Laminatverbot für Laminatgeschädigten

Hallo,

was kann ein Mieter tun, dem vom Vermieter aus „Schallschutzgründen“ („das Haus ist sehr hellhörig, andere Bewohner haben Ihr Laminat bereits wieder rausgerissen bzw. mit dicken Teppichen und Brücken belegt…“)das Verlegen von Laminat (generell - ohne Rücksicht auf evt. Dämmung) untersagt wurde, der nun aber unter den Geräuschen aus der darüberliegenden Wohnung „leidet“. Diese Wohnung gehört dem Bruder des Vermieters, dieser Bruder hat die Wohnung mit Laminat ohne jeglichen Schallschutz vermietet. Die jetzigen Mieter wollen offenbar nicht alles mit Teppichen zulegen, tragen (meistens) Hausschuhe mit Gummi- und Korksohlen aber dennoch hört man jeden Schritt, jede (Schrank-)Tür etc. Schlimm wird es, wenn Besuch da ist, der mit Straßenschuhen (evt. auch Pfennigabsätzen etc.) durch die Wohnung läuft und wenn aufgeräumt und geputzt wird. Als Mieter des Vermieters, der Laminat untersagt hat, in einer Wohnung, die „lärmbelastet“ ist durch unisoliertes Laminat, das vom Vermieterbruder in der darüberliegenden Wohnung mitvermietet wurde fühlt man sich irgendwie „veräppelt“.

Vielen Dank für Eure Tipps - leider befürchte ich man kann nicht viel tun!?

Gruß
anetteb

Hallo,

was kann ein Mieter tun, dem vom Vermieter aus
„Schallschutzgründen“ („das Haus ist sehr hellhörig, andere
Bewohner haben Ihr Laminat bereits wieder rausgerissen bzw.
mit dicken Teppichen und Brücken belegt…“)das Verlegen von
Laminat (generell - ohne Rücksicht auf evt. Dämmung) untersagt
wurde, der nun aber unter den Geräuschen aus der
darüberliegenden Wohnung „leidet“. Diese Wohnung gehört dem
Bruder des Vermieters, dieser Bruder hat die Wohnung mit
Laminat ohne jeglichen Schallschutz vermietet. Die jetzigen
Mieter wollen offenbar nicht alles mit Teppichen zulegen,
tragen (meistens) Hausschuhe mit Gummi- und Korksohlen aber
dennoch hört man jeden Schritt, jede (Schrank-)Tür etc.
Schlimm wird es, wenn Besuch da ist, der mit Straßenschuhen
(evt. auch Pfennigabsätzen etc.) durch die Wohnung läuft und
wenn aufgeräumt und geputzt wird. Als Mieter des Vermieters,
der Laminat untersagt hat, in einer Wohnung, die
„lärmbelastet“ ist durch unisoliertes Laminat, das vom
Vermieterbruder in der darüberliegenden Wohnung mitvermietet
wurde fühlt man sich irgendwie „veräppelt“.

Vielen Dank für Eure Tipps - leider befürchte ich man kann
nicht viel tun!?

Hallo Anette,

dieses Thema ist relativ schwierig. Insbesondere kommt hier ein subjektives Empfinden zum Tragen; die Lärmempfindlichkeit des Mieters. Sie ist bekanntlich bei jedem Mensch unterschiedlich. Eine Chance kann darin bestehen, dass der Vermieter das Einbringen von Laminat aus Schallschutzgründen untersagt hat. Hier liegt das Beweisproblem beim Mieter. Dieser muss beweisen, dass der Trittschall über dem üblichen Mass liegt. Meist hat der Mieter nur eine Chance: Ausziehen.

Gruss Günter