Und es geht weiter:
Der bisherige Mieter hat heute von einem anderen Bewohner des Hauses erfahren, daß die Nachmieterin bereits am selben Tag der Wohnungsübergabe zurück getreten ist.
Der Vermieter erzählte diesem Bewohner, daß die Wohnung in einem sehr schlechten Zustand übergeben wurde. Was aber nicht stimmt, beserein wurde sie übergeben, ohne Mängel. Darüber gibt es ja ein Protokoll mit der Nachmieterin.
Und nun stellt sich die Frage was zu tun ist, wenn der Vermieter Teile von der Mietkaution einbehält.
Der Vermieter hat auch gegenüber dem Bewohner im Haus angedeutet, daß der Mieter für die Juni- Miete aufkommen müßte.
Der Vermieter hat aber bisher nichts von sich hören lassen. Hätte er sofort mitgeteilt, daß der Nachmieter zurück getreten ist, hätte der bisherige Mieter noch 12 Tage Zeit gehabt einen anderen zu suchen, zählt das?
Wie sieht es aus mit angeblichen Mängeln? Der Vermieter kann die doch nicht einfach beseitigen lassen und dann dem Mieter in Rechung stellen, er müßte doch erstmal drauf hinweisen und dann dem Mieter eine Frist setzen, oder?
Grüße
Melanie
Und es geht weiter:
Der bisherige Mieter hat heute von einem anderen Bewohner des
Hauses erfahren, daß die Nachmieterin bereits am selben Tag
der Wohnungsübergabe zurück getreten ist.
Der Vermieter erzählte diesem Bewohner, daß die Wohnung in
einem sehr schlechten Zustand übergeben wurde. Was aber nicht
stimmt, beserein wurde sie übergeben, ohne Mängel. Darüber
gibt es ja ein Protokoll mit der Nachmieterin.
Und nun stellt sich die Frage was zu tun ist, wenn der
Vermieter Teile von der Mietkaution einbehält.
Der Vermieter hat auch gegenüber dem Bewohner im Haus
angedeutet, daß der Mieter für die Juni- Miete aufkommen
müßte.
Der Vermieter hat aber bisher nichts von sich hören lassen.
Hätte er sofort mitgeteilt, daß der Nachmieter zurück getreten
ist, hätte der bisherige Mieter noch 12 Tage Zeit gehabt einen
anderen zu suchen, zählt das?
Nein, die Zeit ist einfach zu kurz
Wie sieht es aus mit angeblichen Mängeln? Der Vermieter kann
die doch nicht einfach beseitigen lassen und dann dem Mieter
in Rechung stellen, er müßte doch erstmal drauf hinweisen und
dann dem Mieter eine Frist setzen, oder?
Der Vermieter muss den Mieter über angebliche/tatsächliche Mängel in Kenntnis setzen und den Mieter auffordern, die Mängel zu beseitigen. Erst wenn der Mieter nicht reagiert, hat der Vermieter nach erneuter Aufforderung und unter Hinweis der Verweigerung der Leistung das Recht Mängel zu beseitigen und dem Mieter zu berechnen.
Gruss Günter
Danke für die Antwort!
Warum ist die zeit zu kurz?
Bei uns hier ist der Wohnungsmarkt so überlaufen, daß wahrscheinlich mehrere Nachmieter so kurzfristig hätten einspringen können.
Was ist nun zu tun wenn der Vermieter die beseitigten Mängel dem Mieter in Rechung stellt?
Der Mieter hat bis heute noch keine Reaktion des Vermieters.
Die Kaution wurde von der Stadt übernommen, da der Mieter über geringe Einkünfte verfügt. Die Rückzahlung der Kautin ist schon erfolgt, allerdings hat der Vermieter 2 Tage später der Stadt einen Brief geschrieben, daß er vorschnell zurückgezahlt hätte und daß noch eine Abrechung erstellt wird.
Dem Mieter selbst wurde hiervon wieder nichts mitgeteilt.
Gruß Melanie
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Und es geht weiter:
Der bisherige Mieter hat heute von einem anderen Bewohner des
Hauses erfahren, daß die Nachmieterin bereits am selben Tag
der Wohnungsübergabe zurück getreten ist.
Der Vermieter erzählte diesem Bewohner, daß die Wohnung in
einem sehr schlechten Zustand übergeben wurde. Was aber nicht
stimmt, beserein wurde sie übergeben, ohne Mängel. Darüber
gibt es ja ein Protokoll mit der Nachmieterin.
Und nun stellt sich die Frage was zu tun ist, wenn der
Vermieter Teile von der Mietkaution einbehält.
Der Vermieter hat auch gegenüber dem Bewohner im Haus
angedeutet, daß der Mieter für die Juni- Miete aufkommen
müßte.
Der Vermieter hat aber bisher nichts von sich hören lassen.
Hätte er sofort mitgeteilt, daß der Nachmieter zurück getreten
ist, hätte der bisherige Mieter noch 12 Tage Zeit gehabt einen
anderen zu suchen, zählt das?
Nein, die Zeit ist einfach zu kurz
Wie sieht es aus mit angeblichen Mängeln? Der Vermieter kann
die doch nicht einfach beseitigen lassen und dann dem Mieter
in Rechung stellen, er müßte doch erstmal drauf hinweisen und
dann dem Mieter eine Frist setzen, oder?
Der Vermieter muss den Mieter über angebliche/tatsächliche
Mängel in Kenntnis setzen und den Mieter auffordern, die
Mängel zu beseitigen. Erst wenn der Mieter nicht reagiert, hat
der Vermieter nach erneuter Aufforderung und unter Hinweis der
Verweigerung der Leistung das Recht Mängel zu beseitigen und
dem Mieter zu berechnen.
Gruss Günter
Danke für die Antwort!
Warum ist die zeit zu kurz?
Bei uns hier ist der Wohnungsmarkt so überlaufen, daß
wahrscheinlich mehrere Nachmieter so kurzfristig hätten
einspringen können.
Generell ist durch Rechtsprechung geregelt, dass dem Vermieter bis zu drei Monaten Zeit zu lassen ist, um die Stellung eines Nachmieters zu prüfen. Es dürfte Einverständnis bestehen, auch wenn die Wohnungslage entsprechend knapp ist, dass innerhalb von 12 Tagen niemand einer Nachmieterstellung zustimmen muss.
Was ist nun zu tun wenn der Vermieter die beseitigten Mängel
dem Mieter in Rechung stellt?
Der Mieter hat bis heute noch keine Reaktion des Vermieters.
Grundsätzlich gilt. Wenn der Vermieter eine Wohnung übernimmt und keine Mängel feststellt, kann er danach nicht erklären, er habe Mängel/Schäden entdeckt. Dieses Versäumnis und die Kosten muss sich der Vermieter dann zurechnen lassen. Er kann solche Mängel/Schäden daher nicht berechnen. Dieser Hinweis gilt aber nur für den Fall, in dem der Vermieter die ordnungsgemässe Übernahme der Wohnung bestätigt hat oder wo sogar ein Übergabeprotokoll vorliegt und keine Mängel aufgelistet sind.
Die Kaution wurde von der Stadt übernommen, da der Mieter über
geringe Einkünfte verfügt. Die Rückzahlung der Kautin ist
schon erfolgt, allerdings hat der Vermieter 2 Tage später der
Stadt einen Brief geschrieben, daß er vorschnell zurückgezahlt
hätte und daß noch eine Abrechung erstellt wird.
In solchen Fällen muss man abwarten was geschieht und erst dann entscheiden. Ein Vermieter, der angebliche oder tatsächliche Mängel abrechnet, ohne den Mieter aufgefordert zu haben, diese Mängel zu beseitigen, hat seinen Anspruch auf Kostenerstattung verwirkt.
Gruss Günter
Nochmals vielen Dank!
Der Vermieter hat dem eigentlichen Nachmieter zugestimmt ohne ihn gesehen zu haben, die beiden haben lediglich telefoniert. Deshalb hätte es so in den 12 Tagen auch laufen können.
Es gab in diesem Fall keine Wohnungsabnahme durch den Vermieter. Mieter und Nachmieter haben die Übergabe untereinander gemacht und in einem Protokoll festgehalten. Das wollte der Vermieter so.
In jedem Fall hat der Vermieter seine Ansprüche verwirkt, wenn er ohne Benachrichtigung und Fristsetzung an den Mieter die Mängel beseitigen lässt.
Dann bliebe nur noch der Weg zum Anwalt und nötigenfalls vor Gericht wenn der Vermieter trotzdem Forderungen stellt?
Stellt die Rückzahlung der Kaution nicht schon die Annahme der Wohnung durch den Vermieter dar?
Grüße
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:Stellt die Rückzahlung der Kaution nicht schon die Annahme der
Wohnung durch den Vermieter dar?
Die Rückzahlung einer Kaution stellt keineswegs die Annahme der Wohnung ( in mangelfreien Zustand) dar.
Aber der Vermieter msus den Mieter zur Mängelbeseitigung auffordern, wenn er welche Mängel behauptet. Er kann sie nicht einfach beseitigen und dann berechnen. In solchen Fällen sollte der Mieter abwarten, ob der Vermieter reagiert und dann ggfls. einen Anwalt oder Mieterverein aufsuchen.
Gruss Günter