Hallo an alle,
Wieviele Katzen darf man auf einem Resthof halten?
Es handelt sich um eine angemietete Eigentumswohnung auf einem Resthof.
Laut Mietvertrag ist Tierhaltung generell erlaubt.Unsere Katzen leben draussen in der Scheune und auf Wiese und Feld.Wir haben drei umliegende Nachbarn, die teilweise auch mehere Katzen besitzen. Klagen kamen bisher keine.
Unser Vermieter droht uns jetzt mit der fristlosen Kündigung, wenn wir die Katzen nicht auf sieben reduzieren. Ist er im Recht?
Gruss Ute
Hallo Ute,
Die Haltung größerer Tiere [Katzen fallen auch darunter] gehört nicht mehr zum vertragsgemäßen Gebrauch (Kraemer in Bub/Treier Rdn. III, 1038; Emmerich/Sonnenschein, §§ 535, 536 BGB Rdn. 21; Köhler, § 63 Rdn. 4). Dies hat zur Folge, dass der Mieter vertragswidrig handelt, wenn er ohne Erlaubnis des Vermieters ein Tier in die Wohnung aufnimmt.
Eine vermittelnde Ansicht geht ebenfalls davon aus, dass das Halten von Hunden und Katzen wegen der Vielzahl der unterschiedlichen Interessenlagen nicht ohne weiteres als vertragsgemäß angesehen werden kann. Allerdings ist die Frage der Zulässigkeit der Tierhaltung einzelfallbezogen aufgrund einer umfassenden Interessenabwägung zu entscheiden (LG Mannheim, ZMR 1992, 545; AG Neuss, DWW 1992, 344; wohl auch LG Berlin, GE 1993, 1273). Hierbei wird es insbesondere auf
• die Art und die Zahl der Tiere,
• die Größe der Wohnung,
• die Art und die Größe des Hauses,
• die Anzahl und die Art der im Haus gehaltenen Tiere,
• die Altersstruktur der Bewohner,
• besondere Bedürfnislagen beim Mieter und
• das Verhalten des Vermieters in vergleichbaren Fällen ankommen
Diese Rechtsansicht hat zur Folge, dass die Tierhaltung zwar von einer Erlaubnis des Vermieters abhängt. Der Mieter hat allerdings einen Rechtsanspruch auf Erteilung der Erlaubnis, wenn seine Interessen an der Tierhaltung gewichtiger sind, als die Interessen des Vermieters an deren Versagung.
Christian
Hi,
Wieviele Katzen darf man auf einem Resthof halten?
Es handelt sich um eine angemietete Eigentumswohnung auf einem
Resthof.
Laut Mietvertrag ist Tierhaltung generell erlaubt.Unsere
Katzen leben draussen in der Scheune und auf Wiese und
Feld.Wir haben drei umliegende Nachbarn, die teilweise auch
mehere Katzen besitzen. Klagen kamen bisher keine.
Unser Vermieter droht uns jetzt mit der fristlosen Kündigung,
wenn wir die Katzen nicht auf sieben reduzieren. Ist er im
Recht?
Deine Frage kann wohl niemand guten Gewissens beantworten. Mehr als sieben Katzen in einer Wohnung sind schon eine Menge und auch wenn die Tierhaltung eigentlich erlaubt ist könnte hier die Grenze wirklich überschritten sein.
Wenn Ihr Euch uneinsichtig zeigt, muß der Vermieter letztlich klagen und wie ein Richter hier entscheidet, kann Dir im Forum niemand sagen.
Aber ein Rat: wenn Dir die Katzen wichtig sind, lasse Dich gründlich beraten - Rechtsanwalt oder Mieterverein! Hier muß ein mit dem Mietrecht und der lokalen Rechtssprechung vertrauter Fachmann urteilen…
Gruß Stefan
ein kleines bißchen offtopic dabei
hi ute,
grundsätzlich hat dein vermieter wohl recht. wobei mehr als 7 katzen zu halten scheint mir aber auch mehr als verantwortungslos …
aber du könntest ja einfach 7 als deine benennen, und die übrigen sind herrenlose / von den nachbarn, usw.
sollte es für deine antworten vielleicht von belang sein, dann umschreibe doch mal bitte den begriff „resthof“. den habe ich in meinem über 40 jahre langen leben nie gehört … gibt es den vielleicht nur regional?
lg, pit
Hi,
also Resthof ist ein ehemaliger Bauernhof mit Stallungen, der aber halt nur noch privat zur Tierhaltung genutzt wird. Stimmt auch einige Katzen sind uns zugelaufen, auch der Nachbar hat Katzen.
Gruss Ute
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Hi Christian,
der Vermieter wusste doch von Anfang an von den Katzen. Ist auch im Mietvetrag erlaubt. Ausserdem leben die Katzen doch draussen und nicht in der Wohnung!!
Gerade deswegen haben wir uns einen Hof mit Stallungen gesucht um die Katzen draussen zu halten.
Im Recht heisst es immer nur in der Wohnung. Wie ist es aber außerhalb der Wohnung.
Gruss Ute
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Hallo Stefan,
Termin beim Anwalt haben wir schon. Aber man muss sich vorher doch schon mal mit den Gesetzen und Urteilen die es diesbezüglich gibt auseinandersetzen. Gerade wo das Gesetz immer nur von Tierhaltung in der Wohnung spricht.Wir halten die Tiere draussen im Stall und auf dem Grundstück.
Gruss Ute
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Hallo Ute!
So generell kann Dir da sicher keiner antworten.Du hälst dich auch mit Infos zurück.
Wieviele Parteien leben denn noch auf dem Hof?
Welche Regelungen wurden in Bezug auf Tierhaltung und Gemeinschaftseigentum getroffen?
Ist die Scheune Gemeinschatfseigentum und wie wird sie genutzt?Stehen dort z.B. Autos?
Vielleicht sind evtl. Klagen der Nachbarn/Mitbewohner gleich zum Vermieter getragen worden?Nicht jeder,der sich belästigt fühlt macht das direkt mit dem Verursacher aus.
Was moch stört:warumdroht der Vermieter gleich mit der fristlosen Kündigung?Hat er nicht vorher mit Dir kommuniziert?Oder habt ihr keinen Kompromiss gefunden?
Ich würde Dir raten einen Fachanwalt für Tierrecht zu suchen.
Aber eins sollte Dir klar sein:egal wie es weitergeht-wenn der Vermieter Dich aufm Kiecker hat solltest Du eine neue Wohnung suchen.Vielleicht geht es vor Gericht zu deinen Gunsten aus-dann kündigt er eben ordnungsgemäß.
Ich ahbe einen Bekannten(Fachanwalt für Mietrecht)gefragt,wie es mit Regelungen für Freigangkatzen aussieht.Anscheinend gelten Regeln und Gesetze auch für Tiere,die ausschließlich draußen leben sobald sie nicht mehr herrenlos sind.
Aber die Idee einen Teil der Katzen als herrenlos zu benennen würde ich bleiben lassen.Dann kann dein Vermieter nämlich die "herrenlosen"Katzen vom Tierschutzverein einfangen und vermitteln lassen.
Gruß
Andrea
Wieviele Katzen darf man auf einem Resthof halten?
Es handelt sich um eine angemietete Eigentumswohnung auf einem
Resthof.
Laut Mietvertrag ist Tierhaltung generell erlaubt.Unsere
Katzen leben draussen in der Scheune und auf Wiese und
Feld.Wir haben drei umliegende Nachbarn, die teilweise auch
mehere Katzen besitzen. Klagen kamen bisher keine.
Unser Vermieter droht uns jetzt mit der fristlosen Kündigung,
wenn wir die Katzen nicht auf sieben reduzieren. Ist er im
Recht?
Gruss Ute
Hallo Andrea,
derzeit läuft ein ganz mieses Ding hier ab. Es gibt noch eine zweite Eigentumswohnung die gerade in der Zwangsversteigerung von jemandem erworben wurde. Mit der vorherigen Eigentümerin gab es keine Probleme, da sie selber 4 Katzen hatte (diese sind nun bei uns geblieben). Es gibt 2 Stallungen wobei eine uns zur Verfügung gestellt wurde für unsere Ziegen, Enten, Hühner und Katzen.Wir haben zu den Nachbarn sehr guten Kontakt und gerade nochmal nachgefragt bezüglich der Katzen. Es hat sich keiner bei unserem Vermieter beschwert.
Unser Vermieter wollte uns die Wohnung verkaufen aber durch die derzeitige Arbeitslosigkeit meines Mannes bekommen wir keine Finanzierung. Auch der neue Eigentümer will unsere Wohnung. Er hat schon einmal unseren Vermietern (geschiedenes Ehepaar) gegenüber etwas gesagt was nicht stimmte, um das Mietverhältnis zu zerrütten.Jetzt hat dieser behauptet die Nachbarn hätten sich beschwert, was gar nicht stimmt. Ein Kaufvertrag mit unseren Vermietern ist anscheinend geplatzt. Der neue Eigentümer wohnt derzeit nicht hier, da er bereits ein Haus hat.
Auch die vorherige Eigentümerin hatte sehr unter den unfairen Dingen die passierten zu leiden u.a. eine falsche eidesstattliche Versicherung usw. Unsere Vermieter wussten bei Vertragsunterschreibung, dass wir viele Tiere haben und im Mietvetrag steht auch Tierhaltung ist erlaubt.
Für mich steht eigentlich fest, dass hier offensichtlich versucht wird uns aus der Wohnung zu vertreiben.Ich vermute, dass der neue Eigentümer unsere Wohnung erst kaufen will, wenn wir gekündigt sind und versucht auf diese Weise unsere Vermieter zu beeinflussen.
Gruss Ute
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo Ute!
Also ganz so einfach ist es nun doch nicht-für euren Vermieter.
Er muß seine Behauptungen ja beweisen können,indem er z.B. Geschädigte benennt.
Außerdem muß er euch (meines Wissens nach) die Möglichkeit zur Änderung/Beseitigung der Beanstandungen geben.
Wenn es so ist wie Du vermutest würde ich mal sehen,ob Du nicht mit dem Vermieter dealen kannst.Er will euch raushaben-ihr könnt ja dagegen Widerspruch einlegen und schon kann das zu einer sehr langwierigen Sache werden.Das ist sicher nicht im Sinne des evtl. Käufers
Vielleicht gibt es ja die Möglichkeit daß ihr zu einem Kompromiß kommt?Ich kenne solche Sachen.Meist lief es darauf raus,daß der Nachbesitzer Makler,Kaution und Umzugskosten übernahm-aber auf jeden Fall schriftlich festhalten!!
Raus kriegt er euch auf jeden Fall.So wird es eben nur einfacher für alle.Ansonsten wird es langwierig.
Im übrigen gibt es auch noch den netten Spruch:Kauf bricht Miete nicht.D.h. euer Mietvertrag gilt weiter.Ich denke,die Katzen werden nur vorgeschoben.
Wie gesagt:such Dir einen Fachanwalt für Tierrecht und wende Dich mal an den Mieterschutzverein.Die sollten Dir kompetent weiterhelfen können.
Ansonsten:viel Glück
Andrea
Wieviele Katzen darf man auf einem Resthof halten?
Es handelt sich um eine angemietete Eigentumswohnung auf einem
Resthof.
Laut Mietvertrag ist Tierhaltung generell erlaubt.Unsere
Katzen leben draussen in der Scheune und auf Wiese und
Feld.Wir haben drei umliegende Nachbarn, die teilweise auch
mehere Katzen besitzen. Klagen kamen bisher keine.
Unser Vermieter droht uns jetzt mit der fristlosen Kündigung,
wenn wir die Katzen nicht auf sieben reduzieren. Ist er im
Recht?
Gruss Ute
Hallo Andrea,
derzeit läuft ein ganz mieses Ding hier ab. Es gibt noch eine
zweite Eigentumswohnung die gerade in der Zwangsversteigerung
von jemandem erworben wurde. Mit der vorherigen Eigentümerin
gab es keine Probleme, da sie selber 4 Katzen hatte (diese
sind nun bei uns geblieben). Es gibt 2 Stallungen wobei eine
uns zur Verfügung gestellt wurde für unsere Ziegen, Enten,
Hühner und Katzen.Wir haben zu den Nachbarn sehr guten Kontakt
und gerade nochmal nachgefragt bezüglich der Katzen. Es hat
sich keiner bei unserem Vermieter beschwert.
Unser Vermieter wollte uns die Wohnung verkaufen aber durch
die derzeitige Arbeitslosigkeit meines Mannes bekommen wir
keine Finanzierung. Auch der neue Eigentümer will unsere
Wohnung. Er hat schon einmal unseren Vermietern (geschiedenes
Ehepaar) gegenüber etwas gesagt was nicht stimmte, um das
Mietverhältnis zu zerrütten.Jetzt hat dieser behauptet die
Nachbarn hätten sich beschwert, was gar nicht stimmt. Ein
Kaufvertrag mit unseren Vermietern ist anscheinend geplatzt.
Der neue Eigentümer wohnt derzeit nicht hier, da er bereits
ein Haus hat.
Auch die vorherige Eigentümerin hatte sehr unter den unfairen
Dingen die passierten zu leiden u.a. eine falsche
eidesstattliche Versicherung usw. Unsere Vermieter wussten bei
Vertragsunterschreibung, dass wir viele Tiere haben und im
Mietvetrag steht auch Tierhaltung ist erlaubt.
Für mich steht eigentlich fest, dass hier offensichtlich
versucht wird uns aus der Wohnung zu vertreiben.Ich vermute,
dass der neue Eigentümer unsere Wohnung erst kaufen will, wenn
wir gekündigt sind und versucht auf diese Weise unsere
Vermieter zu beeinflussen.
Gruss Ute
Hallo Ute,
wenn der vermieter euch aus dem haus haben will, dann wird es ueber kurz oder lang nicht mehr gutgehen. der vermieter wird nach anderen moeglichkeiten suchen. wenn ihr stressfrei leben wollt solltet ihr euch nach einer anderen bleibe umsehen, denn die ganzen streitigkeiten sind es nicht wert, wenn ihr am ende doch den kuerzeren zieht.
gruss
\sk
Hi,
dank Euch allen für Eure Bemühungen. Gehe heute zu einem Anwalt und dann schaun wir mal weiter.
Gruss Ute