Hallo,
wie verhält es sich mit den 11% Kosten,die der Vermieter auf
den Mieter umlegen kann,wenn der VM neue Fenster einbauen
lässt?
Heisst das schlußendlich, wenn sich die Kosten auf z.B.
5000.-€ belaufen, dass der Vermieter vom Mieter bis zum
St.Nimmerleinstag ( sprich Auszug) 550.-€ zusätzlich zur
Miete verlangen kann? mit anderen Worten: jetzige Miete
610.-€ und anschließend 1160.-€ ?
wenn er 11 % jedes Jahr verteilen darf, ist spätestens nach neun Jahren Ende. Er darf natürlich nach der Modernisierungserhöhung trotzdem die Miete erhöhen. Jedoch dann aber nur von der bisherigen Kaltmiete ( also ohne den Zuschlag für Modernisierung, dieser darf grundsätzlich dann nicht beachtet werden )
Er kann natürlich auch auf die 11 % verzichten und erhöht, wenn es möglich ist, die Miete im ortsüblichen Rahmen auf einen höheren Wert.
Plus natürlich 20% Erhöhung der Miete wegen „Verbesserung des
Mietobjektes“ ?
Wenn das ebenfalls möglich ist, die 20% auf die ursprüngliche
Miete oder auf die dann zu zahlende höhere Miete ( also
urspr.610.- + 11% Umlagekosten = 1160.- + 20%? oder 610.- +
20% + 11% Umlagekosten ?
Nein alte Miete plus innerhalb drei Jahren Mieterhöhungen von 20 %. Der Modernisierungszuchlag kommt dann jeweils hinzu. Aber Achtung. Wenn der Vermieter im ersten Jahr eine Mieterhöhung wegen Modernisierung erklärt, muss diese nicht alle neun Jahre gleich sein. Hat er zins verbilligtes Geld und erhöhen sich die Zinsen darf er, wenn er dies mit bei der Modernisierung angekündigt hat, das auch die erhöhten Modernisierungskosten weitergeben.
Die Fenster sind allerdings total marode, so dass sie sowieso
ausgetauscht werden müßten. Handelt es sich dann nicht
eigentlich um eine notwendige Reparatur, die der VM sowieso
machen müsste und keine Umlage vornehmen kann.
Wäre nett, wenn mir jemand diesen Sachverhalt erklären könnte.
Hallo Posy,
bei einer Modernisierung ist zu beachten, dass der Vermieter bei der Umlage, wenn er die 11 % im Rahmen einer Modernisierungsankündigung geltend machen will, was drei Monate vor Beginn geschehen muss, die Art der Arbeit zu enthalten hat und den Endtermin sowie die vermutlich zu erwartenden Mehrkosten pro Quadratmeter beinhalten muss, dass bei einer Modernisierung die eigentlichen Kosten einer ohnehin notwendigen Reparatur nicht umlagefähig sind. Hinweis: Der Mieter sollte die Fenster innen und aussen zum Beweis fortografieren.
Der Vermieter muss zudem alle Zuschüsse der öffentlichen Hand abziehen. Wenn also die Fenster „hinüber“ sind, Kitt fehlt oder es sich um völlig kaputte Fensterrahmen handelt, kann es durchaus sein, dass hier keine Umlage möglich ist.
Gruss Günter