Mittagsruhezeit

Angenommen, in einem Mietshaus mit 8 Parteien wird die Mittagsruhezeit nicht eingehalten, weil die Fenster und Balkontüren allesamt klemmen und zugeschlagen werden. Wie könnte man den Vermieter dazu bringen, den Mangel zu beheben? Wie steht es mit Mietminderung wegen des nicht möglichen, aber dringend gewünschten Mittagsschlafes? Wie wird die Mittagsruhe im Verhältnis zur Nachtruhezeit eingeschätzt (Minderungsbeträge für nächtliche / mittägliche Ruhestörung?)
Wer weiß was? Carmen

Hallo,

Mittagsruhe
Ab sieben Uhr morgens ist wieder alles erlaubt - und zwar den ganzen Tag. Eine Mittagsruhe sieht der Gesetzgeber nicht vor. An die muss man sich nur halten, wenn sie in der Hausordnung steht.

Ausnahme sind die Sonn - und Feiertage. Da muss auch mittags Ruhe herrschen. Und Rasen darf man gar nicht mähen.
Abmahnung
Hat man einen Dauerstörenfried im Haus, empfiehlt sich zunächst das nachbarschaftliche Gespräch. Wenn das nicht hilft, schalten Sie den Vermieter ein. Dieser kann laut Mietrecht bei unerträglichem Lärm den Störenfried abmahnen. Im schlimmsten Fall droht sogar die Kündigung.
Mietminderung
Unternimmt der Vermieter nichts, kann der Mieter die Miete kürzen. Im Fall der Dauer-Musik-Beschallung zum Beispiel um 10 bis 15 Prozent. Wenn es von oben trampelt und von unten rauscht, könnte das auch an den hellhörigen Wänden liegen. Auch dann darf die Miete gekürzt werden. Und zwar um bis zu 13 Prozent.
Klage
Natürlich kann man auch vor Gericht ziehen. Doch davon rät der Mieterschutzbund ab. Nachteil: Bis alle Zeugen und Gutachter gehört sind, kann es dauern.
Mit ein bisschen mehr Rücksicht und Toleranz kann man sich aber auch hier Ärger ersparen.

http://www.swr.de/infomarkt/archiv/2000/10/30/beitra…

Ob das alles auch bei Türen und Fensterschlagen gilt, wage ich zu bezweifeln. Hier würde ich den Absatz mit der Toleranz gelten lassen.

Gruß
roland