Zwangsversteigerung und Wohnrecht

Angenommen, jemand möchte ein Haus bei einer Zwangsversteigerung ersteigern. Darin wohnt aber noch ein Mieter, der vor einigen Jahren durch einen Baukostenvorschuss an den Eigentümer (angeblich) ein 15jähriges Wohnrecht erwirkt hat und dieses auch noch „abwohnen“ möchte.
Hätte da der Käufer dieses Hauses irgendwelche Möglichkeiten, früher in dieses Haus einzuziehen? (Eigenbedarf scheint hier nicht zu greifen, oder?) Müsste das Wohnrecht im Grundbuch eingetragen sein, um rechtswirksam zu sein?

Vielen Dank für Antworten!

Gruß,
Nina

Hallo Nina,

soweit ich informiert bin, müssen Lasten und Rechte an einer Immobilie im Grundbuch stehen. Auch wenn das Wohnrecht nicht stichhaltig belegt werden kann, kann es trotzdem schwer werden, einen Mieter gegen dessen Willen aus dem Haus zu bekommen. Wenn es überhaupt gelingt, kann es Jahre dauern und teuer werden. Es wird besser sein, im Einvernehmen mit dem Mieter eine Lösung zu finden. Auch eine Beratung durch den örtlichen Haus- und Grundeigentümerverein kann etwas bringen.

Gruß
Wolfgang

Hallo Nina,

leider wird mit der Bestimmung des Par. 57c ZVG seit Jahren ein enormer Missbrauch betrieben. Die meisten dieser „Baukostenvorschüsse“ sind getürkt und dienen dazu, den Versteigerungstermin platzen zu lassen oder das Verfahren in die Länge zu ziehen.

Es sollte geprüft werden, was dieser Mieter an Arbeit in der Wohnung geleistet haben will und in welchem Verhältnis er zu dem Vermieter steht. In den meisten Fällen greift ein Straftatbestand (zumeist versuchte Vollstreckungsvereitelung) ein.

Gruss
BM

Angenommen, jemand möchte ein Haus bei einer
Zwangsversteigerung ersteigern. Darin wohnt aber noch ein
Mieter, der vor einigen Jahren durch einen Baukostenvorschuss
an den Eigentümer (angeblich) ein 15jähriges Wohnrecht erwirkt
hat und dieses auch noch „abwohnen“ möchte.
Hätte da der Käufer dieses Hauses irgendwelche Möglichkeiten,
früher in dieses Haus einzuziehen? (Eigenbedarf scheint hier
nicht zu greifen, oder?) Müsste das Wohnrecht im Grundbuch
eingetragen sein, um rechtswirksam zu sein?

Vielen Dank für Antworten!

Hallo Nina,

ein Baukostenzuschuss greift hier nur, wenn dieses 15-jährige Wohnrecht im Grundbuch auch eingetragen ist. Eigenbedarf kann zwar der Käufer geltend machen, jedoch richtet sich die Kündigungsfrist nach der Mietzeit - wobei vor dem 01.09.2001 die alten Fristen zu beachten sind -. Hier kann es also mehr als ein Jahr dauern bis Du einziehen kannst.

Gruss Günter

Zwangsversteigerung und Wohnrecht
Ich danke euch für die wirklich guten infos und Anregungen!!

Gruß,
Nina

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]