KÖNNEN BEI DEN NEBENKOSTEN AUCH DIE KOSTEN FÜR DIE HAUSVERSICHERUNG UND DIE GEBÄUDEHAFTPFLICHT ABGERECHNET WERDEN ? UND WERDEN DIESE DANN ANTEILIG DURCH DIE ANZAHL DER MIETPARTEIEN BERECHNET ODER NACH DER CM²-ZAHL ?
KÖNNEN BEI DEN NEBENKOSTEN AUCH DIE KOSTEN FÜR DIE
HAUSVERSICHERUNG UND DIE GEBÄUDEHAFTPFLICHT ABGERECHNET WERDEN
? UND WERDEN DIESE DANN ANTEILIG DURCH DIE ANZAHL DER
MIETPARTEIEN BERECHNET ODER NACH DER CM²-ZAHL ?
JA, DIE VERSICHERUNGEN DÜRFEN UMGELEGT WERDEN UND ZWAR SO, WIE DAS IM MIETVERTRAG FÜR DIE ANDEREN NEBENKOSTEN FESTGELEGT WORDEN IST. GAR NICHT MAL SO SCHLECHTER LINK:
http://www.rewirpower.de/home/energie/mieterservice/…
ÜBRIGENS GEFUNDEN MIT http://www.google.de/search?q=nebenkosten+geb%C3%A4u…
(ERSTER TREFFER)
GRUß,
Christian
P.S. Sind hier seit neuestem nur noch großbuchstaben erlaubt? SIND HIER SEIT NEUESTEM NUR NOCH GROßBUCHSTABEN ERLAUBT?
ahhhhh
da wird man ja taub, bei der rumschreierei
KÖNNEN BEI DEN NEBENKOSTEN AUCH DIE KOSTEN FÜR DIE
HAUSVERSICHERUNG UND DIE GEBÄUDEHAFTPFLICHT ABGERECHNET WERDEN
? UND WERDEN DIESE DANN ANTEILIG DURCH DIE ANZAHL DER
MIETPARTEIEN BERECHNET ODER NACH DER CM²-ZAHL ?
Hallo,
unter FAQ 1431 findest Du eine Aufstellung der Betriebskosten und die Verteilung derselben nach den gängigsten Methoden. Die Versicherungen müssen im Mietvertrag vereinbart sein. Ein Hinweis auf § 27 II BV Anlage 3 reicht aus.
Gruss Günter