Kündigungsfrist

Hallo zusammen,

habe ein paar Fragen zu Mietverträgen und hoffe hier Antwort zu finden :smile:

  1. Sind Paragraphen wie z.B. „Mieter und Vermieter verzichten bis zum soundsovielten auf das Recht der ordentlichen Kündigung“ okay oder kann der Mieter trotzdem den Vertrag in der vorgegebenen Kündigungsfrist (z.B. 3 Monate) beenden?
  2. Kann sich ein Mieter einen Nachmieter suchen, wenn im Vertrag steht „Der Vermieter kann das Mietverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn der Mieter den Mietgegenstand nicht selbst nutzt, sondern an Dritte untervermietet oder sonst zum Gebrauch überlässt“?
  3. Muss eine Wohnung auch renoviert werden, wenn sich der Mieter einen Nachmieter sucht oder überträgt er damit die „Renovierungsschuld“ an den Nachmieter?

Vielen Dank im voraus für Eure Hilfe.

Gruß
Sandra

Hallo zusammen,

habe ein paar Fragen zu Mietverträgen und hoffe hier Antwort
zu finden :smile:

  1. Sind Paragraphen wie z.B. „Mieter und Vermieter verzichten
    bis zum soundsovielten auf das Recht der ordentlichen
    Kündigung“ okay oder kann der Mieter trotzdem den Vertrag in
    der vorgegebenen Kündigungsfrist (z.B. 3 Monate) beenden?

Hier findet das Urteil des BGH vom 22.12.2003 VIII ZR 81/03 Anwendung. Die Parteien vereinbaren im gegenseitigen Einvernehmen ein Mietverhältnis, das von keiner Partei vorzeitig, vor dem vereinbarten Termin, mit der gesetzlichen Frist gekündigt werden kann. Also, hier ist keine Kündigung mit drei Monaten und vor allem nicht vor Ende des Vertrages möglich.

  1. Kann sich ein Mieter einen Nachmieter suchen, wenn im
    Vertrag steht „Der Vermieter kann das Mietverhältnis ohne
    Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn der Mieter den
    Mietgegenstand nicht selbst nutzt, sondern an Dritte
    untervermietet oder sonst zum Gebrauch überlässt“?

Das hat mit dem Nachmieter durch den Mieter nichts zu tun. Hier ist der Vermieter betroffen. Der Passus ist jedoch nicht zulässig.

  1. Muss eine Wohnung auch renoviert werden, wenn sich der
    Mieter einen Nachmieter sucht oder überträgt er damit die
    „Renovierungsschuld“ an den Nachmieter?

Grundsätzlich schuldet der Mieter Leistungen - also auch Schönheitsreparaturen nur gegenüber dem Vermieter -. Eine Übernahme der Renovierungsschuld in ein Nachmietverhältnis bedarf daher der Zustimmung des Vermieters.

Übernimmt der Nachmieter eine solche Leistung - auch mit Zustimmung des Vermieters - so gilt bei Einzug die Renovierung nicht als „Einzugsrenovierung“ sondern nur als Endrenovierung des Vorgängers. Der Nachmieter kann sich daher´nicht darauf berufen, dass er bei Einzug renoviert hat und bei Auszug -entsprechende Vereinbarung vorausgesetzt - nicht renovieren muss.

Gruss Günter