Heizungsreparatur beim Vermieter erzwingbar?

Hallo,

wenn eine sog. Einrohr-Zentralheizung in einer gemieteten Wohnung nicht richtig funktioniert und eine Reparatur laut Installateuer mit erheblichem Aufwand behaftet wäre, hat man dann eine rechtliche Handhabe gegen den Vermieter, so dass er etwas unternehmen MUSS, oder kann er sagen „dann ziehen Sie doch wieder aus!“?

Es bringt nur sehr wenig, wenn man argumentiert, dass man die NK-Abrechnung später anfechten werde oder die Miete kürzen wird, wenn es saukalt in der Wohnung ist.

Hallo,

der Vermieetr hat grundsätzlich dafür zu sorgen, dass dem Mieter ein mangelfreie Wohnung zur Verfügung steht. Dazu gehört dann auch, dass die Wohnung jederzeit beheizbar ist. Der Vermieter ist auf den Mangel hinzuweisen und aufzufordern, unter Fristsetzung, den Mangel zu beseitigen. Ausserdem hat der Mieter, je nach Jahreszeit, die Möglichkeit eine Mietminderung vorzunehmen. Diese kann jedoch derzeit mit nicht mehr als 10 - 20 % angesetzt werden.

Gruss Günter

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]