Hallo Forum,
ich habe folgendes Problem! Vor kurzem habe ich meine Wohnung gekündigt und suche einen Nachmieter! Die Hausverwaltung teilte mir jedoch schriftlich mit, dass sie nur Nachmieter akzeptieren die nicht arbeitslos, Sozialhilfeempfänger oder Ausländer sind! Für die ersten beiden Punkte habe ich ja noch verständnis, dass jedoch nur Deutsche als Nachmieter akzeptiert werden ist eine Diskriminierung ohne Gleichen! Ich halte das für einen Skandal! Wie kann man sich dagegen wehren? Gibt es eine öffentliche Behörde, Miet- oder Wohnangelegenheitenbehörde bei der man sich schriftlich gegen die Hausverwaltung beschweren kann? Wäre um jeden Rat dankbar!
Hallo,
grundsätzlich ist es nach dem GG untersagt, jemand wegen seiner Staatsangehörigkeit als Mieter auszuschliessen. Wenn Dir also Nachmieter genehmigt ( schriftlich notwendig ) werden und es sollen keine Ausländer sein, dann suche soviel wie möglich Ausländer, denn Dein Mietverhältnis ist dann beendet, wenn der Vermieter / in seiner Vertretung die Hausverwaltung unbegründet einen Nachmieter ablehnt. Die Ablehnung eines Ausländers führt bei Dir zur Vertragserfüllung ( Nachmieter gestellt). Durhc die Ablehnung unterläuft der Vermieter jedoch seine eigenen Vereinbarung. Für die Folgen ( Schäden wie Mietausfall ) haftet er dann selbst. Ein Vermieter darf Nachmieter nicht ablehnen, nur weil es ein Ausländer ist ( LG Saarbrücken WM 95; 313; LG Kassel WM 80, 178 ).
Der Mieter muss also ab dem Tag an keine Miete mehr bezahlen, wo er einen geeigneten Nachmieter gestellt hat LG Oldenburg WM 97, 491 ). Im Übrigen sind Nachmieterstellungen auch dann erfolgt, wenn der Mieter nur deshalb sich zurückzieht, weil der Vermieter plötzlich die Miete erhöhen will. Das Recht der Mieterhöhung bei Nachmieterstellung muss schriftlich vereinbart sein ( OLG Zweibrücken RE WM 98, 147 ).
Gruss Günter
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@Günter
Vielen Dank für deine informative Antwort! Dennoch wüsste ich gerne ob ich die Möglichkeit habe mich bei einer öffentlichen Behörde über die Hausverwaltung zu beschweren (Wohnungsbauamt o.ä.)! Es sind nämlich mehrere Dinge hier abgelaufen die mich stören, beispielsweise akzeptierte die Hausverwaltung die Kautionszahlung (1000 Euro) nur in bar, sprich Sparbücher, Wachstumssparen etc. wurde abgelehnt! Da ich die Wohnung unbedingt haben wollte, habe ich es zähneknirschend akzeptiert! Dennoch ist es eine Frechheit das die die Zinseinnahmen daraus in die eigene Tasche stecken und ich nix dagegen tun kann!
Hallo,
Du hast sobald die Kaution übergeben ist einen Rechtsanspruch darauf, dass Dir die Hausverwaltung mitteilt, auf welchem Konto, getrennt vom Vermögen des Vermieters und getrennt vom Vermögen der Hausverwaltunn die Kaution angelegt ist. Verlange daher den Nachweis, wo Deine Kaution und wann angelegt wurde.
Hilfe kommunaler Institutionen kannst Du hier kaum erwarten. Wenn Du Glück hast gibt es in der Nähe einen guten Mieterverein, der sich solchen Praktiken von Hausverwaltungen annimmt. Hiefür muss man aber dann schon einige Mieter haben, die sich gemeinsam in gleicher Sache an den Mieterverein wenden.
Gruss Günter
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