Mieterhöhung - wie richtig?

Hallo,

angenommen mein Vermieter will meine Miete erhöhen, weil die seit Jahren nicht an den Mietspiegel angepasst wurde und ich derzeit nur etwa die Hälfte zahle (Kaltmiete) was so in der Gegend (vgl. Zeitung) üblich ist. Ausserdem wurden im Haus größere Arbeiten durchgeführt, die den Wert erheblich aufbessern.

Wie darf der Vermieter eine Erhöhung formulieren -eine Begründung muß ja jedenfalls dabei sein - damit die Erhöhung gültig ist. Bei welchen Begründungen wäre sie ungültig?

Danke für eure Beiträge!

Gruß,

Michael

  1. Gleichwertige Vergleichswohnung 3 Stück oder Mietspiegel wenn es einen gibt.

  2. Verbesserungen z.B. Neue Heizung

ungültig wenn kaputte Fenster/( o. zB. Heizung entspricht nicht mehr der Verordnung) ersetzt werden ( Reparatur )

Johannes

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Hallo,

angenommen mein Vermieter will meine Miete erhöhen, weil die
seit Jahren nicht an den Mietspiegel angepasst wurde und ich
derzeit nur etwa die Hälfte zahle (Kaltmiete) was so in der
Gegend (vgl. Zeitung) üblich ist. Ausserdem wurden im Haus
größere Arbeiten durchgeführt, die den Wert erheblich
aufbessern.

Wie darf der Vermieter eine Erhöhung formulieren -eine
Begründung muß ja jedenfalls dabei sein - damit die Erhöhung
gültig ist. Bei welchen Begründungen wäre sie ungültig?

Hallo Michael,

eine Mieterhöhung muss mit einem Mietspiegel ( als Anlage ist der entsprechende Teil des Mietspiegels zwingend dem Mieter mit der Mieterhöhung zu übersenden ), mit einem Mietwertgutachten ( der Mieter hat Anspruch auf eine Kopie des Gutachtens) oder drei vergleichbare Wohnungen begründet werden. Sie darf nicht mehr als 20 % innerhalb von drei Jahren betragen.

Höhere Kosten, weil alles teurer wird, weil auch ich mehr Geld benötigen usw. ist natürlich oftmals als Grund angegeben, rechtlich jedoch nicht wirksam.

Was die größeren Arbeiten betrifft, ist Dein Hinweis nicht konkret. Ob also hier eine Einordnung in einen anderen Bestandteil des Mietspiegels z.B. von mit Bad und mit Einzelöfen auf mit Bad und ZH besteht und ob einr Mieterhöhung möglicherweise im Rahmen der Mieterhöhung wegen einer nicht angekündigten, trotzdem mit anderen Fristen versehene Modernisierung in Betracht kommt, kann ohne näheren Hinweis nicht beantwortet werden. Bitte genauere Hiwneise.

Gruss Günter