Sozialhilfeempfänger in Mietwohnung

Hallo zusammen,

angenommen eine Familie mit 3 Kindern -Mutter Sozialhilfeempfängerin, Lebensgefährte der Mutter ständig betrunken- wird nach mehrmaligem Abmahnen durch den Vermieter gekündigt. Als Gründe wurden nicht gezahlte Mieten genannt (obwohl vom Sozialamt überwiesen), ständige Ruhestörungen, absichtlich verursachte Beschädigungen, die Liste ist eigentlich endlos. Kann so eine Kündigung eigentlich rechtens sein? Man kann doch die Leute nicht so einfach auf die Straße setzen, oder doch? Da ich die Familie auch kenne erwarte ich hier keine Rechtsberatung (diese werden sie wohl selbst hinzuziehen müssen), mich interessiert nur ob der Vermieter mit der Kündigung durchkommt und welche Kriterien bei solchen Leuten ausschlaggebend für eine Kündigung wären.

Vielen Dank und schönen Tag!

Guten Tag,

ich kann nur soviel dazu beisteuern:
bei uns in der Gemeinde werden die Mieten (resp. die Zuschüsse)für Sozialhilfeempfänger nicht mehr vom Sozialamt an den Vermieter überwiesen, sondern es geht über den Umweg über den Mieter. Der Vermieter hat also eine gewisse Sicherheit verloren.

Aber generell möchte ich (meine persönliche) dazu sagen, dass ich nicht der Meinung bin, dass sich ein Vermieter von (mutmaßlich) zahlungsunfähigen oder zahlungsunwilligen Mietern ewig auf der Nase rumtanzen lassen muß, auch wenn es Sozialhilfeempfänger sind.

Wie bei anderen auch unpüktliches zahlen wiederholt reicht.

Mietrückstand über 2 MM reicht zur fristlosen aber immer koppeln
mit einer hilfsweise ausgesprochenen fristgerechten Kündigung aus gleichem Grund.

Andere Kündigungsgründe anführen.

Gewalt o. Beleidigung oder irgendeine andere Straftat gg. den Vermieter reicht zur fristlosen ohne Wiederkehr.

Hier ist das übrigens so das das Sozialamt an den Vermieter direkt zahlt

Johannes

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hallo,

das nachzahlen der saeumigen miete durch das sozialamt kann sich die mieterin nur einmal leisten. kommt sie nochmal in verzug, dann geht die fristlose kuendigung durch.

aber auch sonst sollte sich die gute frau mal in die lage der anderen hausbewohner versetzen / staendiger laerm, ein betrunkener freund und sachbeschaedigungen … wenn das schon abgemahnt wurde und sie macht trotzdem weiter, muss sie die konsequenzen ziehen. andere mieter zahlen die miete und moechten einfach ihre ruhe haben … wenn sie sich nicht daran halten kann, sollte sie „hilfe“ in anspruch nehmen und mal einen psychologen aufsuchen.

bei einer fristlosen kuendigung wegen solchen sachen reicht die mehrmalige abmahnung voll aus.

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Das Problem bei der Sache ist…
Hallo,

…das diese Mieter sehr schwer aus der Wohnung zu bekommen sind.
Wo bei Normalmietern (nicht abwertend gemeint) diese Gründe als Kündigung ausreichen würden, stehen offensichtlich Sozialhilfeempfänger unter einem ganz besonderen Schutz.
Ich spreche da aus eigener Erfahrung. Ich musste mir Dinge anhören wie, besonders Schutzwürdig, Härtefall, Großfamilie kann man nicht auf die Strasse setzen etc.

Aber generell möchte ich (meine persönliche) dazu sagen, dass
ich nicht der Meinung bin, dass sich ein Vermieter von
(mutmaßlich) zahlungsunfähigen oder zahlungsunwilligen Mietern
ewig auf der Nase rumtanzen lassen muß, auch wenn es
Sozialhilfeempfänger sind.

Aber darauf läuft es hinaus. Der Schutz einer Sozialhilfeempfängerin mit Kindern ist höher zu bewerten, als ein Vermieter, der Gefahr läuft, seine zahlungswilligen und Nicht randalierenden Mieter zu verlieren.

Gruß
roland

Hallo Roland,

leider wahr deine Beschreibung. Allerdings sind auch viele Vermieter dann zu lasch, um das Verfahren bis zzum bitteren Ende durchzuziehen. Das Amtsgericht versucht in der ersten Instanz normalerweise JEDE Kündigung abzuwürgen. Ich habe Fälle erlebt, bei denen nicht mal ein Luftablassen am Auto des Vermieters und Diebstahl reichte. Geht man aber in die nächste Instanz, sieht es oft völlig anders aus. Dort gibt es meistens noch einigermassen vernünftige Richter. Leider lassen sich viele Vermieter auf Druck des Richters auf einen Vergleich ein oder resignieren. Die Konsequenz ist klar: Jeder neue Mieter wird auf Herz und Nieren geprüft, Sozialhilfeempfänger und Familien fallen durch das Raster und bekommen keine Wohnung mehr. Das ist leider die Folge des falsch verstandenen „sozialen“ (in Wirklichkeit asozialen) Denkens unserer Richter.

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Hi Bitter Moon

da hift nur das wortwörtliche ausführen Mietende auf der Stelle

"an kopf und Kragen…

Schlimm ist nur wenn die Fristlose nicht reicht.

Hotelkosten für ein paar tage ec

Johannes

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Hallo Bernd,

wer mehr als mit zwei Monatsmieten in Rückstand ist, dem kann fristlos gekündigt werden. Ausserdem kann jemand, von dem eine permanente Störung des Hausfriedens ausgeht ebenso gekündigt werden.

angenommen eine Familie mit 3 Kindern -Mutter
Sozialhilfeempfängerin, Lebensgefährte der Mutter ständig
betrunken- wird nach mehrmaligem Abmahnen durch den Vermieter
gekündigt. Als Gründe wurden nicht gezahlte Mieten genannt
(obwohl vom Sozialamt überwiesen),

die Frage ist nur, ob die Miete an den Vermieter oder an den Mieter zur Weiterleitung überwiesen wurde. Wenn das Sozialamt die Miete an den Vermieter direkt überwiesen hat, heisst dies noch lange nicht, dass hier die vereinbarte Miete überwiesen wurde. Oft zahlt das Sozialamt nämlich nur einen Anteil und der Mieter muss den Rest selbst tragen.

ständige Ruhestörungen,

absichtlich verursachte Beschädigungen, die Liste ist
eigentlich endlos. Kann so eine Kündigung eigentlich rechtens
sein?

Wenn es zuvor zu Abmahnungen mit der Androhung der Kündigung gekommen ist, dürfte die Kündigung durchaus anerkannt werden. Notfalls muss die Familie dann eben in eine Notunterkunft ( mir tun in solcehn Fällen nur die Kinder leid, sie büssen durch Ausgrenzung ihr ganzes Leben für die Veranwortungslosigkeit der Erwachsenen )

Man kann doch die Leute nicht so einfach auf die Straße

setzen, oder doch? Da ich die Familie auch kenne erwarte ich
hier keine Rechtsberatung (diese werden sie wohl selbst
hinzuziehen müssen), mich interessiert nur ob der Vermieter
mit der Kündigung durchkommt und welche Kriterien bei solchen
Leuten ausschlaggebend für eine Kündigung wären.

Diese Frage konnte nur umschrieben beantwortet werden. Ob und wie und unter welchen Voraussetzungen der Vermiete in solchen Fällen im Recht sein könnte, ist einfach durch mangelnde Kenntnisse nicht möglich zu beantworten. Vor allem. Ohne die schriftlichen Unterlagen und Nachweise kann eine solche Frage nie beantwortet werden.

In solchen Fällen ist nicht nur die Vereinbarung im Mietvertrag zu beachten, sondern auch der einzelne Sozialhilfebescheid. Insbesondere ob diese Bescheide monatlich unterschiedlich ausfallen. Ob entsprechend unterschiedlich Mietzahlungen an den Vermieter direkt oder an den Sozialhilfeempänger zur Weiterleitung gehen. Ob das Sozialamt überhaupt die volle Miete übernommen hat und wenn der Mieter die Miete selbst überweisen muss, ob durch Bankbareinzahlungen oder Kontoauszüge die Bezahlung nachweisbar ist. „Zur Überweisung angenommen“ ist kein Zahlungsbeleg.

Gruss Günter