Kabelanschluß

Liebe Forumteilnehmer,

nun noch zu meiner letzten Frage: Anhang zum Mietvertrag ist ein „Vertrag“ mit der Hausverwaltung zur Nutzung des Kabelanschlusses gegen monatliche Zahlung eines Betrages. Kündigungsfrist 3 Monate (wie Mietvertrag). Der Vermieter stellt diesen „Vertrag“ als optional dar, der Mieter will Kabelfernsehen eigentlich nicht nutzen und sagt zu, ggf. bei Nutzungswunsch später den Vertrag noch abzuschließen. Nach 2 Monaten läuft der Hausverwalter auf und beschwert sich, daß bisher kein Geld für den Kabelanschluß eingegangen ist, der Vermieter hätte sich wohl vertan, eigentlich wäre es so, daß die Kabelgebühr obligatorisch ist. Im Mietvertrag selber steht eine Klausel, daß der Mieter sich verpflichtet, sich an Gemeinschafts-Empfangsanlagen für Fernsehen zu beteiligen. Ist der Mieter damit verpflichtet, für Kabelfernsehen zu zahlen? Was wäre, wenn sich im Mieterhaushalt nicht einmal ein Fernseher befindet?

Dank und Gruß
anetteb

Liebe Forumteilnehmer,

nun noch zu meiner letzten Frage: Anhang zum Mietvertrag ist
ein „Vertrag“ mit der Hausverwaltung zur Nutzung des
Kabelanschlusses gegen monatliche Zahlung eines Betrages.
Kündigungsfrist 3 Monate (wie Mietvertrag). Der Vermieter
stellt diesen „Vertrag“ als optional dar, der Mieter will
Kabelfernsehen eigentlich nicht nutzen und sagt zu, ggf. bei
Nutzungswunsch später den Vertrag noch abzuschließen. Nach 2
Monaten läuft der Hausverwalter auf und beschwert sich, daß
bisher kein Geld für den Kabelanschluß eingegangen ist, der
Vermieter hätte sich wohl vertan, eigentlich wäre es so, daß
die Kabelgebühr obligatorisch ist. Im Mietvertrag selber steht
eine Klausel, daß der Mieter sich verpflichtet, sich an
Gemeinschafts-Empfangsanlagen für Fernsehen zu beteiligen. Ist
der Mieter damit verpflichtet, für Kabelfernsehen zu zahlen?
Was wäre, wenn sich im Mieterhaushalt nicht einmal ein
Fernseher befindet?

Hallo,

grudnsätzlich ist zu trennen zwischen den Kabelgebühren für Kabel DE und für Kabelgebühren im Rahmen des Mietvertrages. Besteht kein Fernsehgeräte ist natürlich an Kabel DE nichts zu zahlen. Stellt jedoch der Vermieter einen Kabelanschluss zur Verfügung kann er die anfallenden Kosten umlegen, wenn dies im Mietvertrag vereinbart ist. Will der Mieter keinen Anschluss, muss er notfalls die Kosten der Abmeldung und später der Neuanmeldung tragen. Wenn jedoch in einem Mehrfamilienhaus durch eine Änderung sich für die Gemeinschaft erhebliche wirtschaftliche Nachteile ergeben, muss der Vermieter nicht zustimmen, wenn der Mieter den Kabelanschluss nicht will.

Gruss Günter