Der Vermieter hat in einem Haus ein Appartment und eine Drei-Zimmer-Wohnung in einer Etage. Jetzt möchte er die beiden Wohnungen miteinander verbinden und dabei einige Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen durchführen (Heizung, Trennwände). Einer der Mieter hat zum Jahresende gekündigt, dem anderen müsste vom Vermieter gekündigt werden. Ist es zulässig, dass der Vermieter dem Mieter aus oben genannten Grund kündigt? Welche Kündigungsfrist muss eingehalten werden?
Hallo Anja,
Kündigungsfristen richten sich stets nach der im Mietvertrag getroffenen Vereinbarung. Sind keine besonderen Vereinbarungen getroffen worden und hat das Mietverhältnis am 01.09.2001 begonnen sidn es nach neuem Recht drei Monate für den Mieter und derzeit auch für den Vermieter. Ist kein Mietvertrag vorhanden gilt das Gesetz. Besteht der Mietvertrag bereits vor dem 01.09.2001 richtet sich die Kündigungsfrist nach der Vereinbarung im Mietvertrag.
Der Vermieter kann hier wohl nur im Rahmen des Eigenbedarfes kündigen. Sofern es Probleme gibt, wäre in solchen Fällen ein Gespräch und ein Angebot zu finanzielle Hilfen für einen Umzug durchaus angebracht. ( Umzugskosten, Maklerkosten, pauschale Entschädigung, da stehen alle Wege offen - wenn Geld beim Vermieter vorhanden ist )
Gruss Günter
Gruss Günter
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off topic an Günter
Hallo Günter,
freut mich, daß du wieder hier bist - deine fachlich hervorragenden Beiträge im Mietbrett hatte ich sehr vermißt.
-)
Willkommen zurück!
Schönen Gruß,
Robert