Hallo zusammen,
eine Mieterin hat fristgerecht zum 31.07.2004 ihr Mietverhältnis gekündigt.
Wie viele Besichtigungen muss sie genehmigen, um neuen potentiellen Mietern die Wohnung zu zeigen.
Zurzeit bietet sie 2 Termine im Monat Mai an, 3 Termine im Juni - und im Juli nur den 21. und 28., also kurz bevor sie die Schlüssel übergibt. Alle Termine sind nur mittwochs ab 18:00 Uhr. Interessenten von außerhalb, die gerne z. B. den Samstag wahrnehmen möchten, haben keine Chance.
Morgen sind 2 Termine vereinbart, die sie bereits schriftlich bestätigte und heute (1 Tag vorher) durch ihren Anwalt absagen lässt, da sie aus persönlichen Gründen verhindert ist!?
Ich hoffe, es kann mir jemand plausibel helfen. Vielen Dank dafür.
Bea
Hallo,
hat eine Mieterin gekündigt, so muss sie dem Vermieter die Möglichkeit zur Wohnunsgbesichtigung mit Interessenten ermöglichen.
Dabei kommt es darauf an, ob im Mietvertrag Zeiten für Wohnungsbesichtigungen, insbesondere für den Fall der Kündigung, vorgesehen sind. Sind solche Zeiten vorgesehen, muss die Mieterin den Zutritt ermöglichen. Bei berufstätigen Mietern geht man von eienr Vorankündigungsfrist des Vermieters, dass er besichtigen will, von vier Tagen aus. Bei nicht berufstätigen Mietern sind zwei Tage angemessen. Also, Mietvertrag prüfen, was vereinbart ist. Dann dei Mieterin mittels Einwurf-Einschreiben hinweisen auf die Verpflichtung zur Besichtigungsmöglichkeit. ggfls. muss die Mieterin dann eben jemand beauftragen.
eine Mieterin hat fristgerecht zum 31.07.2004 ihr
Mietverhältnis gekündigt.
Wie viele Besichtigungen muss sie genehmigen, um neuen
potentiellen Mietern die Wohnung zu zeigen.
Zurzeit bietet sie 2 Termine im Monat Mai an, 3 Termine im
Juni - und im Juli nur den 21. und 28., also kurz bevor sie
die Schlüssel übergibt. Alle Termine sind nur mittwochs ab
18:00 Uhr. Interessenten von außerhalb, die gerne z. B. den
Samstag wahrnehmen möchten, haben keine Chance.
Bei solchen Vorgänge gab oder gibt es offenbar Streit. Daher muss ein Vermieter klar und deutlich dem Mieter mitteilen, dass er ( Mieter ) mit seinem Verhalten eine rechtzeitige Weitervermietung verhindert und nachdrücklich aufgefordert wird, die Besichtigungen zuzulassen und im Falle der weiteren Weigerung der Mitarbeit deshalb vorsorglich hingiwiesen wird, dass bei Mietausfall durch sein/ihr Verhalten Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden. Meist wird in solchen Fällen - sofern gezahlt - die Miete nicht in den letzten Monaten gezahlt und soll "mit der Kaution verrechnet " werden. Hier muss ein Vermieter sofort einen Anwalt aufsuchen oder einen Mahnbescheid erlassen. Alles andere funktioniert bei dieser Art von Mitmenschen sonst nicht.
Morgen sind 2 Termine vereinbart, die sie bereits schriftlich
bestätigte und heute (1 Tag vorher) durch ihren Anwalt absagen
lässt, da sie aus persönlichen Gründen verhindert ist!?
Dann umgehend Ersatztermin verlangen. Selbst sollte man auch einen Anwalt einschalten.
Gruss Günter
Hallo Günter,
besten Dank. Kann eine Mieterin aber 1 Tag vor bereits bestätigtem Termin plötzlich diesen absagen? Was ist denn nun, wenn man als Vermieter den „Besichtiger“ nicht erreicht und er kommt dann umsonst?
Grüßle Bea
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo Günter,
besten Dank. Kann eine Mieterin aber 1 Tag vor bereits
bestätigtem Termin plötzlich diesen absagen? Was ist denn nun,
wenn man als Vermieter den „Besichtiger“ nicht erreicht und er
kommt dann umsonst?
Hallo Bea,
dann kannst Du leider nichts machen.
Gruss Günter
Na super! Trotzdem Dankeschön 
Grüßle bea
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]