Hausordnung? Bin auf der Suche nach juristisch fundierten Angaben? Hauptsächlich wegen Lärmbelästigung ( Kindergeschrei zur Mittagszeit; Party, Musik, Bohrmaschinenkrach etc); wann, wie lange usw
bin für jeden Hinweis dankbar
Hallo Janine,
geht es ein bischen präzisier?
Eine Hausordung regelt das Zusammenleben der Parteien in einem Gebäude.
Allerdings variieren einzelne Hausordnungen stark.
Du findest über google einen Haufen Beispiele.
Was möchtest du denn genau wissen? bzw. was steht in der Hausordnung die das Problem verursacht?
Gruß Ivo
naja, nehmen wir mal an, es ist Samstagabend 20Uhr in Bayern in einer großen Stadt und in einem Haus, über 15 Parteien wird innerhalb 20min gebohrt, nicht permanent, aber ein paar Bohrlöcher sinds schon. Nachbarin genervt, kommt runter, beschwehrt sich und hat mit recht die Schnauze voll, da sie sich anscheinend öfters mit solchen Lärmbelästigungen rum ärgern muss ( In einem solch großen Haus wohl sehr oft auch nicht zu vermeiden ).Trifft allerdings auf den jetztigen Verursacher zum erstenmal, möchte aber trotzdem nicht von einer Anzeige absehen.
Was nun? Hat die Anzeige Konsequenzen, oder bleibt es bei einer Verwahrnung?
Und was sagt die Hausordnung auf rechtlicher Basis?
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Hallo Janine,
geht es ein bischen präzisier?
Eine Hausordung regelt das Zusammenleben der Parteien in einem
Gebäude.
Allerdings variieren einzelne Hausordnungen stark.
Du findest über google einen Haufen Beispiele.Was möchtest du denn genau wissen? bzw. was steht in der
Hausordnung die das Problem verursacht?Gruß Ivo
naja, nehmen wir mal an, es ist Samstagabend 20Uhr in Bayern
in einer großen Stadt und in einem Haus, über 15 Parteien wird
innerhalb 20min gebohrt, nicht permanent, aber ein paar
Bohrlöcher sinds schon. Nachbarin genervt, kommt runter,
beschwehrt sich und hat mit recht die Schnauze voll, da sie
sich anscheinend öfters mit solchen Lärmbelästigungen rum
ärgern muss ( In einem solch großen Haus wohl sehr oft auch
nicht zu vermeiden ).Trifft allerdings auf den jetztigen
Verursacher zum erstenmal, möchte aber trotzdem nicht von
einer Anzeige absehen.
Was ich noch vergessen hab: Polizei war nicht da. Also nur eine Drohung?! Große Reue und Entschuldigung !!!
Was nun? Hat die Anzeige Konsequenzen, oder bleibt es bei
einer Verwahrnung?
Und was sagt die Hausordnung auf rechtlicher Basis?
Was ich noch vergessen hab: Polizei war nicht da. Also nur eine Drohung?! Große Reue und Entschuldigung !!!
naja, nehmen wir mal an, es ist Samstagabend 20Uhr in Bayern
in einer großen Stadt und in einem Haus, über 15 Parteien wird
innerhalb 20min gebohrt, nicht permanent, aber ein paar
Bohrlöcher sinds schon. Nachbarin genervt, kommt runter,
beschwehrt sich und hat mit recht die Schnauze voll, da sie
sich anscheinend öfters mit solchen Lärmbelästigungen rum
ärgern muss ( In einem solch großen Haus wohl sehr oft auch
nicht zu vermeiden ).Trifft allerdings auf den jetztigen
Verursacher zum erstenmal, möchte aber trotzdem nicht von
einer Anzeige absehen.
Was nun? Hat die Anzeige Konsequenzen, oder bleibt es bei
einer Verwahrnung?
Und was sagt die Hausordnung auf rechtlicher Basis?
Was sagt denn die spezielle Hausordnung?
Bis wann darf nach Ihr denn gebohrt werden? (Allgemeine Ruhezeiten liegen i.d.R. zwischen 13-15 sowie 22-7 Uhr, daher interessiert mich das.)
Abgesehen davon ist Samstag ein Werktag…
Nächste Frage: Von was für einer Anzeige reden wir? Beim Vermieter? oder bei der Grünen Ordnungsmacht.
Im schlimmsten Fall wird dir untersagt so spät noch zu bohren.
Gruß Ivo
Hallo Janine,
rein rechtlich darf meines - zugegeben laienhaften - Wissens nach bis 22 Uhr gebohrt werden. Also dürfte rechtlich nichts passieren.
Viele Grüße
Anja
naja, nehmen wir mal an, es ist Samstagabend 20Uhr in Bayern
in einer großen Stadt und in einem Haus, über 15 Parteien wird
innerhalb 20min gebohrt, nicht permanent, aber ein paar
Bohrlöcher sinds schon. Nachbarin genervt, kommt runter,
beschwehrt sich und hat mit recht die Schnauze voll, da sie
sich anscheinend öfters mit solchen Lärmbelästigungen rum
ärgern muss ( In einem solch großen Haus wohl sehr oft auch
nicht zu vermeiden ).Trifft allerdings auf den jetztigen
Verursacher zum erstenmal, möchte aber trotzdem nicht von
einer Anzeige absehen.
Was nun? Hat die Anzeige Konsequenzen, oder bleibt es bei
einer Verwahrnung?
Und was sagt die Hausordnung auf rechtlicher Basis?Was sagt denn die spezielle Hausordnung?
Liegt leider zur Zeit nicht vor
Bis wann darf nach Ihr denn gebohrt werden? (Allgemeine
Ruhezeiten liegen i.d.R. zwischen 13-15 sowie 22-7 Uhr, daher
interessiert mich das.)
Abgesehen davon ist Samstag ein Werktag…
Das dachte ich bisher eben auch, deswegen kam 20 Uhr mir auch nicht so spät vor.
Nächste Frage: Von was für einer Anzeige reden wir? Beim
Vermieter? oder bei der Grünen Ordnungsmacht.
Von den Handschellen-Cowboys. Waren aber wie gesagt nicht da. Kommt das dann schriftlich hinterher?!
Im schlimmsten Fall wird dir untersagt so spät noch zu bohren.
Gruß Ivo
Hallo Ivo,
die Lärmschutzordnung ist geändert. Es darf also in der Mittagspause gehämmert und gebohrt werden. Dass die Polizei nicht mehr kommt ist mir verständlich. was will sie denn. Sie kann den Lärm protokollieren und auch an die örtliche Polizeibehörde weiterleiten. Jede Ortspolizeibehörde wird sich hüten ein Ordnungsgeld zu verhängen, das im Widerspruchverfahren dann zurückgezogen werden muss.
Zwar hat der Gesetzgeber keine Regelung geschaffen, wie Lärm in und um ein Haus zu bewerten ist, im Gegenteil, er erlaubt kein Teppichklopfen, aber gleichzeitig die Arbeit mit Bohrmaschinen und Hämmern. Er erlaubt kein Kindergeschrei - während die Gerichte längst diese Reglung als unwirksam erklärt haben - gleichzeitig erlaubt derselbe Gesetzgeber dass der Rasenmäher in der Mittagspause nun benutzt werdne darf. Da dies eine bundeseinheitliche Regelung ist, kann man alle ortspolizeilichen Ruhezeiten ruhig vergessen und die darauf ausgelegten Hausordnungen haben zumindest hier keine Wirkung mehr. Bundesrecht bricht jede andere untergeordnete Anordnung.
Geschützte Ruhezeiten sind von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr. Wobei wiederum zu beachten ist, dass Parties und Lärm durch überlaute Radios/Musik wiederum eine Ruhestörung auch während des Tages darstellen kann. Denn hier ist tatsächlich der Lärm so zu dosieren, dass Nachbarn nicht belästigt werden.
Wie es weitergeht, dass lauter Lärm ( Bohrmaschinen, Bagger, Kompressoren, Betonmischer , Rasenmähen, um einige zu nennen ) nun nicht mehr als Belästigung von 7 Uhr bis 22 Uhr gesehen wird, aber geringerer Lärm nun als höhere Belästigung gewertet wird ( Teppichklopfen z.B ) weiss niemand. Eines ist aber sicher. Die Polizei wird nicht mehr so oft ausrücken, weil das Ergebnis meist in Zukunft nahe Null liegt.
Kinder dürfen lärmen. Hier wurde gerichtlich entschieden, dass nicht nur Lärmen von Kindern sondern auch Herumtollen zur Entwicklung eines Kindes gehört und auch Erwachsene diese Entwicklung in den Ruhezeiten dulden müssen.
Gruss Günter
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