Hallo Experten,
folgendes Problem stellt sich dar:
In dem Mietshaus musste der Öltank gereinigt werdem. Diese Reinigung wurde dem Mieter rechtzeitig durch die entsprechende Firma bekannt gegeben. Der Tank wurde durch die Firma ordnungsgemäß gereinigt. Am Abend ist eine Brennerstörung aufgetreten. Der Monteur der Reinigungsfirma hat dem Vermieter gegenüber bestätigt, dass die Mieter eine Leitung zum Brenner eigenmächtig abgeklemmt haben, um weiterhin Warmwasser zu haben. Dies ist nun auch wahrscheinlich die Ursache für die Störung.
Wer muss nun für den Schaden aufkommen?
Der Vermieter oder der Mieter?
Vielen Dank
Markus
Hallo Markus,
folgendes Problem stellt sich dar:
In dem Mietshaus musste der Öltank gereinigt werdem. Diese
Reinigung wurde dem Mieter rechtzeitig durch die entsprechende
Firma bekannt gegeben. Der Tank wurde durch die Firma
ordnungsgemäß gereinigt. Am Abend ist eine Brennerstörung
aufgetreten. Der Monteur der Reinigungsfirma hat dem Vermieter
gegenüber bestätigt, dass die Mieter eine Leitung zum Brenner
eigenmächtig abgeklemmt haben, um weiterhin Warmwasser zu
haben. Dies ist nun auch wahrscheinlich die Ursache für die
Störung.
Wer muss nun für den Schaden aufkommen?
Der Vermieter oder der Mieter?
Wie bereits direkt hingewiesen, die Aussage Dir vom Handwerker bestätigen lassen. Der Mieter muss in diesem Fall die Kosten tragen. Ausserdem ist in solchen Fällen grundsätzlich eine Abmahnung an den Mieter zu senden. In konkreten Fällen ist in der Abmahnung wegen derartiger grober Vertragsverletzung und Veränderungen an technischen Anlagen im Wiederholungsfall die Kündigung anzudrohen.
Gruss Günter