Unterzeichnung neuer Mietvertrag

Hallo,

angenommen man zieht als Mieter in eine neue Wohnung, man hat den Termin zum Unterzeichnen des Mietvertrages. Als WWW-Leser weiß ich, daß man alles VOR der Unterzeichnung klären muß und auch schriftlich fixieren sollte.
Aber wie verhält es sich, wenn der Vermieter Zusagen macht (Treppenhaus renovieren, Bauarbeiten am Haus fertigstellen, …) diese aber nicht terminlich festlegen will(Heimwerker). Einerseits zählt er auf, was alles noch getan wird, aber u.U. hat man 3 Jahre Baustelle.
Wenn man dies in einer Mängelliste ohne Termin festhält ist die Liste m. Erachtens sinnlos.
Oder anders gefragt: Wenn Bauarbeiten am Haus durchgeführt werden (Aushub im Garten etc. Geweg aufgerissen… unter dem gesichtspunkt dass die Arbeiten nicht regulär sondern nicht oder schleppend vorangehen.
Gibt es ein Möglichkeit der Mieter in Form von Mietminderung?

Danke für Eure Ratschläge!

Gruß,
Michael

Hallo,

angenommen man zieht als Mieter in eine neue Wohnung, man hat
den Termin zum Unterzeichnen des Mietvertrages. Als WWW-Leser
weiß ich, daß man alles VOR der Unterzeichnung klären muß und
auch schriftlich fixieren sollte.
Aber wie verhält es sich, wenn der Vermieter Zusagen macht
(Treppenhaus renovieren, Bauarbeiten am Haus fertigstellen,
…) diese aber nicht terminlich festlegen will(Heimwerker).
Einerseits zählt er auf, was alles noch getan wird, aber u.U.
hat man 3 Jahre Baustelle.

Kann passieren

Frage 2Familienhaus Vermieter wohnt in der anderen Wohnung?

Wenn man dies in einer Mängelliste ohne Termin festhält ist
die Liste m. Erachtens sinnlos.

Keinesfalls

Oder anders gefragt: Wenn Bauarbeiten am Haus durchgeführt
werden (Aushub im Garten etc. Geweg aufgerissen… unter dem
gesichtspunkt dass die Arbeiten nicht regulär sondern nicht
oder schleppend vorangehen.

Gibt es ein Möglichkeit der Mieter in Form von Mietminderung?

Na klar aber siehe Frage 2Familienhaus Vermieter wohnt in der anderen Wohnung? Dann kann das problematisch werden.

Einfach fragen wie das denn geschehen soll.

Johannes

Danke für Eure Ratschläge!

Gruß,
Michael

Hallo,

angenommen man zieht als Mieter in eine neue Wohnung, man hat
den Termin zum Unterzeichnen des Mietvertrages. Als WWW-Leser
weiß ich, daß man alles VOR der Unterzeichnung klären muß und
auch schriftlich fixieren sollte.
Aber wie verhält es sich, wenn der Vermieter Zusagen macht
(Treppenhaus renovieren, Bauarbeiten am Haus fertigstellen,
…) diese aber nicht terminlich festlegen will(Heimwerker).
Einerseits zählt er auf, was alles noch getan wird, aber u.U.
hat man 3 Jahre Baustelle.
Wenn man dies in einer Mängelliste ohne Termin festhält ist
die Liste m. Erachtens sinnlos.

Hier ist unverbindlich die Mängelbeseitigung vereinbart. Um hier jedoch Massnahmen ergreifen zu können hätte man einen Termin der Fertigstellung vereinbaren mssen.

Oder anders gefragt: Wenn Bauarbeiten am Haus durchgeführt
werden (Aushub im Garten etc. Geweg aufgerissen… unter dem
gesichtspunkt dass die Arbeiten nicht regulär sondern nicht
oder schleppend vorangehen.
Gibt es ein Möglichkeit der Mieter in Form von Mietminderung?

ja, es kommt aber auf den Mangel an, die Beeinflussung auf dei Wohnung und den Wohnwert und andere unzumutbare Behinderungen.

Gruss Günter

Hallo!
Danke erst einmal für die Antwort.

Aber wie verhält es sich, wenn der Vermieter Zusagen macht
(Treppenhaus renovieren, Bauarbeiten am Haus fertigstellen,
…) diese aber nicht terminlich festlegen will(Heimwerker).
Einerseits zählt er auf, was alles noch getan wird, aber u.U.
hat man 3 Jahre Baustelle.
Wenn man dies in einer Mängelliste ohne Termin festhält ist
die Liste m. Erachtens sinnlos.

Hier ist unverbindlich die Mängelbeseitigung vereinbart. Um
hier jedoch Massnahmen ergreifen zu können hätte man einen
Termin der Fertigstellung vereinbaren mssen.

Das freistehende Haus hat 2 Mietwohnungen, vielleicht BJ 1970.
Der Vermieter wohnt im Haus nebenan und hat angefangen den Keller zu isolieren (Aushubarbeiten) er will das Grundstück neu anlegen, den Hauseingang umbauen, und weitere Arbeiten durchführen. Sein Haus ist neu gebaut und „braucht“ auch noch einige Griffe. D.h. es sieht so aus als müsse sich der Mann totschaffen um das alles zu erledigen. Er sagte als Zeitraum ca. bis Ende des Jahres… aber solange wohne ich praktisch auf einer Baustelle und zahle voll. Abstriche will er nicht machen. Und Termine will er im Vertrag auch nicht. Heisst einerseits in den sauren Apfel beissen, oder eben im Herbst wieder ausziehen …

Oder anders gefragt: Wenn Bauarbeiten am Haus durchgeführt
werden (Aushub im Garten etc. Geweg aufgerissen… unter dem
gesichtspunkt dass die Arbeiten nicht regulär sondern nicht
oder schleppend vorangehen.
Gibt es ein Möglichkeit der Mieter in Form von Mietminderung?

ja, es kommt aber auf den Mangel an, die Beeinflussung auf dei
Wohnung und den Wohnwert und andere unzumutbare Behinderungen.

Als Mängel sehe ich eher das Optische , bzw. die Verschmutzung weniger sowas wie Lärm.

Gruß,

Michael

Gruss Günter

Besonders fatal ist wenn man den mutmaßlichen Mangel vorher kannte.
dann ist das gewissermaßen im Preis mit drin.

Johanns

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Hallo Michael,

wenn Aussenarbeiten zugesgat, aber nicht erledigt werden und Schmutz in die Wohnung gelangt kann man durchaus im Monat nach vorheriger Ankündigung die Miete um 20 EUR pauschal mindern. Reinigungskosten, die zusätzlich entstehen inbegriffen.

Das freistehende Haus hat 2 Mietwohnungen, vielleicht BJ 1970.
Der Vermieter wohnt im Haus nebenan und hat angefangen den
Keller zu isolieren (Aushubarbeiten) er will das Grundstück
neu anlegen, den Hauseingang umbauen, und weitere Arbeiten
durchführen. Sein Haus ist neu gebaut und „braucht“ auch noch
einige Griffe. D.h. es sieht so aus als müsse sich der Mann
totschaffen um das alles zu erledigen. Er sagte als Zeitraum
ca. bis Ende des Jahres… aber solange wohne ich praktisch
auf einer Baustelle und zahle voll. Abstriche will er nicht
machen. Und Termine will er im Vertrag auch nicht. Heisst
einerseits in den sauren Apfel beissen, oder eben im Herbst
wieder ausziehen …

Oder anders gefragt: Wenn Bauarbeiten am Haus durchgeführt
werden (Aushub im Garten etc. Geweg aufgerissen… unter dem
gesichtspunkt dass die Arbeiten nicht regulär sondern nicht
oder schleppend vorangehen.
Gibt es ein Möglichkeit der Mieter in Form von Mietminderung?

ja, es kommt aber auf den Mangel an, die Beeinflussung auf dei
Wohnung und den Wohnwert und andere unzumutbare Behinderungen.

Als Mängel sehe ich eher das Optische , bzw. die Verschmutzung
weniger sowas wie Lärm.

richtig, daher wegen der Unbilligkeiten die oben genannte Mietminderung.

Gruss Günter