Hallo Anette,
Deine Hinweis eisnd zwar umfassend, aber ich erlaube mir hierauf keine Antwort, da ich den Text nicht kenne und hier vielelicht nichts enthalten ist oder unwirksame Vereinbarungen oder wirksame Vereinbarungen.
Eine Haftpflichtversicherung - auch für Mietschäden - ist sicher jedme Mieter zu empfehlen, insbesondere wenn jemand in einen Neubau einzieht.
Wer zudem derart umfangreiche ERweiterungen des Mietvertrages erlebt sollte seine Wohnung genau unter die Lupe nehmen. Selbst nicht ordnungsgemäss oder übereinander verklebte Tapeten sind dann als Mangel bei Einzug dem Vermieter mitzuteilen. In solchen Fällen ist zu empfehlen, sich auf den Bauch zu legen, und den Fussboden von unten zu kontrollieren, ob irgendwo ein Kratzer sein kann. Und jede Farbanlagerung ist ein Mangel. Solche die zu Beginn des Vertrages das i-Tüpfelchen ins Quadrat treiben, sind meist bei jenen, die Mängel - seien sie noch so klein, nicht aufgeschreiben haben, aber längst für den Auszug ein Protokoll angefertigt haben, wie man dem Mieter die Kaution abnimmt.
In der Praxis gilt. Je mehr eine Hausverwaltung/ ein Vermieter jeden Pi-pa-po regeln will, desto vorsichtiger muss ein Mieter bei Bezug der Wohnung sein.
ich hätte da noch eine weitere Frage:
Ich bin im März in ein 12-Parteien-Haus gezogen-
Der Mietvertrag wurde angekündigt als „normaler
Vordruck-Vertrag“ - tatsächlich war es dann ein
Vordruck-Vertrag mit zig „wichtigen“ und jeweils einzeln zu
unterschreibenden Anhängen, wie z. B.:
Schimmelvermeidungstipps,
sind oft sehr nützlich bei Neubauten und neu eingebauten Fenstern. Bei Altbauten kann man bei diesen Hinweisen durchaus auf früheren Schimmelbefall schliessen.
Verpflichtung mit Neutralseife
regelmäßig Kunstst.-Fenster und Badfugen zu reinigen,
Wannenfugen nach dem Duschen abzutrocknen,
sollte man ohne Weisung beahcten.
der Hausverwaltung
einen Notschlüssel zu überlassen,
der Hausverwaltung steht kein Schlüssel zu
an den Schlüsseln einen
Anhänger mit „Finderlohn - Tel-Nr. der Hausverwaltung“
anzubringen,
ist immer sinnvoll, an einem Schlüsselbund einen Hiwneis anzubringen. Ich ahbe z.B. im Rahmwen des Extendet-System einer Bank einen Anhänger mit Telefonnummer und Bank-Schliessfach. Der Schlüssel muss dann nur in einen Briefkasten geworfen werden und wird der Bank zugestellt.
Wohnungs- und Haustür immer 2x abzuschließen,
mach das wie Du es für richtig siehst. Sicherer dürfte aber sein, wenn man doppelt abshcleisst.
Fremde im Treppenhaus nach Anliegen zu befragen und ggf.
Polizei rufen
das geht Dich nichts an
und natürlich die Klassiker wie "nur nach
Absprache im Bad und nur in den Fugen bohren" etc. Ich gehe
davon aus, daß die meisten ungültig sind!?
kannst Du ruhig so lassen
Ein Punkt war auch der Abschluß einer Haftpflichtversicherung
mit Schutz für Schlüsselverlust (wg. Schließanlage) und
regelmäßig der Mieter für etwaige evtl. verursachte Schäden
ggf. haften muß bzw. den „Ursprungszustand“ bei Auszug
wiederherstellen sollte ist ja klar (eine Mietsicherheit ist
ja schließlich auch noch vorhanden). Natürlich ist eine
Haftpflichtversicherung sinnvoll und vorhanden (wenn auch
bislang ohne Schlüsselrisiko-Absicherung). Aber kann der
Vermieter sowas „aufzwingen“? (natürlich hatte er auch gleich
einen Versicherer an der Hand, der soetwas anbietet…).
Dies ist ein unzulässiges Kompensationsgeschäft und widerspricht auch den Aufgaben einer Hausverwaltung.
Gruss Günter