Hallo Forum,
vor kurzem ist einer Freundin von mir folgendes passiert! Sie ist letztes Jahr in eine Mietwohnung gezogen, bei der jedoch beim Einzug Mängel zu verzeichnen waren! Zum einen war die Spüle defekt und im Bad mussten Reparaturen erledigt werden (Erneuerung der Duscheinrichtung)! Diese hat sie beim Einzug beim Hausmeister der Hausverwaltung angemahnt! Dieser blieb lange untätig, weil er angeblich keine Zeit hatte! Anfang dieses Jahres hat der gute Mann dann dochmal Zeit gehabt und die Reparaturen durchgeführt! Eine Woche später kam die dicke Rechnung der Hausverwaltung! 120 Euro für Reparaturarbeiten,gemäß § 9 ihres Mietvertrages hat sie für die Kosten aufzukommen! Darüber war sie natürlich erbost, weil a) der Hausmeister zu keinem Zeitpunkt darüber aufgeklärt hat welche Kosten entstehen (Stundensatz 40 Euro!!!) wenn er die Reparaturen durchführt und b) die Schäden nicht von ihr verursacht worden und bereits beim Einzug angemahnt worden sind! Daraufhin hat sie natürlich einen Widerspruch geschrieben! Die Hausverwaltung lies 6 Wochen lang nichts von sich hören, daraufhin schrieb sie nochmals einen Brief mit der Bitte um Antwort das die Sache nun erledigt sei! Tatsächlich kam dann eine Antwort in der sinngemäß dieses drin stand: Sehr geehrte Frau X, ihrem Widerspruch können wir nicht Folge leisten! Gemäß $9 ihres Mietvertrages müssen sie für entstandene Reparaturarbeiten in Ihrer Wohnung aufkommen! Dabei ist es völlig ohne Belang ob die Reparaturen von Ihnen verschuldet worden sind oder nicht! Sie sind zahlungspflichtig! Die Forderung von 120 Euro besteht weiterhin, es sind bereits Verzugszinsen angefallen!
Eine riesige Unverschämtheit! Hätte sie den zweiten Brief nicht geschrieben, dann hätte die Hausverwaltung wohl nichts mehr von sich hören lassen und vermutlich bei ihrem Auszug die Rechnung inklusive Verzugszinsen von ihrer Mietkaution abgezogen! Ein klärendes Gespräch mit dem Hausmeister brachte gar nix, der meint sie müsse zahlen, ausserdem kann er sich überhaupt nicht mehr daran erinnern, dass die Mängel an der Wohnung mehrmals bei ihm angemahnt wurden…
Jetzt meine Frage ans Forum! Wie kann man sich gegen solche Unverschämtheiten zur Wehr setzen? Ein Rechtsanwalt ist vermutlich zu teuer, aber sowas kann man sich ja nicht gefallen lassen! Wie ist das überhaupt rechtlich zu betrachten?
Hallo,
vor kurzem ist einer Freundin von mir folgendes passiert! Sie
ist letztes Jahr in eine Mietwohnung gezogen, bei der jedoch
beim Einzug Mängel zu verzeichnen waren! Zum einen war die
Spüle defekt und im Bad mussten Reparaturen erledigt werden
(Erneuerung der Duscheinrichtung)! Diese hat sie beim Einzug
beim Hausmeister der Hausverwaltung angemahnt! Dieser blieb
lange untätig, weil er angeblich keine Zeit hatte! Anfang
dieses Jahres hat der gute Mann dann dochmal Zeit gehabt und
die Reparaturen durchgeführt! Eine Woche später kam die dicke
Rechnung der Hausverwaltung! 120 Euro für
Reparaturarbeiten,gemäß § 9 ihres Mietvertrages hat sie für
die Kosten aufzukommen! Darüber war sie natürlich erbost, weil
a) der Hausmeister zu keinem Zeitpunkt darüber aufgeklärt hat
welche Kosten entstehen (Stundensatz 40 Euro!!!) wenn er die
Reparaturen durchführt und b) die Schäden nicht von ihr
verursacht worden und bereits beim Einzug angemahnt worden
sind! Daraufhin hat sie natürlich einen Widerspruch
geschrieben! Die Hausverwaltung lies 6 Wochen lang nichts von
sich hören, daraufhin schrieb sie nochmals einen Brief mit der
Bitte um Antwort das die Sache nun erledigt sei! Tatsächlich
kam dann eine Antwort in der sinngemäß dieses drin stand: Sehr
geehrte Frau X, ihrem Widerspruch können wir nicht Folge
leisten! Gemäß $9 ihres Mietvertrages müssen sie für
entstandene Reparaturarbeiten in Ihrer Wohnung aufkommen!
Dabei ist es völlig ohne Belang ob die Reparaturen von Ihnen
verschuldet worden sind oder nicht! Sie sind
zahlungspflichtig! Die Forderung von 120 Euro besteht
weiterhin, es sind bereits Verzugszinsen angefallen!
Eine riesige Unverschämtheit! Hätte sie den zweiten Brief
nicht geschrieben, dann hätte die Hausverwaltung wohl nichts
mehr von sich hören lassen und vermutlich bei ihrem Auszug die
Rechnung inklusive Verzugszinsen von ihrer Mietkaution
abgezogen! Ein klärendes Gespräch mit dem Hausmeister brachte
gar nix, der meint sie müsse zahlen, ausserdem kann er sich
überhaupt nicht mehr daran erinnern, dass die Mängel an der
Wohnung mehrmals bei ihm angemahnt wurden…
Jetzt meine Frage ans Forum! Wie kann man sich gegen solche
Unverschämtheiten zur Wehr setzen? Ein Rechtsanwalt ist
vermutlich zu teuer, aber sowas kann man sich ja nicht
gefallen lassen! Wie ist das überhaupt rechtlich zu
betrachten?
Zuerst einmal sollte klargestellt werden, um welche Reparaturen es sich hier handelt. Der alleinige Hinweis auf Kleinreparaturen lässt keine Beantwortung Deiner Frage zu.
Ferner taucht hier möglicherweise auch ein weiteres Problem auf. Wenn der Hausmeister Reparaturarbeiten ausführt, wie werden diese bezahlt ? Sind diese Kosten von den Hausmeisterkosten in der Abrechnung der Betriebskosten abgetrennt oder nicht ?
Gruss Günter
Hallo Günter,
vielen Dank für Deine Antwort! Also es wurden, soweit ich es weiss, ein Duschkopf ausgewechselt und ein Abflussrohr an der Spüle neu eingebaut! Für die Hausverwaltung sind das Schönheitsreparaturen die der Mieter selbst zu tragen hat! Eine Betriebskostenabrechnung hat sie noch nicht erhalten, da sie ja noch nicht ein Jahr dort wohnt! Aber selbst wenn Hausmeisterkosten dort aufgeführt wären besteht ja trotzdem die Frage ob der Hausmeistereinsatz trotzdem gesondert bezahlt werden müsste! Genauso die Frage ob die Hausverwaltung rechtlich korrekt gehandelt hat, auch wenn es ein verdammt mieser Stil ist!!!
Hallo,
ein Duschkopf fällt unter die Kleinreparaturpauschale, wenn diese vereinbart ist.
Der Einbau eines Abflussrohres an der Spüle ist unterschiedlich zu bewerten. Gehört die Einbauküche der Mieterin haftet sie für die Kosten. Gehört die Einbauküche zur vermieteten Wohnung muss der Eigentümer/Hausverwaltung die Kosten tragen.
Bei der Endabrechnung der Betriebskosten wird zu prüfen sein, ob die Stunden für Reparaturen in den umgelegten Kosten enthalten sind. Der Mieter hat einen Anspruch auf Auskunft gegenüber der Hausverwaltung, ob diese an den Hausmeister zusätzliche Zahlungen für Reparaturen leistet. Kommt eine Hausverwaltung dieser Aufforderung zur Aufklärung nicht nach, kann der Mieter - sollte sich aber zuvor beraten lassen - die Hausmeisterkosten pauschal um 30 % kürzen. Nur wenn die Hausverwaltung dann bewiesen kann, dass der Anteil geringer ist, hat der Mieter die Differenz zu zahlen.
Gruss Günter
Gruss Günter
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