Hi allerseits,
Grund der Anhebung der Gebühren ist weniger, den RAs und den Gerichtskassen das Säckl zu füllen, als mehr die außergerichtliche Streitbeilegung zu fördern.
Ab 01.07.2004 wird die Vergütungsordnung für Anwälte neu
geregelt. Die Anwaltsgebühren steigen ganz erheblich. Bei
einer Kündigung, die streitig verhandelt wird und bisher nach
dem Jahresmietpreis mit einem Streitwert von z.B. 12 x 850
EURO mit 10.200 EURO angesetzt wurde hatte der
Prozessverlierer bisher Anwaltskosten in Höhe von 2287,04 und
Gerichtsgebühren in Höhe von 657 EUR zu zahlen.
An Juli 2004 steigen diese Kosten auf 3890,40 EUR für die
Anwälte und 657,00 EUR für das Gericht, insgesamt also auf rd.
4547,40 EUR.
Die Kostensteigerung in diesem Fall rd. 54 %.
Dem gegenüber stehen Kosten einer außergerichtlichen Streitbeilegung mittels Mediation, die sich eben NICHT nach dem Streitwert berechnen, sondern nach der Zeit, die für eine Einigung gebraucht wird. Erfahrungsgemäß sind Miet- und Wohnungsstreitigkeiten nach maximal 5 Stunden erledigt. Je nach Mediator fallen dann Kosten für 5 Stunden Verhandlung von 300 bis 1000 Euro an. Die Endsumme wird durch die Anzahl der Kontrahenten geteilt. Der Stundensatz wird individuell vereinbart und wird von Mediatoren durchaus unterschiedlich gehandhabt.
Bitte beachten. Wer eine Mietrechtsschutzversicherung
abschliesst hat eine dreimonatige Wartezeit und Altfälle
werden grundsätzlich von den Versicherungen nicht übernommen.
Was die wenigsten wissen:
viele Rechtschutzversicherungen übernehmen die Kosten einer solchen außergerichtlichen Einigung.
Der Rechtsweg steht immer noch offen, wenn man sich in einer Mediation nicht einigt.
Meiner Erfahrung nach, enden 80 Prozent der Mediationen im Bereich Miete/Wohneigentum/Nachbarschaftssachen mit einer (Teil-) Vereinbarung.
Zudem ist eine solche Einigung tragfähiger, weil sie von den Kontrahenten selber ausgehandelt wurde. Es ist eben kein fauler Kompromiß und es ist eben auch kein Urteil eines Dritten (Richter) über einen Lebens- und Sachzusammenhang, den die Kontrahenten am besten kennen. Die beteiligten Parteien sind die Experten in Ihrem Konflikt, nicht der Anwalt, nicht der Richter, nicht die Sachverständigen.
Sonnige Grüsse, Gabi
(heute wieder eine Lanze für die Mediation gebrochen 