Hallo und guten Abend!
Wenn jemand seinen Mietvertrag gekündigt hat und eine Abnahme mit dem Vermieter erfolgte, ebenso wie die Feststellung, dass sich keine Mängel in der Wohnung befanden und dieses im Übergabeprotokoll festgehalten wurde; inwieweit wäre dann der Vermieter berechtigt, die Kaution zurückzuhalten, bzw. wann müßte er diese zurückzahlen?
Ist er berechtigt die evtl. noch fehlenden NK mit der Kaution zu verrechnen und nach welchem Zeitraum müßte dann eine solche Abrechnung erfolgen?
Ergänzende Angaben zum Mietverhältnis: angenommen 1Jahr z.B. 02.2003-02.2004 und der Mieter hätte bis heute keine Kaution und keine NK-Abrechnung…
Viele Grüße und Danke im Voraus!
Nadja
Hallo und guten Abend!
Wenn jemand seinen Mietvertrag gekündigt hat und eine Abnahme
mit dem Vermieter erfolgte, ebenso wie die Feststellung, dass
sich keine Mängel in der Wohnung befanden und dieses im
Übergabeprotokoll festgehalten wurde; inwieweit wäre dann der
Vermieter berechtigt, die Kaution zurückzuhalten, bzw. wann
müßte er diese zurückzahlen?
Ist er berechtigt die evtl. noch fehlenden NK mit der Kaution
zu verrechnen und nach welchem Zeitraum müßte dann eine solche
Abrechnung erfolgen?
Ergänzende Angaben zum Mietverhältnis: angenommen 1Jahr z.B.
02.2003-02.2004 und der Mieter hätte bis heute keine Kaution
und keine NK-Abrechnung…
Hallo Nadja,
grundsätzlich dient die Kaution nicht der Verrechnung der Nebenkosten. Die Gerichte haben aber entwickelt, dass nach einem Auszug der Vermieter einen Teil der Kaution einbehalten kann, wenn Nachforderungen bei den Nebenkosten zu erwarten sind. Dieser Einbehalt muss angemessen sein. Wer also regelmässig Nachzahlungen von 100 EURO hat, dem können nicht 1000 EURO Kaution einbehalten werden. Aber, freiwillig muss der Vermieter keinen Anteil erstatten. Der Mieter muss also schon den Vermieter auffordern, einen Teil der Kaution auszuzahlen.
Wenn jemand Ende 02/2004 auszieht, kann er in etwa bis Mitte Mai/Juni mit der Abrechnung rechnen.
Gruss Günter
Hallo Günter,
das stimmt so nicht ganz. Meine Mieterin ist im Sommer 2003 ausgezogen und die Abrechnung wird durch die verwaltung immer erst im Mai des Folgejahres fertiggestellt sein. Man braucht ja schließlich die einzelnen Abrechnungen des laufenden Jahres dazu.
)
Grüßle Bea
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Hallo Günter,
das stimmt so nicht ganz. Meine Mieterin ist im Sommer 2003
ausgezogen und die Abrechnung wird durch die verwaltung immer
erst im Mai des Folgejahres fertiggestellt sein. Man braucht
ja schließlich die einzelnen Abrechnungen des laufenden Jahres
dazu.
)
Grüßle Bea
Hallo Bea,
gebe Dir in Deinem Beispiel recht. Zu beachen ist natürlich welche Zweitabschnitte abgerechnet werden. Bei Dir ist es wohl das Jahr. Andere Vermieter rechnen zum 31.03., zum 30.06. oder anderen Terminen ab. Danke für den Hinweis. Ich habe mich da mich missverständlich ausgedrückt.
Gruss Günter