Keine Heizung - Mietminderung? (lang)

Hallo Forum,

zur Vorgeschichte:

ein Mieter hat aufgrund der Nebenkostenabrechnung mit dem Vermieter vereinbart, die Abrechnung zwecks Prüfung zu einem Anwalt zu geben. Erst wenn eine korrekte Abrechnung vorliegt, wird die Nachzahlung geleistet.

In dieser Abrechnung waren Positionen unklar. Der Anwalt hat die Abrechnung geprüft und festgestellt, dass die Belege unvollständig und der Höhe nach auch nicht korrekt sind. Ein Brief an die Vermieter mit der Bitte die fehlenden Belege nachzureichen und die unklaren Positionen zu begründen, hat auch nach 3 Wochen kein Ergebnis gebracht.

Natürlich haben die Vermieter pünktlich zum 01.05. die Heizung abgestellt. Bei diesen Temperaturen aber, ist es den beiden Mietparteien zu kalt. Eine Mietpartei war bei den Vermietern, und wollte erreichen, dass die Heizung wieder angestellt wird. Leider ohne Erfolg, denn nach Aussage der Mietpartei wollten die Vermieter erst die Heizung wieder anstellen, wenn die andere Mietpartei die Nebenkosten gezahlt hat. Außerdem wäre das Heizöl fast verbraucht (obwohl im Januar erst nachgetankt wurde).

Wegen der niedrigen Temperaturen, wird in der Wohnung der Mietpartei nicht wärmer als 18 Grad. Kann nun die Miete gemindert werden? Auch ohne schriftliche Anzeige? Ist das Verhalten der Vermieter i.O.? Was kann noch getan werden?

Viele Grüße

Wenn es so kalt ist wie derzeit unter 18 darf er die Heizung nicht abstellen.

Drohe Ihm die Mietkürzung an man wird dann sehen.

Johannes

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Hallo,

ein Mieter hat aufgrund der Nebenkostenabrechnung mit dem
Vermieter vereinbart, die Abrechnung zwecks Prüfung zu einem
Anwalt zu geben. Erst wenn eine korrekte Abrechnung vorliegt,
wird die Nachzahlung geleistet.

In dieser Abrechnung waren Positionen unklar. Der Anwalt hat
die Abrechnung geprüft und festgestellt, dass die Belege
unvollständig und der Höhe nach auch nicht korrekt sind. Ein
Brief an die Vermieter mit der Bitte die fehlenden Belege
nachzureichen und die unklaren Positionen zu begründen, hat
auch nach 3 Wochen kein Ergebnis gebracht.

Natürlich haben die Vermieter pünktlich zum 01.05. die Heizung
abgestellt. Bei diesen Temperaturen aber, ist es den beiden
Mietparteien zu kalt. Eine Mietpartei war bei den Vermietern,
und wollte erreichen, dass die Heizung wieder angestellt wird.
Leider ohne Erfolg, denn nach Aussage der Mietpartei wollten
die Vermieter erst die Heizung wieder anstellen, wenn die
andere Mietpartei die Nebenkosten gezahlt hat. Außerdem wäre
das Heizöl fast verbraucht (obwohl im Januar erst nachgetankt
wurde).

Wegen der niedrigen Temperaturen, wird in der Wohnung der
Mietpartei nicht wärmer als 18 Grad. Kann nun die Miete
gemindert werden? Auch ohne schriftliche Anzeige? Ist das
Verhalten der Vermieter i.O.? Was kann noch getan werden?

Bei der derzeitigen Witterung besteht ein Anspruch auf Heizung. Wenn ein Vermieter dies nicht gewährleistet, darf der Mieter die Miete mindenr. Die Mietminderung bei Temperaturen zwischen 16 und 18 Grad Celsius beträgt nach den Urteilen 20 % der Monatskaltmiete. Dies bedeutet, nehmen wir eine einfache Rechnung, bei einer Miete von z.B. 500 EURO im Monat 100 EURO. Nun ist aber auf jene Tage abzustellen, an denen es wirklich nur die Temperaturen gibt. Also 100 EURO / 31 Tage (Mai ) * Anzahl der Tage mit Temperaturen von 16-18 Grad.

Selbstverständlich muss dem Vermieter immer eine Mietminderung mitgeteilt werden. Ausserdem muss er aufgefordert werden, zu heizen.

Gruss Günter

Selbstverständlich muss dem Vermieter immer eine Mietminderung
mitgeteilt werden. Ausserdem muss er aufgefordert werden, zu
heizen.

Gruss Günter

Hallo,

Die Vermieter wurden schon von einer Mietpartei aufgefordert zu heizen, aber nur mündlich. Reicht das aus?

Grüße

Selbstverständlich muss dem Vermieter immer eine Mietminderung
mitgeteilt werden. Ausserdem muss er aufgefordert werden, zu
heizen.

Gruss Günter

Hallo,

Die Vermieter wurden schon von einer Mietpartei aufgefordert
zu heizen, aber nur mündlich. Reicht das aus?

Hallo,

eine mündliche Aufforderung reicht grundsätzlich aus. Aber, es wird hierbei dann beim Bestreiten immer ein Beweisproblem sein. Besser ist also, man macht alles schriftlich.

Gruss Günter