Kosten für Elektriker

Hallo an Alle!

Angenommen, ein Mieter hat Probleme, dass eine Sicherung in seiner Wohnung ständig rausfliegt und meldet dieses dem Vermieter. Dieser bittet den Mieter, sich zu vergewissern, dass der Grund für diese Störung nicht eines der angeschlossenen Geräte des Mieters ist und der Mieter sagt, dem sei nicht so. Nun ruft der Vermieter einen Elektriker an, welcher feststellt, dass ein defektes Gerät des Mieters an den Sicherungsproblemen schuld ist.

Kann der Vermieter jetzt die Kosten für den Elektriker an den Mieter weitergeben?

Vielen Dank im Voraus schon mal für Eure Hilfe!

Dagmar

Hallo,

da der Mieter für den Schaden verantwortlich ist, hat er auch für die Beseitigung, bzw. die Elektrikerkosten aufzukommen.

Gruß
roland

Hallo an Alle!

Angenommen, ein Mieter hat Probleme, dass eine Sicherung in
seiner Wohnung ständig rausfliegt und meldet dieses dem
Vermieter. Dieser bittet den Mieter, sich zu vergewissern,
dass der Grund für diese Störung nicht eines der
angeschlossenen Geräte des Mieters ist und der Mieter sagt,
dem sei nicht so. Nun ruft der Vermieter einen Elektriker an,
welcher feststellt, dass ein defektes Gerät des Mieters an den
Sicherungsproblemen schuld ist.

Kann der Vermieter jetzt die Kosten für den Elektriker an den
Mieter weitergeben?

Vielen Dank im Voraus schon mal für Eure Hilfe!

Hallo Dagnar,

zuerst einmal ist es richtig, dass der Vermieter über den Vorgang unterrichtet wird und einen Handwerker bestellt. Nachdem dann aber die Ursache an einem Gerät des Mieters festgestellt wird, hat der Mieter die Kosten zu tragen.

Gruss Günter