Hallo (ich hoffe jemand weiss was dazu)…
Wie wäre es denn wenn eine sozialhilfeempfangende Familie nach Auszug einige
Schäden hinterlässt, die Wohnung nicht renoviert, obwohl der Vertrag dies
festlegt, und die Mietsicherheit/kaution bei weitem nicht ausreicht. Besteht die
Chance, daß das Sozialamt dem vermieter die Kosten ersetzt? Vielleicht hattet ihr
schon so einen Fall.
Danke für alle Antworten…
j
Ich fürchte es gibt für den Vermieter nichts es sei denn er hat Kaution genommen auf die kann er zurückgreifen sonst hat er pech wenn seine Mieter nichts leisten.
Johannes
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Besteht die
Chance, daß das Sozialamt dem vermieter die Kosten ersetzt?
Hallo!
Das Sozialamt hilft u. U., um dem Mieter das Dach über dem Kopf zu erhalten, etwa bei Mietrückständen. Davon kann im Fall der bereits aufgegebenen Wohnung keine Rede sein. Das Sozialamt wird die angefallenen Kosten vermutlich nicht übernehmen.
Gruß
Wolfgang
Hallo!
…gehört nicht zum Aufgeben einer Wohnung die Vertragserfüllung, also
Renovierung bei Auszug? Wie sieht es mit Sachbeschädigung aus?
gruß
J
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…gehört nicht zum Aufgeben einer Wohnung die
Vertragserfüllung, also
Renovierung bei Auszug? Wie sieht es mit Sachbeschädigung aus?
Ja schon, aber was hat das mit dem Sozialamt zu tun? Das Soz.Amt ist nicht Mieter der Wohnung (nehme ich an).
…gehört nicht zum Aufgeben einer Wohnung die
Vertragserfüllung, also
Renovierung bei Auszug? Wie sieht es mit Sachbeschädigung aus?
Hallo!
Du kannst Deine Forderung gegenüber dem ehemaligen Mieter geltend machen. Das Sozialamt wird dafür aber ebenso wenig eintreten, wie für Forderungen von Kaufhäusern etc. Wenn der ehemalige Mieter nichts hat, bleibst Du auf der Forderung sitzen.
Es wird Dir auch wenig helfen, die Forderung auf dem Rechtsweg einzutreiben. Der Gerichtsvollzieher ist machtlos, wenn in der neuen Bleibe Deiner ehemaligen Mieter offenkundig keine Gegenstände von nennenswertem Wert zu holen sind und ihm der Bewilligungsbescheid des Sozialamts gezeigt wird. Am Ende hast Du Deinen Schaden mit solchen Maßnahmen nur vergrößert.
Für Geldbeutel und Nerven wird es am schonendsten sein, den Aktendeckel zuzuklappen und die Sache zu beenden.
Gruß
Wolfgang
…gehört nicht zum Aufgeben einer Wohnung die
Vertragserfüllung, also
Renovierung bei Auszug? Wie sieht es mit Sachbeschädigung aus?
Hallo Joch,
wenn ich die Wohnung verwüsatet hinterlasse: Gegen wen hast du dann Ansprüche? Gegen mich oder gegen meinen Arbeitgeber der mir mein Gehalt zahlt?
Ist sogar noch schlimmer mit dem Sozialamt, weil Sozialhilfe nicht pfändbar ist…
Also jetzt müsste dir klar sein, dass du zwar Ansprüche gegen den Ex-Mieter aber nicht gegen das Sozialamt hast.
Nur wird es beim Mieter wenn er Sozialhilfeempfänger nix zu holen geben, so dass du auf dem Schaden sitzen bleibst.
Gruß Ivo
Hallo,
es düfte nach dem Auszug kein Geld vom Sozialamt geben. Soweit eine Kaution besteht, muss dem Sozialamt mitgetielt werden, dass die Kaution nicht erstattet wird und dem Sozialamt muss eine Abrechnung der Schäden vorgelegt werden, mit denen die Kaution verrechnet werden soll. Ansonsten sind sämtliche Regeln einzuhalten, also auch die Ex-Mieter schriftlich aufzufordern, die notwendigen Arbeiten vorzunehmen.
Gruss Günter
Wie wäre es denn wenn eine sozialhilfeempfangende Familie nach
Auszug einige
Schäden hinterlässt, die Wohnung nicht renoviert, obwohl der
Vertrag dies
festlegt, und die Mietsicherheit/kaution bei weitem nicht
ausreicht. Besteht die
Chance, daß das Sozialamt dem vermieter die Kosten ersetzt?
Vielleicht hattet ihr
schon so einen Fall.
Danke für alle Antworten…
j
Moien!
Bestand der Vertrag mit dem Sozialamt oder den Mietern? Im ersterem Falle kommt das Soziamt für Schäden auf - im zweiten Falle nur unter bestimmten Bedingungen. Dann wäre wohl ein Anwalt ratsam bzw. das Gespräch mit dem Sozialamt!
Bernd