Angenommen ein Vermieter will seine bewohnte Mietwohnung besichtigen.
Der Mieter lässt das aber nicht zu. Was kann der Vermieter unternehmen ?
Angenommen ein Vermieter will seine bewohnte Mietwohnung
besichtigen.
Der Mieter lässt das aber nicht zu. Was kann der Vermieter
unternehmen ?
Hallo Alfons,
der Mieter muss dem Vermieter eine Besichtigung gestatten, wenn gewisse Gründe vorliegen. Über die Modalitäten wurde hier schon diskutiert. Entsprechende Links dürften auch in den FAQ zu finden sein. Allerdings habe ich auch schon gelesen, dass das Recht auf Ruhe des Mieters mehr wiegt als das Recht auf Besichtigung.
Noch einen schönen Abend
Franz
Angenommen ein Vermieter will seine bewohnte Mietwohnung
besichtigen.
Der Mieter lässt das aber nicht zu. Was kann der Vermieter
unternehmen ?
Nehmen wir mal an, der Vermieter hat mit dem Mieter einen Termin für Wohnungsbesichtigungen im Mietvertrag vereinbart. Dann darf er zu diesen Zeiten einen Besichtigungstermin vereinbaren, wenn er hierfür konkrete Gründe nachweisen kann. Kann er keine konkrrten Gründe nachweisen, hat er keinen Anspruch auf Wohnungsbesichtigung. Auch die oftmals geäusserten Hinweise, dass der Vermieter alle zwei , drei oder vier Jahre die Mietwohnung besichtigen darf, ist rechtlich nicht gesichert. Der Schutz der Privatsphäre geht vor ( BVerfG WM 93, 377 ).
Will der Vermieter trotzdem in die Wohnung, dann muss er notfalls ein Gericht bemühen. Soweit die rechtliche Seite.
Es sollte jedoch, auch wenn das Recht hier andere Regeln aufstellt und der Vermieter einmal in zwei oder drei Jahren in die Wohnung kommen will, keine Probleme zwischen Mieter und Vermieter geben.
Gruss Günter
Nehmen wir mal an, der Vermieter hat mit dem Mieter :einen Termin für Wohnungsbesichtigungen im :Mietvertrag vereinbart.
Dann darf er zu diesen Zeiten einen Besichtigungstermin
vereinbaren, wenn er hierfür konkrete Gründe nachweisen kann.
Hallo Günter,
angenommen, im Mietvertrag steht nichts über Wohnungsbesichtigungen. Jetzt kauft jemand das Haus, in dem sich mehrere Wohnungen befinden und will das Gebäude von Grund auf sanieren. Pläne gibt es für das alte Haus nicht mehr. Um die Sanierung überhaupt planen zu können, muß der neue Eigentümer zusammen mit einem Architekten die Wohnungen besichtigen, genaue Maße aufnehmen und in praktisch jeden Winkel sehen.
Kann sich ein Mieter gegen solche einmalige Besichtigung sträuben?
Falls sich ein Mieter bockbeinig stellt und der Vermieter beschreitet deshalb den Rechtsweg, gibt es ein Prozeßrisiko?
Niemand wird seine Wohnung verlieren, aber die Wohnungen werden von Einzelöfen auf Zentralheizung umgerüstet und erhalten insgesamt einen zeitgemäßen Standard mit entsprechend angepaßter Miete. Kann ein Mieter solche Maßnahme verhindern?
Und schließlich: Die Mietverträge bestehen z. T. seit Jahrzehnten. In dieser Zeit nutzten alle Mieter das riesige Grundstück nach Gutdünken, sie halten Hühner und Kaninchen, haben landwirtschaftliche Maschinen und diversen Unrat angehäuft und auf dem Anwesen verteilt insgesamt 10 (!) teils stabile, teils notdürftige Schuppen und Gebäude gebaut, sämtlich ohne Baugenehmigung. In den Mietverträgen steht von der Grundstücksnutzung nichts. Der neue Eigentümer will alle Nebengebäude abreißen und die bisherige Nutzung des Grundstücks durch die Wohnungsmieter unterbinden. Kann ein Mieter dagegen mit Aussicht auf Erfolg etwas unternehmen?
Gruß
Wolfgang
Nehmen wir mal an, der Vermieter hat mit dem Mieter :einen Termin für Wohnungsbesichtigungen im :Mietvertrag vereinbart.
Dann darf er zu diesen Zeiten einen Besichtigungstermin
vereinbaren, wenn er hierfür konkrete Gründe nachweisen kann.Hallo Günter,
angenommen, im Mietvertrag steht nichts über
Wohnungsbesichtigungen. Jetzt kauft jemand das Haus, in dem
sich mehrere Wohnungen befinden und will das Gebäude von Grund
auf sanieren. Pläne gibt es für das alte Haus nicht mehr. Um
die Sanierung überhaupt planen zu können, muß der neue
Eigentümer zusammen mit einem Architekten die Wohnungen
besichtigen, genaue Maße aufnehmen und in praktisch jeden
Winkel sehen.Kann sich ein Mieter gegen solche einmalige Besichtigung
sträuben?
Hallo Wolfgang,
nein, dies ist ein sogenannter begründeter Fall.
Falls sich ein Mieter bockbeinig stellt und der Vermieter
beschreitet deshalb den Rechtsweg, gibt es ein Prozeßrisiko?
Nur dann für den Vermieter, wenn er keinen Grund nachweisen kann. Also im vorgenannten Fall hätte der Mieter die Kosten als Prozessverlierer zu tragen. Jedoch muss der Kläger dann in Kostenvorlage treten.
Niemand wird seine Wohnung verlieren, aber die Wohnungen
werden von Einzelöfen auf Zentralheizung umgerüstet und
erhalten insgesamt einen zeitgemäßen Standard mit entsprechend
angepaßter Miete. Kann ein Mieter solche Maßnahme verhindern?
Hier muss letztlich zuerst einmal eine Modernisierung erklärt werden. Der Mieter kann nach neuer Rechtslage eine Modernisierung nicht verhindern und muss diese dulden. Voraussetzung ist hierbei, dass der Wohnwert ganz erheblich verbessert wird. Als Voraussetzung gilt der Einbau einer Zentralheizung statt Einzelöfen ( LG Fulda WM 92,243 ). In solchen Fällen ist es jedoch meist bei der Durchsetzung problematisch, wenn der Vermieter zwar eine neue Heizung einbauen will, dann von Kosteneinsparungen spricht aber die zugigen und defekten Fenster nicht gleichzeitig erneuert. Solche Massnahmen sollte ein Vermieter nur mit Unterstützung eines im Mietrecht versierten Anwaltes oder eines Haus & Grundeigentümervereins erklären.
Und schließlich: Die Mietverträge bestehen z. T. seit
Jahrzehnten. In dieser Zeit nutzten alle Mieter das riesige
Grundstück nach Gutdünken, sie halten Hühner und Kaninchen,
haben landwirtschaftliche Maschinen und diversen Unrat
angehäuft und auf dem Anwesen verteilt insgesamt 10 (!) teils
stabile, teils notdürftige Schuppen und Gebäude gebaut,
sämtlich ohne Baugenehmigung.
Das mit Baugenehmigungen, soweit diese erforderlich sind, ist es einfach. Wenn die Mieter diese Gebäude nicht entfernen, das Bauamt informieren. Soweit möglich müssen eben die sich selbst beschafften „Rechte und Vorteile“ durch Entzug durchgesetzt werden.
In den Mietverträgen steht von
der Grundstücksnutzung nichts. Der neue Eigentümer will alle
Nebengebäude abreißen und die bisherige Nutzung des
Grundstücks durch die Wohnungsmieter unterbinden. Kann ein
Mieter dagegen mit Aussicht auf Erfolg etwas unternehmen?
??? Weiss ich nicht. Denn wer garantiert, dass er nicht eine tatsächliche oder angebliche Zusage der Nutzung plötzlich bringt ? In solchen Fällen werden oft Verstorbene von jenen benannt, die angeblich etwas zugesagt haben sollen.
Gruss Günter