Abstandsvereinbarung

Hallo zusammen!
Vielleicht kennt sich da jmd. genauer aus.

E zieht aus seiner Mietwohnung aus und sucht einen Nachmieter. Es melden sich einige Interessenten. Alle Interessenten unterschreiben einen Kaufvertrag über eine vorhandene Einbauküche, der wirksam wird bei Abschluss des Mietvertrages. Interessent R wird durch den Vermieter als Nachmieter akzeptiert und unterschreibt den Mietvertrag. Nun will aber der R nicht den vollen Kaufpreis zahlen und möchte mindern. E lehnt ab! Nun möchte R die Küche garnicht mehr kaufen. Kann E auf Erfüllung des Kaufvertrages(Zahlung + Abnahme der Küche) pochen? Sofern E die Küche nun ausbauen muss, kann E dann für die entstehenden Kosten und den Schaden, der durch den Nichtverkauf der Küche an andere Interesenten entstanden ist, Schadensersatz verlangen?

Für Eure Antworten bedanke ich mich bereits vielmals!

Hinweis: Der vereinbarte Kaufpreis liegt unter dem derzeitigen objektiven Verkehrswert der Küche.

hallo,
also als erstes stutZe ich etwas über den kaufvertrag den du hast unterschreiben lassen. aber ich nehme dass nun mal so hin.
nun auf den kaufvertrag an sich wenn er denn rechtlich einwandfrei ist kannst du selbstverständlich pochen wenn du insoweit nicht ein widerrufsrecht oder ähnliches eingetragen hast. auch wäre wichtig wie du die ware im kaufvertrag geschrieben hast und ob auf alle mängel, soweit vorhanden hingewiesen wurde.
eine minderung des kaufpreises, wäre nur dann rechtens, wenn der kaufsgegenstand einen gravierenden mangel vorweis der die nutZbarkeit des gegenstandes in seiner eigenschaft beeinträchtigt.
für den „schaden“ der durch den nichtverkauf der küche entstanden ist, gibt es keine möglichkeit der klage, meines wissens. ferner ist die ersetZung der kosten für die letZtenendes räumung der wohnung nicht der „Nichtkäufer“ verantwortlich.
da die küche nicht verkauft wurde muss E nun SEINE küche aus der Wohnung des Mieters räumen.
es ist aber wichtig wie die lage des kaufvertrages ist, besteht für den käufer die möglichkeit von kaufvertrag ZurückZutreten, dann sind weder schadensersatZanspruch noch andere kostengeltendmachung gültig. sollte es keine möglichkeit geben ist das ganZe über das gerichtliche Mahnverfahren letZtenendes abZuwickeln.

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