Hallo,
folgendes: Angenommen jemand (X) hat einen befristeten Mietvertrag, der vor dem September 2001 geschlossen wurde, bereits zweimal verlängert wurde und Ende letzten Jahres (2003) abgelaufen ist. Dieser Mietvertrag enthält übrigens jeweils eine Klausel, dass wegen Eigenbedarfs gekündigt werden kann.
Nun haben wir Mai 2004, der Mieter X wohnt aber trotzdem weiter in der Wohnung und bezahlt die Miete auch brav weiter - dies sogar bar an seinen Vermieter. X soll nun raus aus der Wohnung und zwar unter der Angabe das der Vermieter sie zu eigenen Zwecken nutzen will (beruflich - angenommen der Vermieter ist Freiberufler). X will dies zuerst auch tun, wenn der Vermieter die Wohnung braucht - na gut! Nun muss X aber feststellen, dass der Vermieter bereits neue Mieter gesucht hat ( Besichtigungstermin !). X hat auch die Vormieter ausfindig gemacht, diese haben ihm gesagt haben, dass Sie ebenfalls nur befristete Mietverträge erhalten haben und auch wegen „Eigenbedarfs“ ausgezogen sind. X ist nun leicht angefressen und fühlt sich doch arg belogen.
X wüsste nun gern folgendes:
- Gibt es, analog dem Arbeitsrecht, eine gesetzliche Regelung, dass wenn gekündigt wurde aber ein weiter gewohnt wird aus einem befristeten ein unbefristeter Mietvertrag wird? Oder Regelungen wie oft befristete Mietverträge erneuert werden dürfen?
- Wie schätzt ihr den vorgebrachten Eigenbedarf ein ?
- Alle weiteren Tips
Vielen lieben Dank schonmal ! Flo
