Wohnung auch wegen des traumhaften Gartens eingezogen.
Danke, und einen schönen Start ins Wochenende
Pam

Vertrag ist Vertrag wenn vorher feststand das das geht dann ist es Pech. Wenn sowas „wichtiges“ irgend wo steht, unter treppenbeleuchtung und sonstwas dann könnte das e.v. unwirksam sein.

Aber wenn das deutlich herausgearbeitet ist z.B. Fettgedruckt über der Unterschriftsleiste ist das schon gültig.

Johannes

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