hallo erstmal,
Wenn jemand in einer Mietswohnung feststellt, dass die Türdichtungen porös sind und sich wom Rahmen lösen, ist die Erneuerung der Selben Angelegenheit des Mieters, oder des Vermieters? Fällt das unter Schönheitsreparaturen, die bis zu einem bestimmten Betrag vom Miter getragen werden müssen, oder ist das Instandhaltung (wg. Heizkosten ?)
Situation wäre folgende:
MFH, 21-Parteien BJ 1961, die Türdichtungen seien vom Mietvertrag ausgeschlossen, weil ja längst abgewohnt, wie die vor 30 Jahren befestigten Rollos, die bei Einzug längst nicht mehr vorhanden waren? Geht das ?
danke jörg
hallo,
Wenn jemand in einer Mietswohnung feststellt, dass die
Türdichtungen porös sind und sich wom Rahmen lösen, ist die
Erneuerung der Selben Angelegenheit des Mieters, oder des
Vermieters?
Dies ist grundsätzlich Aufgabe des Vermieters.
Fällt das unter Schönheitsreparaturen, die bis zu
einem bestimmten Betrag vom Miter getragen werden müssen, oder
ist das Instandhaltung (wg. Heizkosten ?)
Schönheitsreparaturen ohnehin nicht, denn dies sind Maler- und Tapezierarbeiten. Mit der Keinreparaturklausel, wenn diese wirksam vereinbart ist auch nicht, denn es handelt sich um einen Mangel an bauseitigen Einbauten, Instandhaltung wegen Heizkosten sind schon deshalb ausgeschlossen, weil wegen Heizkosten nur Wartungen umgelegt werden können.
Situation wäre folgende:
MFH, 21-Parteien BJ 1961, die Türdichtungen seien vom
Mietvertrag ausgeschlossen, weil ja längst abgewohnt, wie die
vor 30 Jahren befestigten Rollos, die bei Einzug längst nicht
mehr vorhanden waren? Geht das ?
Quatsch, hier handelt es sich um einen Mangel, insbesondere durch die defekten Dichtungen um Durchzug und/oder defekte Türen. Dichtungen sind natürlich nicht vom Mietvertrag ausgeschlossen. Geht nicht.
Gruss Günter