Frage:
Sind alte einfachverglaste Fenster mit Holzrahmen noch zulässig?
In einer 53 qm grossen Wohnung befinden sich in 4 Räumen noch relativ große EINFACH verglaste Fenster mit Holzrahmen (bei denen sich teilweise schon der Rahmen auflöst bzw. der Kitt löst. Die Heizkosten sind dementsprechend hoch, was immer wieder enorme Nachzahlungen bedeutet, da die meiste Wärme im Winter durch die Fenster, bzw. auch durch die Ablauflöcher in den Fensterrahmen, entweicht. Einige der Fenster sind ziemlich marode und es lösen sich teilweise schon Holzstücke beim putzen, ausserdem fällt der Kitt aus den Rahmen für das Glas. Irgendwann fallen mal die Fenster beim putzen raus!!! Gibt es da nicht eine Verordnung, die sagt, das doppelverglaste Fenster eingesetzt werden müssen?
Danke schon jetzt für die Antworten
Gruss Krümel
Frage:
Sind alte einfachverglaste Fenster mit Holzrahmen noch
zulässig?
In einer 53 qm grossen Wohnung befinden sich in 4 Räumen noch
relativ große EINFACH verglaste Fenster mit Holzrahmen (bei
denen sich teilweise schon der Rahmen auflöst bzw. der Kitt
löst. Die Heizkosten sind dementsprechend hoch, was immer
wieder enorme Nachzahlungen bedeutet, da die meiste Wärme im
Winter durch die Fenster, bzw. auch durch die Ablauflöcher in
den Fensterrahmen, entweicht. Einige der Fenster sind ziemlich
marode und es lösen sich teilweise schon Holzstücke beim
putzen, ausserdem fällt der Kitt aus den Rahmen für das Glas.
Irgendwann fallen mal die Fenster beim putzen raus!!! Gibt
es da nicht eine Verordnung, die sagt, das doppelverglaste
Fenster eingesetzt werden müssen?
Danke schon jetzt für die Antworten
Hallo Krümmel,
zugige Fenster und Türen muss der Mieter grundsätzlich nicht hinnehmen. Hier handelt es sich in solchen Fällen um einen Mangel an der Mietsache. Kitt muss ebenfalls vom Vermieetr an dne Fenstern angebracht sien. Bei Kittverlust wird eine Mietminderung von 3 % der Kaltmiete anerkannt. Der Mieter muss jedoch in solchen Fällen sich wehren. Dies bedeutet, dass der Mieter eine Mängelanzeige vornehmen muss und den Vermieter auffordern muss, die Mängel bis zu einem bestimmten Termin zu beseitigen. Ausserdem muss der Mieter die Miete unter Vorbehalt bezahlen und dies deutlich dem Vermieter schriftlich mitteilen.
GRuss Günter