hi,
ein freund hat eine wohnung gemietet, er hat einen mietvertrag mit fester laufzeit von 12 monaten abgeschlossen. nun ist die regelmäßige kündigung ausgeschlossen.
nun will er 3 monate vor ablauf ins ausland gehen (studienplatz erhalten), ist eine kündigung nach § 569 BGB möglich? ist der selbst gewählte auslandsaufenthalt ein wichtiger grund?
was meint ihr?
mfg vom
showbee
hi,
ein freund hat eine wohnung gemietet, er hat einen mietvertrag
mit fester laufzeit von 12 monaten abgeschlossen. nun ist die
regelmäßige kündigung ausgeschlossen.
nun will er 3 monate vor ablauf ins ausland gehen
(studienplatz erhalten), ist eine kündigung nach § 569 BGB
möglich? ist der selbst gewählte auslandsaufenthalt ein
wichtiger grund?
Nein selbstverursacht also dein Freund wird wohl zahlen.
Johannes
was meint ihr?
mfg vom
showbee
hi,
ein freund hat eine wohnung gemietet, er hat einen mietvertrag
mit fester laufzeit von 12 monaten abgeschlossen. nun ist die
regelmäßige kündigung ausgeschlossen.
nun will er 3 monate vor ablauf ins ausland gehen
(studienplatz erhalten), ist eine kündigung nach § 569 BGB
möglich? ist der selbst gewählte auslandsaufenthalt ein
wichtiger grund?
was meint ihr?
mfg vom
Hallo showbee,
diese Frage ist auf Grund der bisherigen Hinweis nicht klar zu beantworten. Einerseits kann seit 01.09.2001 kein zeitlich befristeter Mietvertrag ohne Angabe der Gründe abgeschlossen werden. Auf der anderen Seite, dies ist jedoch erst seit Dez. 2003 Rechtssprechung, kann ein gegenseitiger Verzicht im Mietvertrag aufgenommen werden. Wurde im Mietvertrag vereinbart, dass beide Seiten vor Ablauf eines Jahres nicht kündigen können ( was ausdrücklich dann im Mietvertrag stehen muss und vorher verhandelt sein muss ) gilt diese Vereinbarung. Jedoch gilt hier wie auch beim zulässigen Zeitmietvertrag. Ein Vertragsaufhebung ist möglich und muss zwischen den beiden Parteien schriftlich vereinbart werden. Hier kann vereinbart werden, dass der Mieter Nachmieter stellt, dass er eine Ablösung zahlt, dass das Mietverhältnis in beiderseitigem Einvernehmen vorzeitig ohne weitere Bedingungen beendet wird.
Gruss Günter
…nachgefragt
Hallo Günter,
ich muß hier nochmal nachfragen, da gerade ein Abschluß im Bekanntenkreis vorliegt:
Bedingung im Vertrag: Mietvertrag wird auf ein Jahr geschlossen und wenn nicht nach 9 Monaten (3 Monate vor Ablauf) gekündigt wird, ist er unbefristet.
Hintergrund (Mieter will sich absichern ob Miete richtig gezahlt wird)
Wenn er keinen Grund angibt - ist der Vertrag automatisch unbefristet???
Schönen Gruß,
Michael
Hallo Michael
ich bin zwar nicht Günter …, aber ich versuch`s mal.
Hallo Günter,
ich muß hier nochmal nachfragen, da gerade ein Abschluß im
Bekanntenkreis vorliegt:
Bedingung im Vertrag: Mietvertrag wird auf ein Jahr
geschlossen und wenn nicht nach 9 Monaten (3 Monate vor
Ablauf) gekündigt wird, ist er unbefristet.
Hintergrund (Mieter will sich absichern ob Miete richtig
gezahlt wird)
Wenn er keinen Grund angibt - ist der Vertrag automatisch
unbefristet???
Ja!
Der Abschluss eines Zeitmietvertrages ist nur möglich, wenn bestimmte gesetzliche Voraussetzungen vorliegen
§ 575 BGB.
§ 575 Zeitmietvertrag
(1) 1 Ein Mietverhältnis kann auf bestimmte Zeit eingegangen werden, wenn der Vermieter nach Ablauf der Mietzeit
-
die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts nutzen will,
-
in zulässiger Weise die Räume beseitigen oder so wesentlich verändern oder instand setzen will, dass die Maßnahmen durch eine Fortsetzung des Mietverhältnisses erheblich erschwert würden, oder
-
die Räume an einen zur Dienstleistung Verpflichteten vermieten will
und er dem Mieter den Grund der Befristung bei Vertragsschluss schriftlich mitteilt. Anderenfalls gilt das Mietverhältnis als auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
Gruss
Marie
Hallo Michael,
Marie hat Dir schon richtig geantwortet.
Gruss Günter