Nebenkostenabrechnung

hallo,

unser mietverhältnis besteht seit 01.05.2004. leider haben wir vom vermieter - trotz wiederholter aufforderung - für beide jahre noch keine nebernkostenabrechnung bekommen.
da ich vermute, dass wir eine rückzahlung bekommen würden, ist mir an den abrechnungen viel gelegen.
frage:
laut mietvertrag muss der vermieter jährlich eine abrechnung der nebenkosten erstellen (lassen). WIE REAGIERE ICH IN UNSEREM FALL ANGEMESSEN?

für eure tipps bedanke ich mich bereits im voraus.

gruß
bernhard

hallo,

unser mietverhältnis besteht seit 01.05.2004. leider haben wir
vom vermieter - trotz wiederholter aufforderung - für beide
jahre noch keine nebernkostenabrechnung bekommen.
da ich vermute, dass wir eine rückzahlung bekommen würden, ist
mir an den abrechnungen viel gelegen.
frage:
laut mietvertrag muss der vermieter jährlich eine abrechnung
der nebenkosten erstellen (lassen). WIE REAGIERE ICH IN
UNSEREM FALL ANGEMESSEN?

für eure tipps bedanke ich mich bereits im voraus.

Hallo Bernhard,

ich nehme mal an, dass 2004 ein Schreibfehler ist. Den Vermieter muss ein Mieter schriftlich zur Vorlage der Nebenkostenabrechnung auffordern - bis 14 Tage ab Zusendung Zeit lassen - mit der Erklärung, wenn Abrechnung nicht zum Termin vorgelegt wird, werden weitere Vorauszahlungen bis zur Vorlage der Abrechnungen zurück behalten. Abrechnungen ( Nachzahlungen ) sind seit 01.01.2004 ohnehin wegen der verspäteten Vorlage verwirkt. Guthaben müssen dem Mieter jedoch erstattet werden. Nicht erstattete Guthaben kann man dann mit der laufenden Miete verrechnen.

Gruss Günter und schönen Sonntag.

ich nehme mal an, dass 2004 ein Schreibfehler ist. Den
Vermieter muss ein Mieter schriftlich zur Vorlage der
Nebenkostenabrechnung auffordern - bis 14 Tage ab Zusendung
Zeit lassen - mit der Erklärung, wenn Abrechnung nicht zum
Termin vorgelegt wird, werden weitere Vorauszahlungen bis zur
Vorlage der Abrechnungen zurück behalten. Abrechnungen (
Nachzahlungen ) sind seit 01.01.2004 ohnehin wegen der
verspäteten Vorlage verwirkt. Guthaben müssen dem Mieter
jedoch erstattet werden. Nicht erstattete Guthaben kann man
dann mit der laufenden Miete verrechnen.

hallo günter,

ja, das datum ist ein schreibfehler - wir wohnen in dem haus seit 01.05.2002! d.h. es fehlen die abrechnungen der letzten beiden jahre.

wenn ich dich richtig verstehe, müsste ich dem vermieter jetzt schreiben, um dann notfalls zum anfang juni nur noch die kaltmiete zu überweisen.

2 fragen dazu:

  1. kann / soll ich die überweisung um den gesamten nebenkostenbetrag reduzieren? oder nur um einen (welchen?) teilbetrag?
  2. was du mir hier rätst - ist das gesetzlich so geregelt oder einfach nur gängige praxis?

vielen dank für deine hilfe.
gruß
bernhard

ich nehme mal an, dass 2004 ein Schreibfehler ist. Den
Vermieter muss ein Mieter schriftlich zur Vorlage der
Nebenkostenabrechnung auffordern - bis 14 Tage ab Zusendung
Zeit lassen - mit der Erklärung, wenn Abrechnung nicht zum
Termin vorgelegt wird, werden weitere Vorauszahlungen bis zur
Vorlage der Abrechnungen zurück behalten. Abrechnungen (
Nachzahlungen ) sind seit 01.01.2004 ohnehin wegen der
verspäteten Vorlage verwirkt. Guthaben müssen dem Mieter
jedoch erstattet werden. Nicht erstattete Guthaben kann man
dann mit der laufenden Miete verrechnen.

hallo günter,

ja, das datum ist ein schreibfehler - wir wohnen in dem haus
seit 01.05.2002! d.h. es fehlen die abrechnungen der letzten
beiden jahre.

wenn ich dich richtig verstehe, müsste ich dem vermieter jetzt
schreiben, um dann notfalls zum anfang juni nur noch die
kaltmiete zu überweisen.

2 fragen dazu:

  1. kann / soll ich die überweisung um den gesamten
    nebenkostenbetrag reduzieren? oder nur um einen (welchen?)
    teilbetrag?
  2. was du mir hier rätst - ist das gesetzlich so geregelt oder
    einfach nur gängige praxis?

Hallo Benrhard,

die persönliche Beratung ist in diesem Brett nicht erlaubt. Ich möchte daher allgemein antworten. Wenn ein Vermieter die Nebenkostenabrechnungen nicht vorlegt, muss der Mieter den Vermieter unter Fristsetzung zur Abrechnung auffordern und im Falle des Verzuges ( also er reagiert zum Termin nicht ) dem Vermieter den Einbehalt der künftig zu zahlenden Nebenkosten erklären. Hierbei werden natürlich alle Nebenkosten einbehalten bis abgerechnet wird. Liegt die Abrechnung dann vor, müssen die einbehaltenen Beträge nachentrichtet werden. Dieser Einbehalt beginnt mit dem Monat, der dem Monat mit der Fristversäumnis folgt.

Gruss Günter