Verschwiegener Verkauf

Hallo zusammen,

Wir haben vor ca. 2 Monaten einen Mietvertrag geschlossen. Bei der Unterzeichnung war nie die Rede davon gewesen, das dieses Haus wo wir einziehen zum Verkauf stehen würde (Wir hätten sonst nie den Vertrag unterschrieben). Dieses ist wohl erst später entschieden worden, oder verheimlich worden. Erfahren haben wir das vor 1 Woche. Alle Renovierungsarbeiten sind so weit fertig und waren teuer(holzdielen abschleifen etc.). Auch eine Kaution für den Makler war fällig. Nun sollen sich am Wochenende Interessenten das Haus angucken.

Was ist wenn einer das Haus (3 vermietete Wohnungen) kauft und unsere Wohnung wegen Eigenbedarf kündigt? Unsere Wohnung ist im EG und für einen Käufer am interessantesten. Wir haben ein Kind und das 2. ist unterwegs.

Wie stehen das unsere Chancen und was kann ich fordern wenn ich ausziehen muss. Kriege ich die Kosten erstattet?

Hi,

in solchen Fällen ist stets zu klären, ob es sich beim Makler für die Mietwohnung und den Makler für den Hausverkauf um dieselbe Person handelt. Dann ist es sinnvoll sich in der Nachbarschaft zu erkunden, ob dort vom Verkauf etwas bekannt ist. Vielleicht, aber nur vielleicht, kann man betrügerische Absicht nachweisen. Bei solchen Vermietern, sofern man eine Kaution gezahlt hat, lässt man sich im übrigen umgehend nachwiesne, wo das Geld getrennt vom eigenen Vermögen angelegt ist.

Grundsätzlich gilt jedoch, dass es sich hier um einen Mietvertrag handelt und der Vermieter nicht verpflichtet ist, den Mietinteressenten vor Abschluss des Vertrages über einen Verkauf zu unterrichten. Wenn der Mieter die notwendige Sicherheit haben will, muss er den Vermieter fragen und sich im Mietvertrag erklären lassen, dass ein Verkauf nicht beabsichtigt wird. Wobei eine solche Erklärung notfalls für wenige Monate erfolgen kann. Man kann niemand zwingen, seine Meinung über sein Eigentum zu ändern oder dem Mieter anzupassen.

Gruss Günter

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Also das Haus wird im ganzen verkauft.

Also gilt hierbei nicht die Sperrfrist?

Gehen wir mal davon aus, das das Haus verkauft wird, und Eigenbedarf besteht.

Wie lange kann ich maximal dann in der Wohnung wohnen?

Wie sieht es mit Entschädigungen etc. aus?

Gelten Kinder nicht als Grund? Ich hab mal gelesen das man einer Familie mit Kindern nicht so einfach kündigen kann.

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Also das Haus wird im ganzen verkauft.

Also gilt hierbei nicht die Sperrfrist?

Grundsätzlich sind Sperrfristen nur bei der Umwandlung von Mietwohnugen in Eigentumswohnungen und dort unter besonderen Umständen möglich.

Gehen wir mal davon aus, das das Haus verkauft wird, und
Eigenbedarf besteht.

Wie lange kann ich maximal dann in der Wohnung wohnen?

Im Rahmen der entsprechenden Kündigungsfristen.

Wie sieht es mit Entschädigungen etc. aus?

Wer berechtigt wegen Eigenbedarf kündigt und diesen dann auch tatsächlich wahr nimmt hat keinerlei Entschädigung zu zahlen.

Gelten Kinder nicht als Grund? Ich hab mal gelesen das man
einer Familie mit Kindern nicht so einfach kündigen kann.

Nein.

Jedoch sollte jemand grundsätzlich in solchen Fällen Widerspruch gegen die Kündigung wegen besonderer Härte einlegen mit der gleichzeitigen Erklärung, dass der Mieter sich um Ersatzwohnraum zu angemessenen Bedingungen bemüht. Sinnvoll ist hierbei auch, beim Vermieter um schriftliche Zustimmung zu ersuchen, wenn Erstzwohnraum rechtzeitigt gefunden wird, mit einer Vorankündigungsfrist von höchstens vier Wochen zum Monatsende das Mietverhältnis kündigen zu können. Selten wird ein Vermieter, der Eigenbedarf erklärt, dies ablehen. Lehnt er aber ab, so sollte man ausdrücklich hinweisen, dass man nur auszieht, weil Eigenbedarf angemeldet wurde, dies ausdrücklich nochmals feststellen will. Und dann sollte man keinen Aufhebungsvertrag im gegenseitigen Einvernehmen abschleissen, der nicht beinhaltet, dass der Aufhebungsvertrag nur wegen Eigenbedarf geschlossen wird.

Wer nämlich als Mieter bei einer Eigenbedarfskündigung nachträglich im gegenseitigen Einvernehmen die Aufhebung des Mietverhältnisses ohne Hinweis auf den Eigenbedarf vereinbart, verliert alle möglichen Schadenersatzansprüche.

Gruss Günter