Liebe Wissenden,
angenommen folgender Fall hätte sich wie folgt zugetragen, was wäre zu tun?
eine Frau bezieht vor zwei Monaten eine neue Wohnung, bezahlte die erste Monatsmiete in bar direkt an den Vermieter und habe es versäumt, sch diese Zahlung quittieren zu lassen. Auch ein Mietvertrag wäre nicht ausgehändigt worden
Kurze zeit später , stellt der Arbeitgeber die Gehaltszahlungen an diese Person ein, so dass die Miete für den Folgemonat nicht bezahlt werden kann.
Mufgrund einer Erkrankung muss die Frau plötzlich für längere Zeit ins Krankenhaus und erfährt, dass während ihrer Abwesenheit der Vermieter die Wohnung durch ein Vteckschloss verriegelt hat, so dass sie keinen Zugang mehr zu ihrem Hab und Gut hat…
Eine (schriftliche) Kündigung wegen der Mietrückstände sei nicht zugegangen.
Wäre eine solche vorgehensweise des vermieters rechtens und wie sollte ggf. dagegen vorgegangen werden?
Liebe Wissenden für eine möglichst baldige Antwort wäre ich Euch sehr dankbar.
Gruß,
Karotier