… nehmen wir mal den Fall an:
Jemand hat seit 2 Jahren eine Wohnung. Einzug war 04/2002 - bereits im Herbst 2002 traten feuchte Stellen (später Schimmel) an den Eckstellen der Außenwände im Wohn- und Schlafzimmerbereich auf und auch die Fensterrahmen hatten schon nach kurzer Zeit die ersten Schimmelflecken. Ab einer Temperatur von ca. 0 Grad C stand das Wasser an den Fenstern, egal wie oft gelüftet wurde. Auch die Raumtemperatur entsprach normalen Werten.
Daraufhin wurde der Vermieter in Kenntnis gesetzt, mit Frist zur Beseitigung etc… Leider hat er auch nach mehrfacher Aufforderung nicht reagiert. Daraufhin wurde eine Minderung der Miete durchgeführt. Dieser hat der Vermieter zwar widersprochen, aber diesem Widerspruch wurde vom Mieter auch widersprochen und aufrecht erhalten.
Nach knapp 1,5 Jahren waren so 2 Monatsmieten ausständig und es kam eine Mahnung mit Kündigungsandrohnung. Daraufhin folgt wieder ein Briefwechsel und zusätzlich entstand auch noch durch eine defekte Waschmaschine in der darüberliegenden Wohnung ein Wasserschaden, der Wasser durch die Küchen- und Badezimmerdecke durchsickern ließ. Auch dieser Schaden wurde angezeigt, doch wiederum mit dem Vermerk auf falsches Lüften abgetan.
Mittlerweile hatte sich in dem Haus eine kleine Interessengemeinschaft von 4 Parteien gebildet, die einen Gutachter für ein Kurzgutachten bestellt hatten, da die Schimmel- und Feuchtigkeitsprobleme in allen Wohnungen an gleichen Stellen auftraten. Dieser bestätigte, dass vermutliche bauliche und thermische Probleme vorhanden wären und natürlich den vermuteten Wasserschaden.
Daraufhin wurde diese Wohnung fristlos gekündigt. Jetzt hat aber der Vermieter dieser Kündigung aufgrund des Wasserschadens und der anderen Mängel nicht entsprochen, will die ausstehende, geminderte Miete zurück und behält die Kaution zurück, da die Wohnung in den betroffenen Räumen natürlich nicht übergestrichen wurden. Natürlich mit der Begründung, dass eine sanierungsbedürftige Wohnung nicht renoviert werden müsse, denn Schimmelflecken gehen nicht weg, wenn man sie übermalert.
Frage: Ist in so einem Fall eine fristlose Kündigung überhaupt möglich gewesen? Kann er die Kaution behalten? Muss die Wohnung doch noch renoviert werden? … und was ist mit der Mietminderungssumme?
Für eventuelle Anregungen wäre ich sehr dankbar
Denise