Recht wird ab 01.07.2004 teuer

Ab 01.07.2004 wird die Vergütungsordnung für Anwälte neu geregelt. Die Anwaltsgebühren steigen ganz erheblich. Bei einer Kündigung, die streitig verhandelt wird und bisher nach dem Jahresmietpreis mit einem Streitwert von z.B. 12 x 850 EURO mit 10.200 EURO angesetzt wurde hatte der Prozessverlierer bisher Anwaltskosten in Höhe von 2287,04 und Gerichtsgebühren in Höhe von 657 EUR zu zahlen.

An Juli 2004 steigen diese Kosten auf 3890,40 EUR für die Anwälte und 657,00 EUR für das Gericht, insgesamt also auf rd. 4547,40 EUR.

Die Kostensteigerung in diesem Fall rd. 54 %.

Bitte beachten. Wer eine Mietrechtsschutzversicherung abschliesst hat eine dreimonatige Wartezeit und Altfälle werden grundsätzlich von den Versicherungen nicht übernommen.

Gruss Günter

Hi allerseits,

Grund der Anhebung der Gebühren ist weniger, den RAs und den Gerichtskassen das Säckl zu füllen, als mehr die außergerichtliche Streitbeilegung zu fördern.

Ab 01.07.2004 wird die Vergütungsordnung für Anwälte neu
geregelt. Die Anwaltsgebühren steigen ganz erheblich. Bei
einer Kündigung, die streitig verhandelt wird und bisher nach
dem Jahresmietpreis mit einem Streitwert von z.B. 12 x 850
EURO mit 10.200 EURO angesetzt wurde hatte der
Prozessverlierer bisher Anwaltskosten in Höhe von 2287,04 und
Gerichtsgebühren in Höhe von 657 EUR zu zahlen.

An Juli 2004 steigen diese Kosten auf 3890,40 EUR für die
Anwälte und 657,00 EUR für das Gericht, insgesamt also auf rd.
4547,40 EUR.

Die Kostensteigerung in diesem Fall rd. 54 %.

Dem gegenüber stehen Kosten einer außergerichtlichen Streitbeilegung mittels Mediation, die sich eben NICHT nach dem Streitwert berechnen, sondern nach der Zeit, die für eine Einigung gebraucht wird. Erfahrungsgemäß sind Miet- und Wohnungsstreitigkeiten nach maximal 5 Stunden erledigt. Je nach Mediator fallen dann Kosten für 5 Stunden Verhandlung von 300 bis 1000 Euro an. Die Endsumme wird durch die Anzahl der Kontrahenten geteilt. Der Stundensatz wird individuell vereinbart und wird von Mediatoren durchaus unterschiedlich gehandhabt.

Bitte beachten. Wer eine Mietrechtsschutzversicherung
abschliesst hat eine dreimonatige Wartezeit und Altfälle
werden grundsätzlich von den Versicherungen nicht übernommen.

Was die wenigsten wissen:
viele Rechtschutzversicherungen übernehmen die Kosten einer solchen außergerichtlichen Einigung.

Der Rechtsweg steht immer noch offen, wenn man sich in einer Mediation nicht einigt.
Meiner Erfahrung nach, enden 80 Prozent der Mediationen im Bereich Miete/Wohneigentum/Nachbarschaftssachen mit einer (Teil-) Vereinbarung.

Zudem ist eine solche Einigung tragfähiger, weil sie von den Kontrahenten selber ausgehandelt wurde. Es ist eben kein fauler Kompromiß und es ist eben auch kein Urteil eines Dritten (Richter) über einen Lebens- und Sachzusammenhang, den die Kontrahenten am besten kennen. Die beteiligten Parteien sind die Experten in Ihrem Konflikt, nicht der Anwalt, nicht der Richter, nicht die Sachverständigen.

Sonnige Grüsse, Gabi
(heute wieder eine Lanze für die Mediation gebrochen :smile:

Hi allerseits,

Grund der Anhebung der Gebühren ist weniger, den RAs und den
Gerichtskassen das Säckl zu füllen, als mehr die
außergerichtliche Streitbeilegung zu fördern.

Das ist doch ein Scherz, diese miesen Lobbisten haben sich was in die Kasse getan.

Diese Ziel ließe sich einfacher erreichen.

Ein Anwalt der klagt UND verliert bekommt nur Auslagen aber keinen Anwaltslohn.

Der Bundestag ist voller Juristen und Beamten mehr braucht man nicht zu sagen

Nicht Wählvolk sondser Melkvolk.

http://www.politik.su.to

Johannes.

Ab 01.07.2004 wird die Vergütungsordnung für Anwälte neu
geregelt. Die Anwaltsgebühren steigen ganz erheblich. Bei
einer Kündigung, die streitig verhandelt wird und bisher nach
dem Jahresmietpreis mit einem Streitwert von z.B. 12 x 850
EURO mit 10.200 EURO angesetzt wurde hatte der
Prozessverlierer bisher Anwaltskosten in Höhe von 2287,04 und
Gerichtsgebühren in Höhe von 657 EUR zu zahlen.

An Juli 2004 steigen diese Kosten auf 3890,40 EUR für die
Anwälte und 657,00 EUR für das Gericht, insgesamt also auf rd.
4547,40 EUR.

Die Kostensteigerung in diesem Fall rd. 54 %.

Dem gegenüber stehen Kosten einer außergerichtlichen
Streitbeilegung mittels Mediation, die sich eben NICHT nach
dem Streitwert berechnen, sondern nach der Zeit, die für eine
Einigung gebraucht wird. Erfahrungsgemäß sind Miet- und
Wohnungsstreitigkeiten nach maximal 5 Stunden erledigt. Je
nach Mediator fallen dann Kosten für 5 Stunden Verhandlung von
300 bis 1000 Euro an. Die Endsumme wird durch die Anzahl der
Kontrahenten geteilt. Der Stundensatz wird individuell
vereinbart und wird von Mediatoren durchaus unterschiedlich
gehandhabt.

Bitte beachten. Wer eine Mietrechtsschutzversicherung
abschliesst hat eine dreimonatige Wartezeit und Altfälle
werden grundsätzlich von den Versicherungen nicht übernommen.

Was die wenigsten wissen:
viele Rechtschutzversicherungen übernehmen die Kosten einer
solchen außergerichtlichen Einigung.

Der Rechtsweg steht immer noch offen, wenn man sich in einer
Mediation nicht einigt.
Meiner Erfahrung nach, enden 80 Prozent der Mediationen im
Bereich Miete/Wohneigentum/Nachbarschaftssachen mit einer
(Teil-) Vereinbarung.

Zudem ist eine solche Einigung tragfähiger, weil sie von den
Kontrahenten selber ausgehandelt wurde. Es ist eben kein
fauler Kompromiß und es ist eben auch kein Urteil eines
Dritten (Richter) über einen Lebens- und Sachzusammenhang, den
die Kontrahenten am besten kennen. Die beteiligten Parteien
sind die Experten in Ihrem Konflikt, nicht der Anwalt, nicht
der Richter, nicht die Sachverständigen.

Sonnige Grüsse, Gabi
(heute wieder eine Lanze für die Mediation gebrochen :smile:

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Hi allerseits,

Grund der Anhebung der Gebühren ist weniger, den RAs und den
Gerichtskassen das Säckl zu füllen, als mehr die
außergerichtliche Streitbeilegung zu fördern.

Grund dieser Regelung ist die seit Jahren nicht angehobene Vergütung für Anwälte. Eine Förderung der aussergerichtlichen Streitbeilegung ist angesichts der - leider - sehr seltenen guten Mediatoren - nicht zu erwarten. Solange sich jemand als Mediator niederlässt, weil er /sie sonst keine Mandanten bekommt oder Vorsitzender eines Haus & Grundeigentümervereins oder eines Mietervereins werden muss, kann dieses System nicht funktionieren. Ich jedenfalls bin in unserer Region enttäuscht wie wenig fachlich fundiertes Wissen Mediatoren haben. Vor allem, wie wenig sie sich erklären lassen, dass sie nicht die geltende Rechtslage beachten und der Rat nicht hilfreich, sondern sogar Grund für Prozesse darstellt. Ich hoffe und wünsche, dass unsere Region ein Einzelfall ist und bleibt.

Bitte beachten. Wer eine Mietrechtsschutzversicherung
abschliesst hat eine dreimonatige Wartezeit und Altfälle
werden grundsätzlich von den Versicherungen nicht übernommen.

Was die wenigsten wissen:
viele Rechtschutzversicherungen übernehmen die Kosten einer
solchen außergerichtlichen Einigung.

Richtig.

Der Rechtsweg steht immer noch offen, wenn man sich in einer
Mediation nicht einigt.

Dann aber muss hier auch dargelegt werden, dass viele RS-Versicherungen, wenn der Mandant vom Mediator zu einem Anwalt wechselt einen Teil der Kosten nicht ersetzt bekommt. Selbstverständlich besteht hier die Möglichkeit, die aber nicht rechtlich abgesichert ist, als Anwalt sich mit dem Mediator auf einen Teilverzicht der Kosten zu einigen. Ist offiziell nicht zulässig.

Gruss Günter

Meiner Erfahrung nach, enden 80 Prozent der Mediationen im
Bereich Miete/Wohneigentum/Nachbarschaftssachen mit einer
(Teil-) Vereinbarung.

Zudem ist eine solche Einigung tragfähiger, weil sie von den
Kontrahenten selber ausgehandelt wurde. Es ist eben kein
fauler Kompromiß und es ist eben auch kein Urteil eines
Dritten (Richter) über einen Lebens- und Sachzusammenhang, den
die Kontrahenten am besten kennen. Die beteiligten Parteien
sind die Experten in Ihrem Konflikt, nicht der Anwalt, nicht
der Richter, nicht die Sachverständigen.

etwas rosig dargestellt.

:frowning:heute wieder eine Lanze für die Mediation gebrochen :smile:

Kann ich leider nicht tun.

Gruss Günter

Hallo Johannes,

ich hoffe, Du hast Verständnis, wenn ich diese Gebührenerhöhung - auch wenn sie im Einzelfall schmerzhaft sein wird - für richtig erachte.

Ein Anwalt muss neben dem Geschäftsbetrieb in seiner Kanzlei auch Personal bezahlen. Ausserdem ist ein umfangreiche, recht teure Literatur genauso notwendig wie auch Fälle zu übernehmen, die nicht einmal einen Bruchteil dessen einbringen, was an Aufwand entsteht.

Gruss Günter

Lieber Günter, eine Vielzahl der Fälle mit ??? würden nicht zu Gericht gehen.
weil der Anwalt sagt nein!!! wir kommen nicht durch.

Wenn Sie trotzdem klagen wollen unterschreiben Sie bitte hier!!!

Durch diese Art der Vergütungsverbesserung tritt genau des Gegenteil ein, Qui bonum.

Johannes.

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Lieber Günter,

leider sind die Anwälte heute ja fast schon zum Klagen gezwungen. Es gibt genug Anwälte die am Existenzminimum herum kriechen.

Das liegt aber am exobitanten Anstieg der Anwaltszahl.

In FFM z.b. kommt auf 104 Einwohner 1 Anwalt.

Gruß Ivo

Lieber Günter, eine Vielzahl der Fälle mit ??? würden nicht
zu Gericht gehen.
weil der Anwalt sagt nein!!! wir kommen nicht durch.

Wenn Sie trotzdem klagen wollen unterschreiben Sie bitte
hier!!!

Durch diese Art der Vergütungsverbesserung tritt genau des
Gegenteil ein, Qui bonum.

Johannes.

Hallo Johannes,

ich hoffe, Du hast Verständnis, wenn ich diese
Gebührenerhöhung - auch wenn sie im Einzelfall schmerzhaft
sein wird - für richtig erachte.

Ein Anwalt muss neben dem Geschäftsbetrieb in seiner Kanzlei
auch Personal bezahlen. Ausserdem ist ein umfangreiche, recht
teure Literatur genauso notwendig wie auch Fälle zu
übernehmen, die nicht einmal einen Bruchteil dessen
einbringen, was an Aufwand entsteht.

Hasllo,

dieses Thema habe ich zur Info in das Brett gestellt. Eine Diskussion habe ich nicht gewollt. Diese Problematik ist zu vielschichtig und auch sehr differenziert zu betrachten. Ich bestreite nicht, dass es durchaus Anwälte gibt, die klagen obwohl es keinen Erfolg gibt. Ich bestreite auch nicht, dass es Mandanten gibt, die streiten selbst um Beträge, bei denen die Anwaltskosten und notfalls die Gerichstkosten höher als der Anspruch sind.

Dieses Thema ist aus meiner Sicht nur so zu lösen, dass jemand, der PKH ( Prozesskostenhilfe ) erhält bereits im Vorfeld bei der Beratungshilfe einen Anteil selbst zahlen sollte. Und bei allen RS-Versicherungen sollte es grundsätzlich keinen Versicherungsschutz ohne ein gewisses Mass an Selbstbeteiligung geben. Und der Betrag sollte nicht unter 150 EURO liegen. Dies bedeutet dann, dass jede Bagatellstreitigkeit selbst zu zahlen ist. Mancher würde dann nicht streiten.

Gruss Günter

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Moin,

dieses Thema habe ich zur Info in das Brett gestellt. Eine
Diskussion habe ich nicht gewollt.

Schade. weil es mE schon mal Sinn macht, darüber zu diskutieren, welche Zusammenhänge zwischen der Vergütung von Anwälten, den Gerichtsgebühren, dem Wunsch, sein Problem vor Gericht auszutragen, etc. besteht.

Diese Problematik ist zu
vielschichtig und auch sehr differenziert zu betrachten.

Und hier wäre doch durchaus die Möglichkeit dafür. Ich finde, das Brett sollte nicht nur „A fragt, GünterW antwortet und alle sind zufrieden-Brett“ sein.

Zudem finde ich es schade, dass Du Günter keine guten Mediatoren kennst. Wieviele kennst Du denn? Welche Ausbildung hatten die denn?

@all: Leider darf sich zZ in D noch jeder Mediator nennen. Insbesondere der DAV (Deutsche Anwaltsverein) wehrt sich vehemend gegen eine Standardisierung und Professionalisierung (warum wohl?!).
Wer eine fach- und sachkundigen Mediator sucht, sollte auf das Kürzel hinter Mediator achten:
BM (Bundesverband für Mediation)
BAFM (Bundesarbeitsgemeinschaft für Familienmediation)
BMWA (Bundesverband für Mediation in Wirtschaft und Arbeitswelt)
Alle 3 Verbände haben hohe Ausbildungsstandarts und die Anerkennung setzt sowohl theoretische, wie auch Fall-Praxis voraus.

Sonnige Grüsse, Gabi

Ich

bestreite nicht, dass es durchaus Anwälte gibt, die klagen
obwohl es keinen Erfolg gibt. Ich bestreite auch nicht, dass
es Mandanten gibt, die streiten selbst um Beträge, bei denen
die Anwaltskosten und notfalls die Gerichstkosten höher als
der Anspruch sind.

Dieses Thema ist aus meiner Sicht nur so zu lösen, dass
jemand, der PKH ( Prozesskostenhilfe ) erhält bereits im
Vorfeld bei der Beratungshilfe einen Anteil selbst zahlen
sollte. Und bei allen RS-Versicherungen sollte es
grundsätzlich keinen Versicherungsschutz ohne ein gewisses
Mass an Selbstbeteiligung geben. Und der Betrag sollte nicht
unter 150 EURO liegen. Dies bedeutet dann, dass jede
Bagatellstreitigkeit selbst zu zahlen ist. Mancher würde dann
nicht streiten.

Gruss Günter

Hallo Gabi,

dieses Thema habe ich zur Info in das Brett gestellt. Eine
Diskussion habe ich nicht gewollt.

Schade. weil es mE schon mal Sinn macht, darüber zu
diskutieren, welche Zusammenhänge zwischen der Vergütung von
Anwälten, den Gerichtsgebühren, dem Wunsch, sein Problem vor
Gericht auszutragen, etc. besteht.

Diese Problematik ist zu
vielschichtig und auch sehr differenziert zu betrachten.

Und hier wäre doch durchaus die Möglichkeit dafür. Ich finde,
das Brett sollte nicht nur „A fragt, GünterW antwortet und
alle sind zufrieden-Brett“ sein.

Zudem finde ich es schade, dass Du Günter keine guten
Mediatoren kennst. Wieviele kennst Du denn? Welche Ausbildung
hatten die denn?

Sechs, alle sind ausgebildete Juristen. Man hat aber den Eindruck, dass sie nur als Mediatoren tätig sind, weil sie mit dem Honorar als Anwalt sonst den Lebensunterhalt nicht bestreíten können. Gehässig, ich weiss, aber in unserer Region ist dies leider so. Ich werde dann schon mal ärgerlich, wenn jemand sein Geld zum Fenster hinaus geworfen hat und man stellt bei eine Prüfung fest, dass der Mediator wohl weniger den Fall, dafür sein eigenes Konto im Auge hatte. Auch ich halte es für einen Unsinn, wie derzeit an allen Ecken „Rechtsanwalt und Mediator“ steht.

Gruss Günter

@all: Leider darf sich zZ in D noch jeder Mediator nennen.
Insbesondere der DAV (Deutsche Anwaltsverein) wehrt sich
vehemend gegen eine Standardisierung und Professionalisierung
(warum wohl?!).
Wer eine fach- und sachkundigen Mediator sucht, sollte auf das
Kürzel hinter Mediator achten:
BM (Bundesverband für Mediation)
BAFM (Bundesarbeitsgemeinschaft für Familienmediation)
BMWA (Bundesverband für Mediation in Wirtschaft und
Arbeitswelt)
Alle 3 Verbände haben hohe Ausbildungsstandarts und die
Anerkennung setzt sowohl theoretische, wie auch Fall-Praxis
voraus.

Sonnige Grüsse, Gabi

Ich

bestreite nicht, dass es durchaus Anwälte gibt, die klagen
obwohl es keinen Erfolg gibt. Ich bestreite auch nicht, dass
es Mandanten gibt, die streiten selbst um Beträge, bei denen
die Anwaltskosten und notfalls die Gerichstkosten höher als
der Anspruch sind.

Dieses Thema ist aus meiner Sicht nur so zu lösen, dass
jemand, der PKH ( Prozesskostenhilfe ) erhält bereits im
Vorfeld bei der Beratungshilfe einen Anteil selbst zahlen
sollte. Und bei allen RS-Versicherungen sollte es
grundsätzlich keinen Versicherungsschutz ohne ein gewisses
Mass an Selbstbeteiligung geben. Und der Betrag sollte nicht
unter 150 EURO liegen. Dies bedeutet dann, dass jede
Bagatellstreitigkeit selbst zu zahlen ist. Mancher würde dann
nicht streiten.

Gruss Günter