Moralisches Problem bei Nebenkostenabrechnung!

Tag schön!

Jemand bekommt seine Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2003. Die Wasserfirma hat was verhauen, denn laut denen hatte man einen Wasserverbrauch von 0,03 m3. Diesbezüglich stimmt auch die Zählernummer nicht überein. Wahrscheinlich wurden die Daten der leerstehenden Nachbarwohnung zugrunde gelegt.

Was meint, soll man sich melden und den Fehler berichtigen? Auf den ersten Blick denke ich mir, fein, spart man eine Menge Geld. Auf der anderen Seite ist die Überlegung: Wenn die das nächste Mal kommen im Januar 2005 und die diesjährige Abrechnung machen und die Wohnungen dann nicht verwechseln, und den wesentlich niedrigeren Grundbetrag zur Grundlage nehmen und den mit dem dann tatsächlich höheren Wert arbeiten, wieviel muss man denn dann nachzahlen?! Einige Werte mal grob zur Orientierung: Wert der eigenen Wohnung Ende 2002: 78; Wert der Nachbarwohnung Ende 2003: 46. Wenn man dann angenommen 200 nächstes Jahr draufstehen hat, muss man doch prozentual gesehen mehr nachzahlen als man jetzt durch den Irtumm einspart, oder!?!

Wie ist das überhaupt mit den Fristen? Kann nach 6 Wochen eine Abrechnung von BEIDEN Seiten nicht mehr angefochten werden oder ist das jederzeit möglich?

Danke und Sorry für diese komplizierte Darstellung!
Die Lidscha!

Hallo Lydia,

Jemand bekommt seine Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2003.
Die Wasserfirma hat was verhauen, denn laut denen hatte man
einen Wasserverbrauch von 0,03 m3. Diesbezüglich stimmt auch
die Zählernummer nicht überein. Wahrscheinlich wurden die
Daten der leerstehenden Nachbarwohnung zugrunde gelegt.

Was meint, soll man sich melden und den Fehler berichtigen?
Auf den ersten Blick denke ich mir, fein, spart man eine Menge
Geld. Auf der anderen Seite ist die Überlegung: Wenn die das
nächste Mal kommen im Januar 2005 und die diesjährige
Abrechnung machen und die Wohnungen dann nicht verwechseln,
und den wesentlich niedrigeren Grundbetrag zur Grundlage
nehmen und den mit dem dann tatsächlich höheren Wert arbeiten,
wieviel muss man denn dann nachzahlen?! Einige Werte mal grob
zur Orientierung: Wert der eigenen Wohnung Ende 2002: 78; Wert
der Nachbarwohnung Ende 2003: 46. Wenn man dann angenommen 200
nächstes Jahr draufstehen hat, muss man doch prozentual
gesehen mehr nachzahlen als man jetzt durch den Irtumm
einspart, oder!?!

Über Moral müssen wir hier nicht diskutieren. Wenn eine falsche Abrechnung vorgelegt wurde, muss man den Weg der Berichtigung beschreiten. Denn wer garantiert Dir, dass in Deinem Beispiel nicht auch andere Daten falsch sind ? Vor allem, wer garantiert Dir, dass die Firma überhaupt den Fehler merkt. Wenn ich in der Praxis erlebe, dass namhafte Firmen sechs Zähler ablesen, aber angeblich acht Zähler warten und hierfür Wartungskosten verlangen, habe ich manchmal meine Zweifel, ob hier Pisa der einzige Grund ist.

Wie ist das überhaupt mit den Fristen? Kann nach 6 Wochen eine
Abrechnung von BEIDEN Seiten nicht mehr angefochten werden
oder ist das jederzeit möglich?

Dies mit den sechs Wochen ist nicht richtig. Du kannst praktisch solange Du nicht gezahlt hast Einspruch einlegen, in diversen Fällen auch wenn bereits Nachzahlungen geleistet sind und in den Fällen, in denen Abrechnungsfehler vorkommen, kann man sogar noch länger zurück eine Korrektur verlangen.

Gruss Günter