Hallo ihr Wissenden!
Angenommen, eine Wohnung, in der ein Mieter seit 7 Jahren wohnt, wird verkauft - worauf hätte dieser Mieter zu achten? Stichworte: hinterlegte Kaution, Fortführung des Mietvertrags (muss der neue Besitzer eingetragen werden) usw.?
Herzliche Grüße und Dank im Voraus
Quirli
Hallo ihr Wissenden!
Angenommen, eine Wohnung, in der ein Mieter seit 7 Jahren
wohnt, wird verkauft - worauf hätte dieser Mieter zu achten?
Ist die Wohnung während der Mietzeit in eine Eigentumswohnung umgewandelt worden,und dies der erste Verkauf, besteht für den Mieter ein Vorkaufsrecht.
Stichworte: hinterlegte Kaution,
Fortführung des Mietvertrags
automatisch
(muss der neue Besitzer eingetragen werden) usw.?
nein
Mieterhöhungen erst möglich, wenn neuer Eigentümer im Grundbuch steht, das kann u.U. 3 Monate nach Notartermin sein.
Gruß n.
Ist die Wohnung während der Mietzeit in eine Eigentumswohnung
umgewandelt worden,und dies der erste Verkauf, besteht für den
Mieter ein Vorkaufsrecht.
Nein, war von Beginn an eine vermietete Eigentumswohnung.
Wie sollte das mit der Kaution geregelt werden?
Gruss
Quirli
Hi Quirli,
die Kaution wird dem neuen Eigentümer auf ein Kautionskonto überwiesen. Wenn die Kaution auf dem Sparbuch des Mieters ist, wird das Sparbuch übergeben. Oder aber die Kaution wird mit den Zinsen als Bestandteil des Kaufes der Immobilie gezahlt und der neue Eigentümer muss diese Kaution mit den überlassenen Zinsen selbst neu anlegen.
Gruss Günter
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