Hauptmieter / Untermieter / Nachmieter Problem

Hallo!

Also, ich versuche mal eine Situation moeglichst objektiv zu beschreiben:

Eine Wohnung, 3 Hauptmieter. Die Wohnung wurde vor 5 Jahren in einem Sau-Zustand uebernommen, und muss laut Vermieter in 1a Zustand zurueckgegeben werden. Der Vermieter rechtfertigt diese Angabe damit, dass der Vormieter noch einen alten Ost-Mietvertrag hatte (Standot Berlin), der ihn nicht zu Schoenheitsreparaturen bei Auszug zwingt. Gut, die Wohnung wird renoviert, nach drei Jahren ist sind bereits zwei der Hauptmieter ausgezogen, der letzte Hauptmieter haelt die Wohnung weiter mit 2 Untemietern. Das Zusammenleben in der Wohnung ist gleichberechtigt, Wohngemeinschaft-Prinzip.

Jetzt wollen die Untermieter ausziehen, dem Hauptmieter kommt das auch gelegen, und er kuendigt die Wohnung. Kurz danach entscheiden sich die Untermieter um, und wollen die Wohnung behalten. Sie kontaktieren den Vermieter, und werden als Nachmieter akzeptiert. Die Untermieter verlangen nun (nach Absprache mit dem Vermieter) von dem Hauptmieter entweder eine komplette Renovierung, oder eine Zahlung von 500,- €.

Der Hauptmieter faellt aus allen Wolken, und guckt in den Untermietvertraegen nach - und tatsaechlich steht dort leider nichts, was den Untermietern Schoenheitsreparaturen auflegt.

Nun die Frage, gibt es fuer den Hauptmieter noch irgendeine Moeglichkeit, die Untermieter bei der Renovierung miteinzubeziehen? Oder sitzt er nun wirklich alleine auf den Renovierungskosten?
Momentan sind einzelne Raeume der Wohnung stellenweise ohne Tapeten - muss bei einer Renovierung auch tapeziert werden, oder reicht das Weissen der Waende?

Gruss,
Uwe

Man muss sich fragen ob der Mieter überhaupt eine Renovierung schuldete m.E. NEIN.

Er muss die Wohnung so zurückgeben wie er sie bekam.

Johannes

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Man muss sich fragen ob der Mieter überhaupt eine Renovierung
schuldete m.E. NEIN.

Er muss die Wohnung so zurückgeben wie er sie bekam.

Johannes

Hmm, der Vormieter hatte damals noch einen alten Vertrag, der ihn nicht zu Schoenheitsreparaturen verpflichtet. Demzufolge war die Wohnung in einem miserablen Zustand, der von den jetzigen Hauptmietern behoben wurde. Der momentane Mietvertrag verpflichtet die Hauptmieter allerdings, die Wohnung in einem ordentlichen Zustand zurueckzugeben. Da die Waende in verschiedenen Farben gestrichen sind, muss da wohl nochmal ruebergegangen werdne. Ich denke mal die Hauptmieter haben sich mit dem Vertrag zur Renovierung verpflichtet, oder?

Gruss,
Uwe

Nein die müssen die Wohnung nur in dem Zustand zurückgeben in dem sie die erhielten. Ohne Wertzuwachs.

Im übrigen sind viel Formulierungen in Altmietverträgen ungültig also prüfen lassen

Johannes

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Prinzipiell ist der Mieter selbst bei Anfangsrenovierung verpflichtet, den im Mietvertrag unterschriebenen Renovierungsplan einzuhalten. Nur bei kurzer Mietzeit haben Gerichte anders entschieden (LG Limburg verneint Renovierungspflicht bei 18 Monaten Mietdauer )
Gruß n.

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