Schriftl. Ergänzugen zum Mietvertrag

Hallo,
wurde hier schon mehrfach diskutiert, aus gegebenem Anlaß folgendes konstruiertes Problem:
Angenommen ein Päarchen mietet ZUSAMMEN eine Wohnung. Doch man trennt sich, die Frau bleibt in der Wohnung zurück. Da unverheiratet gewesen, macht der Mieter eine schriftliche Ergänzung zu dem ursprüngl. Mietvertrag. Diese legt fest, daß ab 01.06.2004 nur noch Frau X alleinige Mieterin ist, Herr Y aus dem Vertrag ohne Forderungen entlassen ist (es sind kein Fordrungen offen, werden auch kein mehr gestell).
Kann man dann (Unterschrieben von beiden Mietern und Vermieter) davon ausgehen, dass Mieter Herr Y ordnungsgeäß entlassen ist?

Kann diese vertragliche Ergänzung durch Formfehler (z.b. eine weitere ungültige Klausel) in Gänze ungültig werden?

Kann sie ungültig werden, wenn eine der 3 Unterzeichner betrügerische Angaben gemacht hat? (Beispiel Frau X hat ihre finanzielle Situation durch nachweislich falsche Angaben des Einkommens vorgetäuscht) Kann dann der ermüter die Ergänzug als ungültig titulieren und den Mieter Herrn Y wieder über den alten Vertrag in Haftung nehmen?

Danke für Eure Hinweise und Meinungen!

Schönen Gruß,
Michael

Hallo,
wurde hier schon mehrfach diskutiert, aus gegebenem Anlaß
folgendes konstruiertes Problem:
Angenommen ein Päarchen mietet ZUSAMMEN eine Wohnung. Doch man
trennt sich, die Frau bleibt in der Wohnung zurück. Da
unverheiratet gewesen, macht der Mieter eine schriftliche
Ergänzung zu dem ursprüngl. Mietvertrag. Diese legt fest, daß
ab 01.06.2004 nur noch Frau X alleinige Mieterin ist, Herr Y
aus dem Vertrag ohne Forderungen entlassen ist (es sind kein
Fordrungen offen, werden auch kein mehr gestell).
Kann man dann (Unterschrieben von beiden Mietern und
Vermieter) davon ausgehen, dass Mieter Herr Y ordnungsgeäß
entlassen ist?

Ja, kann man.

Kann diese vertragliche Ergänzung durch Formfehler (z.b. eine
weitere ungültige Klausel) in Gänze ungültig werden?

Nein

Kann sie ungültig werden, wenn eine der 3 Unterzeichner
betrügerische Angaben gemacht hat? (Beispiel Frau X hat ihre
finanzielle Situation durch nachweislich falsche Angaben des
Einkommens vorgetäuscht) Kann dann der ermüter die Ergänzug
als ungültig titulieren und den Mieter Herrn Y wieder über den
alten Vertrag in Haftung nehmen?

Hier macht sich die neue Mieterin haftbar.

GRuss Günter

Danke !
.