Hallo alle miteinander.
Angenommen, im Mietvertrag steht, es wäre ein Breitbandanschluss (ist doch ein Kabelanschluss für TV, oder?!) vorhanden, obwohl dem nicht so ist und keine Anschlüsse vorhanden sind. Um einen Fernseher anzuschließen, müsste man ja jetzt eine Satellitenanlage installieren.
Wäre das ein Grund für eine Mietminderung?
Gruß Cedric
Falsche Auslegung von ‚Breitbandanschluß‘
Hallo ´,
mit „Breitbandanschluß“ wird normalerweise ein schneller Internetanschluß betitelt.
Bei dir sollte das also bedeuten, daß du in der Wohnung z.B. T-DSL nutzen kannst (weil das Gebiet dafür erschlossen ist).
Mit Fernsehen/Kabelanschluß hat „Breitband“ i.d.R. nichts zu tun.
CU
Christian
Hi,
Mit Fernsehen/Kabelanschluß hat „Breitband“ i.d.R. nichts zu
tun.
Das stimmt so nicht: die populäre Abkürzung „BK“ aus der Fernsehtechnik steht für „Breitband-Kabel“ und entspricht unserem Kabelfernsehen.
Gruß
Stefan
Hallo alle miteinander.
Angenommen, im Mietvertrag steht, es wäre ein
Breitbandanschluss (ist doch ein Kabelanschluss für TV,
oder?!) vorhanden, obwohl dem nicht so ist und keine
Anschlüsse vorhanden sind. Um einen Fernseher anzuschließen,
müsste man ja jetzt eine Satellitenanlage installieren.
Wäre das ein Grund für eine Mietminderung?
Hallo,
entgegen hier anderer Meinung wird üblich für Kabelfernsehen das Wort „Breitbandkabel“ verwendet. Nun ist es aber so, dass das Vorhandensein eines Anschlusses noch nicht sagt, dass das Kabel auch angeschlossen ist. Zumindest muss im Keller und dann in der Wohnung die erforederliche Steckdose vorhanden sein. Der Anschluss einer SAT-Anlage entspricht auf jeden Fall nicht dem, was vereinbart ist. Hier kann die Miete möglicherweise gemindert werden. Möglicherweise, weil es diesseits der Kenntnis sich entzieht, was bei Vertragsabschluss besprochen hinsichtlich des Kabelanschlusses besprochen wurde.
Hier ist bei solcher Fragestellung auch davon auszugehen, ob ein Mieter bei Vertragsabschluss die Frage stellt, ob das Kabel angeschlossen ist, ob es einen zentralen Vertrag für alle Wohnungen gibt oder ob der Mieter selbst die notwendigen Massnahmen ergreifen muss.
Gruss Günter
Hallo,
das heißt also praktisch, der Breitbandanschluß für TV ist zwar vorhanden (Hausinstallation), seitens eines Drittanbieters aber (noch) nicht verfügbar. Verteufelte Vertragsklauselei, aber korrekt.
Gruß
André
Danke für alle Antworten.
Gruß
sed