Hallo !
Wenn in einem Mietvertrag Renovierungsfristen angegeben sind und gleichzeit eine Anlage vorhanden ist,das bei Auszug Rauhfaser weiß zu tapizieren ist,welche Frist ist hier nun gültig und müssen auch Türen einheitlich sein,wenn diese nicht weiter im Mietvertrag genannt werden ?
Danke im voraus
Frank
Hallo Frank,
eine solche Frage kann nicht beantwortet werden. Man muss wissen, wer bei Einzug renoviert hat. Wer und was renoviert wurde ? Wurden farbige Wände geschaffen ? Was ist während der Mietzeit vereinbart ? Was ist vereinbart, wenn das Mietverhältnis vor Ablauf der im Mietvertrag vereinbarten Fristen beendet wird ? Was ist zum Auszug vereinbart ? Gibt es zum Mietvertrag eine Klausel, die verhandelt wurde und vom Mietvertrag abweicht und welchen Inhalt hat diese Klausel ? Verlangt der Vermieter eine Renovierung bei Einzug, die laufenden Schönheitsreparaturn währen des Mietverhältnisses und bei Auszug eine Komplettrenovierung ? Gibt es eine Klausel bezüglich der Fenster, Türen und Heizkörper ? Wie lautet diese ? Hat der Mieter in der Vergangenheit renoviert und wie sind die Arbeiten ausgefallen ? Hat er tapeziert und Tapeten , wenn auch nur geringfügig, aufeinander geklebt ? Ist die Farbe überall gleichmässig angebracht ? usw.
Gruss Günter
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