Hallo,
habe die Woche neuen Mietvertrag unterschrieben. Der Vermieter kam mit einem Zettel Sonderklauseln, die teils sinnvoll erscheinen, teils aber total sinnlos.
Beispiel:
- Kein Scheuermittel bei Badreinigung, da besondere Porzellanbeschichtung (Lotus-Effekt) - find ich OK.
- Das Bohren in Fliesen und Fugen ist grundsätzlich verboten (will Vermieter nach Absprache ggf. selbst machen) - ich hab keine Bohrungen geplant, aber ist eine solche Klausel zulässig - kann er sich weigern und sagen: das können sie hier nicht aufhängen, weil meine Fliesen sonst Schaden nehmen???
- Nach dem Gebrauch der Dusche ist diese mit einem Gummiabzieher zu trocknen um Schimmelbildung in den Fugen vorzubeugen. Außerdem sind Wasserhähne regelmäßig zu entkalken (Kalkflecken) … usw. - Da find’ ich es lustig, wie er das kontrollieren will - doch totaler Quatsch!
Wie seht ihr Experten diese Klauseln?
Danke und schönen Gruß,
Michael
Hallo,
habe die Woche neuen Mietvertrag unterschrieben. Der Vermieter
kam mit einem Zettel Sonderklauseln, die teils sinnvoll
erscheinen, teils aber total sinnlos.
Hurra, selbstgestrickte Mietverträge sind immer gut, insbesondere wenn Laien Recht neu definieren. Meist sind im Laufe der Zeit alle Vereinbarungen unwirksam.
Beispiel:
- Kein Scheuermittel bei Badreinigung, da besondere
Porzellanbeschichtung (Lotus-Effekt) - find ich OK.
Man sollte Porzellan ohnehin nicht mit Scheuermittel reinigen.
- Das Bohren in Fliesen und Fugen ist grundsätzlich verboten
(will Vermieter nach Absprache ggf. selbst machen) - ich hab
keine Bohrungen geplant, aber ist eine solche Klausel zulässig
- kann er sich weigern und sagen: das können sie hier nicht
aufhängen, weil meine Fliesen sonst Schaden nehmen???
- Nach dem Gebrauch der Dusche ist diese mit einem
Gummiabzieher zu trocknen um Schimmelbildung in den Fugen
vorzubeugen. Außerdem sind Wasserhähne regelmäßig zu entkalken
(Kalkflecken) … usw. - Da find’ ich es lustig, wie er das
kontrollieren will - doch totaler Quatsch!
Der Mieter ist berechtigt, auch entgegen einer anderslautenden Vereinbarung, Fliesen anzubohren, wenn die herkömmlichen Einbauten so geschaffen sind, dass sie nur angebracht werdne können, wenn Fliesen angebohrt werden müssen. Der Mieter ist nicht verpflichtet sich neue Einbauten zu kaufen, damit die Vereinbarung erfüllt werden kann.
Entkalken sollte man nicht vereinbaren müssen. Ist dies trotzdem vereinbart, sollte man dies einfach zur Kenntnis nehmen.
Gruss Günter
Der Mieter ist berechtigt, auch entgegen einer anderslautenden
Vereinbarung, Fliesen anzubohren, wenn die herkömmlichen
Einbauten so geschaffen sind, dass sie nur angebracht werdne
können, wenn Fliesen angebohrt werden müssen.
Hallo Günter,
sofern es sich um ein 08/15-Badezimmer handelt, will ich gerne einsehen, daß der Mieter Fliesen anbohren darf. Schließlich ist alles ersetzbar.
Wie aber sieht es in folgendem konkreten Fall aus: Das Badezimmer ist fix und fertig ausgestattet. Standard oberhalb 4-Jahreszeiten-Hotel. Die Verfliesung wurde von einem Künstler ähnlich Hundertwasser gestaltet und besteht aus schiefwinkligen Einzelanfertigungen für speziell dieses Objekt. Auch die Küche und etliche weitere Details der Wohnung sind edle Sonderanfertigungen. Die Wohnung wird unter dem Vorbehalt vermietet, daß kein Heimwerker den Dingen mit seiner Bohrmaschine zu Leibe rückt. Bei Zuwiderhandlungen wäre der Schaden grotesk hoch. Wie kann der Vermieter sicherstellen, daß Klauseln, die Anbohren, Überlackieren o. ä. verbieten, Bestand haben?
Der Mietvertrag verbietet noch viel mehr: Das Überstreichen der historischen Türen, jegliche Veränderungen am restaurierten Stuck und an den Fußböden mit Intarsienarbeiten. Wenn sich Bastler erst einmal zu schaffen machten, ist alles zu spät. Es muß doch möglich sein, dem Mieter die Veränderung zu verbieten. Schließlich hat er die Wohnung gemietet, wie sie ist.
Gruß
Wolfgang
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selbstgebastelte Fallen
Hi Wolfgang,
verrätst Du mir mal, wer ein Mietobjekt so ausstattet? Ich dachte immer, dass mit dem Vermieten Geld (nicht viel, aber immerhin) verdient werden soll. Die Wertigkeit einer Wohnung muss sich doch im Mietpreis niederschlagen, oder willst Du als Vermieter zuschießen? Wenn für eine exquisit ausgestattete Wohnung ein exquisiter Preis gefordert und bezahlt wird, kann von Hobby-Dübellöcher-Bohreren doch kaum noch Gefahr ausgehen! Habe ich da was falsch verstanden?
Gruß Ralf
Hallo Ralf!
verrätst Du mir mal, wer ein Mietobjekt so ausstattet?
Das macht jemand, der sich Gedanken über sein Vermietungskonzept, seine Zielgruppe und den regionalen Markt gemacht hat. Dabei stellte er u. a. fest, daß die Miete/qm mit der Ausstattung überproportional wächst. Der Wettbewerb besteht aus viel Schrott und viel Durchschnitt. Absolute Spitzenklasse ist kaum im Angebot. Aber die Klientel ist da.
Die Wertigkeit einer Wohnung
muss sich doch im Mietpreis niederschlagen…
Sogar recht heftig. Das stört aber die passende Schicht nicht, wenn es nur gut ist.
Es gibt einen Überhang an Wohnraum in 08/15 Normalausstattung. In diesem Segment des Massenmarktes tobt sich der Wettbewerb aus und sind ordentliche Mieten schwer durchsetzbar. Wenn in der Region hunderte Wohnungen in durchschnittlicher Ausstattung perspektivlos leer stehen, macht es wenig Sinn, mit weiteren Wohnungen dieser Art anzutreten. Von allem Auf und Ab des Marktes blieben die ungewöhnlichen Spitzenobjekte stets weitgehend verschont, fanden und finden ihre Liebhaber.
Es gibt insbesondere alte Gebäude, die solche Strategie erzwingen. Was willst Du machen, wenn schon der Eingangsbereich so groß wie anderer Leute Haus ist. Dann müssen die Wohnungen richtiges Geld einspielen, um unter dem Strich den dauerhaften Erhalt und eine Rendite zu sichern.
Gruß
Wolfgang
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Hi Michael,
kann Dir zwar nicht helfen, aber die Wohnung ist ja interressant, gibt es dazu Fotos zum betrachten ???
Aus purer Neugierde
Brombär
Hallo,
ich denke, eine so ausgestattete Wohnung dürfte auch ihren Preis haben.
Und ich denke weiterhin, das wenn jemand so eine Wohnung bezahlen kann, sein Niveau über das des ständig und zu jeder Tageszeit vollgesaberten Unterhemdentragenen Mieters hinaus geht.
Mit so einem Menschen sollte es doch möglich sein diese Thematik vor Vermietung anzusprechen und eine Einigung zu finden.
Des weiteren glaube ich, das eine dermaßen ausgestattete Wohnung bereits über genügend Befestigungsmöglichkeiten oder bereits angebrachte Utensilien aller Art verfügt.
Wir sprechen hier über ganz normale Badezimmer, die in jeder Otto Normalverbraucherwohnung zu finden sind, die sich ein Mieter erst einrichten muß. Bei so einer Einrichtung dürfen Dübellöcher nicht zu vermeiden sein, zudem dies auch zum normalen Gebrauch einer Wohnung gehört. Dies müsste ein Vermieter eigentlich einkalkulieren.
Gruß
roland
Hallo Wolfgang,
Der Mieter ist berechtigt, auch entgegen einer anderslautenden
Vereinbarung, Fliesen anzubohren, wenn die herkömmlichen
Einbauten so geschaffen sind, dass sie nur angebracht werdne
können, wenn Fliesen angebohrt werden müssen.
Hallo Günter,
sofern es sich um ein 08/15-Badezimmer handelt, will ich gerne
einsehen, daß der Mieter Fliesen anbohren darf. Schließlich
ist alles ersetzbar.
Wie aber sieht es in folgendem konkreten Fall aus: Das
Badezimmer ist fix und fertig ausgestattet. Standard oberhalb
4-Jahreszeiten-Hotel. Die Verfliesung wurde von einem Künstler
ähnlich Hundertwasser gestaltet und besteht aus
schiefwinkligen Einzelanfertigungen für speziell dieses
Objekt. Auch die Küche und etliche weitere Details der Wohnung
sind edle Sonderanfertigungen. Die Wohnung wird unter dem
Vorbehalt vermietet, daß kein Heimwerker den Dingen mit seiner
Bohrmaschine zu Leibe rückt. Bei Zuwiderhandlungen wäre der
Schaden grotesk hoch. Wie kann der Vermieter sicherstellen,
daß Klauseln, die Anbohren, Überlackieren o. ä. verbieten,
Bestand haben?
In einem solchen Fall wird der Vermieter wohl im Bad sämtliche Einbauten selbst anbringen müssen. Wenn er dies nicht tut, kann der Mieter jederzeit die Räume so ausstatten, wie er sie nutzen will. Du musts also solche Verträge schon möbiliert und/oder teilmöbiliert anbieten. Nur dann kannst Du gewisse Einbauten im Bad untersagen.
Der Mietvertrag verbietet noch viel mehr: Das Überstreichen
der historischen Türen, jegliche Veränderungen am
restaurierten Stuck und an den Fußböden mit Intarsienarbeiten.
Wenn sich Bastler erst einmal zu schaffen machten, ist alles
zu spät. Es muß doch möglich sein, dem Mieter die Veränderung
zu verbieten. Schließlich hat er die Wohnung gemietet, wie sie
ist.
Gut, hier muss es aber dann eine Individualvereinbarung sein. Dies bedeutet, dass im Mietvertrag vereinbart werden muss - und auch hingewiesen werden sollte - dass alle Punkte verhandelt sind - der Mieter die Möglichkeit der Einflussnahme auf diverse Punkte hatte -.
GRuss Günter
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Hi Wolfgang,
verrätst Du mir mal, wer ein Mietobjekt so ausstattet?
diese Frage war eigentlich rhetorisch gemeint. Was ich nämlich nicht verstehe, sind Deine Befürchtungen hinsichtlich der Zielgruppe. Jemand, der ein deutsches Durchschnittsgehalt für eine Wohnung hinblättert, bohrt Dübellöcher im Bad? Wozu?!? Um sein Fahrrad da aufzuhängen?
…um unter dem Strich den dauerhaften Erhalt und eine Rendite zu sichern.
Dazu gehört auch, dass nach gegebener Zeit neu gefliest wird.
Gruß Ralf
Bilder Gucker !
kann Dir zwar nicht helfen, aber die Wohnung ist ja
interressant, gibt es dazu Fotos zum betrachten ???
Hi Brombär,
Bilder hab ich keine, schon keine aus dem Bad/Dusche!
Der Vermitere hat das Objekt selbst renoviert und ist einfach darauf aus, dass die Kacheln (irgendwie sind matte figuren in der Oberfläche als Struktur drin …) einfach nicht sinnlos zerbohrt werden.
Es gibt ja auch Mieter, die das nicht so gut können und der Bohrer dann beim Ansetzen „wegläuft“
Nun gut, am WE hat er mir zugesagt, natürlich Löcher zu bohren, er würd die halt gerne selber bohren. Soll er halt die Klopapierrollenhalter anschrauben. Brauch ichs nicht! Anfänglich hat sich das krass angehört, aber er scheint ganz OK zu sein
)
Gruß,
Michael
Hey Michael,
na dann lass doch gleich den Alibert mit anschrauben, was besseres kann Dir nicht passieren, musst es schon nicht selber machen.
Schönes Wohnen
Brombär, ein Bohrgenie wie es im Buche steht 


