Die Bundesregierung hat eine neue Geräte- und Lärmschutzverordnung erlassen. Ab sofort ist die Mittagsruhe bei Bauarbeiten, Maschinen - und Gerätelärm nicht mehr geschützt.
Unklar ist bislang wie sich die neue Verordnung z.B. beim Rasenmähen, Teppichklopfen, Holzspalten, Hämmern in Wohnungen und ausserhalb von Wohnungen auswirkt. Dies soll in den kommenden zwei Wochen der Städtetag klären. Es ist davon auszugehen, wenn einerseits der Lärm einer Motorsäger erlaubt ist, dass andererseits geringere Lärmbelästigungen auch erlaubt sind. Die Polizeiverordnungen der einzelnen Städte und Gemeinden sind durch das Bundesgesetz aufgehoben.
Gruss Günter
Welcome back!
Hallo Günter,
es freut mich, daß Du den Weg zurück gefunden hast! Und kaum zurück, überschüttest Du uns (mich) mit Neuigkeiten…
Ich hoffe, der Ärger ist ausgeräumt (was immer es auch war)
Gruß Stefan
Wenn das neue Bundesgesetz die Polizeiverordnungen der Gemeinden bricht, bricht es dann auch die Hausordnungen, die Teil der Mietverträge sind? Gilt hier nicht: Einzelvereinbarung geht vor? Können Hausordnungen, die seit Jahrzehnten Bestandteil der Mietverträge sind, überhaupt einfach so (und dann auch noch „von oben herab“)geändert werden?
Carmen
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Die Bundesregierung hat eine neue Geräte- und
Lärmschutzverordnung erlassen. Ab sofort ist die Mittagsruhe
bei Bauarbeiten, Maschinen - und Gerätelärm nicht mehr
geschützt.
Unklar ist bislang wie sich die neue Verordnung z.B. beim
Rasenmähen, Teppichklopfen, Holzspalten, Hämmern in Wohnungen
und ausserhalb von Wohnungen auswirkt. Dies soll in den
kommenden zwei Wochen der Städtetag klären. Es ist davon
auszugehen, wenn einerseits der Lärm einer Motorsäger erlaubt
ist, dass andererseits geringere Lärmbelästigungen auch
erlaubt sind. Die Polizeiverordnungen der einzelnen Städte und
Gemeinden sind durch das Bundesgesetz aufgehoben.
Gruss Günter
Wenn das neue Bundesgesetz die Polizeiverordnungen der
Gemeinden bricht,
Grundsätzlich steht Bundesrecht über Landesrecht und kommunalen Vorschriften.
bricht es dann auch die Hausordnungen, die
Teil der Mietverträge sind? Gilt hier nicht:
Einzelvereinbarung geht vor? Können Hausordnungen, die seit
Jahrzehnten Bestandteil der Mietverträge sind, überhaupt
einfach so (und dann auch noch „von oben herab“)geändert
werden?
Grundsätzlich nein, aber diese juristisch begabten Herren haben uns sowohl bei der Frage der Kündigungsfristen als auch in anderen Regeln des Mietrechts bewiesen, dass sie durchaus ungeachtet bestehenden Rechts Verträge nachträglich ändern wollen. Deshalb haben wir derzeit auch eine Flut von Urteilen der OLGs und des BGH. Die Gerichte sind derzeit dabei geltendes Recht als solches wieder einzusetzen, das in der Ministerialbürokratie gröblichst missachtet wurde.
Nein, eine Hausordnung wird nicht gebrochen. Grundsätzlich kann natürlich aus Berlin jedes Gesetz, das der Bund verabschieden kann, geändert werden. Dieses Thema ist auch wieder einmal sehr einfach gelöst worden. Wobei ich, bevor ich darauf eingehe, mir langsam keine Gedanken mehr über die Gesetzgebung mache, denn ich habe manchmal das Gefühl, egal welche Partei etwas verabschiedet und plant, alle vom Volk abgehoben in einem fremden Land sind.
Also. Es darf in der Mittagspause gelärmt werden. Der Mieter hat aber nach dem Mietrecht gegenüber dem Vermieter einen Rechtsanspruch auf Ruhe. Es wird also hier lediglich der Lärm, der bisher als Ordnungswidrigkeit oder in Einzelfällen als strafbare Handlung gegolten hat, legalisiert. Der Verursacher kann nicht staatlich ( durch Ordnungswidrigkeitsgelder) belangt werden. Der Mieter kann aber weiterhin gegen den Vermieter die Miete wegen der Lärmbelästigung mindern. Nur erheblich erweitert. Bisher konnte der Vermieter gegen den Nachbarn bei einer Mietminderung Schadenersatz verlangen. Dies kann er in der Zukunft nicht mehr. Er muss den Schaden aus der Mietminderung selbst tragen, da Lärm ja nun erlaubt ist.
Gruss Günter