Guten Tag,
es gibt / gab ja rege Diskussionen über die gültigen Kündigungsfristen.
Ein Mieter wohnt seit 8 Jahren in seiner Wohnung, der
Mietvertrag wurde also gemäß den „alten“ Mietrechts gemacht, laut dem er 6 Monate Kündigungsfrist hat(im Mietvertrag sind wörtlich die gestaffelten Kündigungsfristen abhängig von der Wohndauer wiedergegeben).
Einige Einzelmeinungen lauten aber, dass trotzdem ein alter Mietvertrag nach neuem Recht, d.h. mit dreimontiger Kündigungsfrist, gekündigt werden kann.
Da der Mieter ausziehen will, weil wegen Nachwuchs neuer, größerer Wohnraum benötigt wird, stünde der Gestellung eines Nachmieters nichts entgegen, um früher raus zu kommen, aber man kann ja Pech haben und keinen finden.
Wer weiß, wie die Rechtslage (in Niedersachsen) nun tatsächlich ist?