Hallo!
Also, ich versuche mal eine Situation moeglichst objektiv zu beschreiben:
Eine Wohnung, 3 Hauptmieter. Die Wohnung wurde vor 5 Jahren in einem Sau-Zustand uebernommen, und muss laut Vermieter in 1a Zustand zurueckgegeben werden. Der Vermieter rechtfertigt diese Angabe damit, dass der Vormieter noch einen alten Ost-Mietvertrag hatte (Standot Berlin), der ihn nicht zu Schoenheitsreparaturen bei Auszug zwingt. Gut, die Wohnung wird renoviert, nach drei Jahren ist sind bereits zwei der Hauptmieter ausgezogen, der letzte Hauptmieter haelt die Wohnung weiter mit 2 Untemietern. Das Zusammenleben in der Wohnung ist gleichberechtigt, Wohngemeinschaft-Prinzip.
Jetzt wollen die Untermieter ausziehen, dem Hauptmieter kommt das auch gelegen, und er kuendigt die Wohnung. Kurz danach entscheiden sich die Untermieter um, und wollen die Wohnung behalten. Sie kontaktieren den Vermieter, und werden als Nachmieter akzeptiert. Die Untermieter verlangen nun (nach Absprache mit dem Vermieter) von dem Hauptmieter entweder eine komplette Renovierung, oder eine Zahlung von 500,- €.
Der Hauptmieter faellt aus allen Wolken, und guckt in den Untermietvertraegen nach - und tatsaechlich steht dort leider nichts, was den Untermietern Schoenheitsreparaturen auflegt.
Nun die Frage, gibt es fuer den Hauptmieter noch irgendeine Moeglichkeit, die Untermieter bei der Renovierung miteinzubeziehen? Oder sitzt er nun wirklich alleine auf den Renovierungskosten?
Momentan sind einzelne Raeume der Wohnung stellenweise ohne Tapeten - muss bei einer Renovierung auch tapeziert werden, oder reicht das Weissen der Waende?
Gruss,
Uwe