Vormieter verweigern SChlüsselübergabe

Hallo allerseits :o)
Folgendes Szenario habe ich mir mal erdacht:

Die Vormieter sind laut Mietvertrag dazu verpflichtet, die Wohnung renoviert an die Nachmieter zu übergeben. Die Nachmieter wurden bis kurz vor Vertragsunterschrift über diese Sache nicht aufgeklärt (sind davon ausgegange, dass bei Einzug renoviert wird).
Die Vormieter wollen nun aber nicht renovieren, woraufhin sich die Nachmieter bereiterklärt haben, eine Renovierung gegen Erstattung der Materialkosten zu machen.
Der Vermieter hat sich aus der Sache rausgehalten und nur einen Vermerk im Mietvertrag gemacht, „die Wohnung wird als renoviert übernommen und muss in diesem Zustand übergeben werden. Die Mieter werden mit den Vormietern eine entsprechende zweiseitige Klärung der Kostenübernahme herbeiführen.“

Die Wohnung muss einmal komplett neu gestrichen werden inkl. Türen und Heizung.

Des weiteren haben die Vormieter die Miete für den gesamten Monat bezahlt, der neue Mietvertrag gilt aber ab dem 15… Auch hier soll eine Regelung zwischen den Mietern erfolgen, sprich die NAchmieter zahlen den Vormietern die Hälfte der Miete.

Nun solles zur Schlüsselübergabe kommen, die Vormieter weigern sich aber diese auszuhändigen, solange die Hälfte der Miete nicht gezahlt ist.
Die Nachmieter argumentieren so, dass sie die ausstehende Miete (250 Euro)als Materialkostenerstattung für die Renovierung verrechnen wollen,was für die Vormieter recht günstig wäre.Nun sagen aber die Vormieter, dass sie Farbe für die Renovierung besorgen wollen.
(Da das Ergebnis der vorherigen Renovierung nicht gerade vorzeigbar war, wollen sich die Nachmieter darauf nicht einlassen, zumal farbige Wände überstrichen werden müssen was eine „gute“ FArbe erfordert.)

Was können die Nachmieter jetzt tun?
Der Mietvertrag läuft ab dem 15., die Wohnung ist nicht renoviert und die Vormieter verweigern die Schlüsselrausgabe.

Danke für eine Antwort.

Gruß
Stephie

Hallo Stephanie,

man hofft in der Praxis, dass es solche Szenarien nie geben wird. Leider sind sie nicht selten.

Hier muss der Vermieter eingeschaltet werden Gleichzeitg, so leid es mir tut, aber hier muss sofort am Montag ein Anwalt ran. Dieser Mieter ist schlichtweg einem Betrügerpärchen aufgesessen, das nicht im Traum daran denkt, die Vereinbarungen zu erfüllen aber offenbar mangels Geld alles tut, um durch Nötigungen sich bereichern zu können. Hier ist falsche Scham unangeebracht. Eine Strafanzeige wegen Nötigung ist hier angebracht.

Folgendes Szenario habe ich mir mal erdacht:

Die Vormieter sind laut Mietvertrag dazu verpflichtet, die
Wohnung renoviert an die Nachmieter zu übergeben. Die
Nachmieter wurden bis kurz vor Vertragsunterschrift über diese
Sache nicht aufgeklärt (sind davon ausgegange, dass bei Einzug
renoviert wird).
Die Vormieter wollen nun aber nicht renovieren, woraufhin sich
die Nachmieter bereiterklärt haben, eine Renovierung gegen
Erstattung der Materialkosten zu machen.
Der Vermieter hat sich aus der Sache rausgehalten

Die Erfüllung des Vertrages erfolgt gegenüber dem Vermieter. Der macht es sich etwas zu einfach, wenn er Forderungen hat, sich dann heraus hält und nur schaut, wie er den Mieter abkassieren kann.

und nur

einen Vermerk im Mietvertrag gemacht, „die Wohnung wird als
renoviert übernommen und muss in diesem Zustand übergeben
werden. Die Mieter werden mit den Vormietern eine
entsprechende zweiseitige Klärung der Kostenübernahme
herbeiführen.“

Die Wohnung muss einmal komplett neu gestrichen werden inkl.
Türen und Heizung.

Sind diesem Mieter eigentlich die Kosten klar, wenn ordnungsgemäss, fachmännisch renoviert wird ? Über den Daumen gerechnete Berechnung : Wohnfläche mal 3. Ergebnis mal mindestens 6 EURO ergibt Malerkosten ohne Tapeten, ohne Fenster und Türen. Fensterrahmen pro lfd Meter mindestens 1,5 EURO, Türen mindestens 120 - 140 EURO, Heizkörper mindestens 100 EUR pro Stück.

Des weiteren haben die Vormieter die Miete für den gesamten
Monat bezahlt, der neue Mietvertrag gilt aber ab dem 15… Auch
hier soll eine Regelung zwischen den Mietern erfolgen, sprich
die NAchmieter zahlen den Vormietern die Hälfte der Miete.

Nun solles zur Schlüsselübergabe kommen, die Vormieter weigern
sich aber diese auszuhändigen, solange die Hälfte der Miete
nicht gezahlt ist.
Die Nachmieter argumentieren so, dass sie die ausstehende
Miete (250 Euro)als Materialkostenerstattung für die
Renovierung verrechnen wollen,was für die Vormieter recht
günstig wäre.Nun sagen aber die Vormieter, dass sie Farbe für
die Renovierung besorgen wollen.
(Da das Ergebnis der vorherigen Renovierung nicht gerade
vorzeigbar war, wollen sich die Nachmieter darauf nicht
einlassen, zumal farbige Wände überstrichen werden müssen was
eine „gute“ FArbe erfordert.)

Was können die Nachmieter jetzt tun?
Der Mietvertrag läuft ab dem 15., die Wohnung ist nicht
renoviert und die Vormieter verweigern die Schlüsselrausgabe.

Wie hingewiesen, Anwalt. Hier läuft ein offenkundiger Betrugsversuch ab. Möglicherweise wegen Zahlungsunfähigkeit sogar mit dem Vermieter abgesprochen.

Gruss Günter

Hallo allerseits :o)
Folgendes Szenario habe ich mir mal erdacht:

Die Vormieter sind laut Mietvertrag dazu verpflichtet, die Wohnung renoviert an die :Nachmieter zu übergeben. Die Nachmieter wurden bis kurz vor Vertragsunterschrift über diese :Sache nicht aufgeklärt (sind davon ausgegange, dass bei Einzug renoviert wird).
Die Vormieter wollen nun aber nicht renovieren, woraufhin sich die Nachmieter bereiterklärt :haben, eine Renovierung gegen Erstattung der Materialkosten zu machen.
Der Vermieter hat sich aus der Sache rausgehalten und nur einen Vermerk im Mietvertrag :gemacht, "die Wohnung wird als renoviert übernommen und muss in diesem Zustand übergeben :werden.

Das ist dann der Stand der Dinge!!!" „die Wohnung wird als renoviert übernommen und muss in diesem Zustand übergeben :werden.“ !!!

Eine solche Vereinbahrung ist ungültig (bezieht sich auf das „“„ALS“").

Wenn Du die Anfangsrenovierung machst musst Du nicht schlussrenovieren.
Du musst nur turnusmäßig Schönheitsreparaturen vornehmen. Vereinbahrung vorrausgesetzt.
Im Prinzip darfst Du die Wohnung so übergeben wie Du sie bekamst. „“„und muss in diesem Zustand übergeben :werden.“ !!!"""

„Die Mieter werden mit den Vormietern eine entsprechende zweiseitige Klärung der Kostenübernahme herbeiführen.“
Dies ist vom Tisch wenn „die“ nicht wollen, euer neuer Vermieter kann von euch nicht verlangen den Vormieter zu verklagen. Das ist sein Problem.

Die Wohnung muss einmal komplett neu gestrichen werden inkl. Türen und Heizung.
Des weiteren haben die Vormieter die Miete für den gesamten Monat bezahlt, der neue :Mietvertrag gilt aber ab dem 15… Auch hier soll eine Regelung zwischen den Mietern :erfolgen, sprich die NAchmieter zahlen den Vormietern die Hälfte der Miete.

Nun solles zur Schlüsselübergabe kommen, die Vormieter weigern sich aber diese :auszuhändigen, solange die Hälfte der Miete nicht gezahlt ist.
Die Nachmieter argumentieren so, dass sie die ausstehende Miete (250 Euro)als :Materialkostenerstattung für die Renovierung verrechnen wollen,was für die Vormieter recht :günstig wäre.Nun sagen aber die Vormieter, dass sie Farbe für die Renovierung besorgen :wollen.

(Da das Ergebnis der vorherigen Renovierung nicht gerade vorzeigbar war, wollen sich die :Nachmieter darauf nicht einlassen, zumal farbige Wände überstrichen werden müssen was eine :„gute“ FArbe erfordert.)

Was können die Nachmieter jetzt tun?
Der Mietvertrag läuft ab dem 15., die Wohnung ist nicht renoviert und die Vormieter :verweigern die Schlüsselrausgabe.

Wirke auf den Vermieter ein, er soll die Wohnung in Besitz nehmen - neue Schlösser einbauen.
Ihr müsst ja einziehen können.
Fotografiere alles, nehme Zeugen hinzu wie der Zustand der Wohnung ist. Lasse denen ein Protokoll schreiben, nimm dies zu deinen Unterlagen falls Du mal ausziehst.

Es ist dann das Problem des Vermieters wenn er auf seine Rechte verzichtet die Renovierung zu verlangen und dies nicht durchsetzt zu eurem Schaden.

Schlussrenovierung ist dann nicht nötig.

Den erlangten Mietvorteil (15Tage wenn ich das richtig verstanden hatte) darfst Du dann behalten.

Johannes.

Danke für eine Antwort.

Gruß
Stephie

Hallo Johannes,

Folgendes Szenario habe ich mir mal erdacht:

Die Vormieter sind laut Mietvertrag dazu verpflichtet, die Wohnung renoviert an die :Nachmieter zu übergeben. Die Nachmieter wurden bis kurz vor Vertragsunterschrift über diese :Sache nicht aufgeklärt (sind davon ausgegange, dass bei Einzug renoviert wird).
Die Vormieter wollen nun aber nicht renovieren, woraufhin sich die Nachmieter bereiterklärt :haben, eine Renovierung gegen Erstattung der Materialkosten zu machen.
Der Vermieter hat sich aus der Sache rausgehalten und nur einen Vermerk im Mietvertrag :gemacht, "die Wohnung wird als renoviert übernommen und muss in diesem Zustand übergeben :werden.

Das ist dann der Stand der Dinge!!!" "die Wohnung wird als
renoviert übernommen und muss in diesem Zustand übergeben

werden." !!!

Eine solche Vereinbahrung ist ungültig (bezieht sich auf das
„“„ALS“").

Wenn Du die Anfangsrenovierung machst musst Du nicht
schlussrenovieren.

Falsch, und zwar für diesen Fall. Denn der Nachmieter übernimmt die Verpflichtungen des Vormieters, hat also selbst keinen Anspruch auf Anerkennung seiner Renovierung bei Einzug.

Du musst nur turnusmäßig Schönheitsreparaturen vornehmen.
Vereinbahrung vorrausgesetzt.
Im Prinzip darfst Du die Wohnung so übergeben wie Du sie
bekamst. „“„und muss in diesem Zustand übergeben :werden.“
!!!"""

Völlig falsch. Wenn die Vormieter vereinbaren mit dem Nachmieter, dass dieser die Wohnung renoviert, der Vermieter ausdrücklich hier nicht zugestimmt hat, sondern er hat nur bestätigt, dass die beiden Parteien unter sich vereinbaren, was zu geschehen hat, dann leistet der Nachmieter die Verpflichtungen des Vormieters ab. Dies bedeutet, dass er - auf Grund einer solchen Vereinbarung - eine renovierte Wohnung übernimmt - auch wenn er selbst renoviert hat, aber dafür bekomt er ja Ersatz. Die Höhe halte ich für völlig inakzeptabel, aber wenn ein Mieter sich auf solche Vereinbarungen einlässt, was soll man da ausser Kopfschütteln noch tun ?

Nur nochmals meine Bitte. Man kann nicht irgendwelche Urteil einfach auf alles anwenden und manche sog. HP ist ihr Geld nicht wert.

„Die Mieter werden mit den Vormietern eine entsprechende
zweiseitige Klärung der Kostenübernahme herbeiführen.“
Dies ist vom Tisch wenn „die“ nicht wollen, euer neuer
Vermieter kann von euch nicht verlangen den Vormieter zu
verklagen. Das ist sein Problem.

Von wegen. Das geht den Vermieter doch nichts an. Hier haben doch die Mieter Verträge/Vereinbarungen geschlossen. Dass dieser Vermieter ein „krummer Hund“ ist, ist eine andere Sache. Dass diese Mieter offenkundig es auf Betrug abgesehen haben auch. Nur, dies ist Sache zwischen den beiden Mietparteien. Der Nachmieter hat vergessen, dass er zu dieser Regelung ausdrücklich die Zustimmung des Vermieters einholt und sich die Türe offen lässt, wenn der Vormieter nicht handelt, sich an den Vermieter wenden zu können.

Die Wohnung muss einmal komplett neu gestrichen werden inkl. Türen und Heizung.
Des weiteren haben die Vormieter die Miete für den gesamten Monat bezahlt, der neue :Mietvertrag gilt aber ab dem 15… Auch hier soll eine Regelung zwischen den Mietern :erfolgen, sprich die NAchmieter zahlen den Vormietern die Hälfte der Miete.

Nun solles zur Schlüsselübergabe kommen, die Vormieter weigern sich aber diese :auszuhändigen, solange die Hälfte der Miete nicht gezahlt ist.
Die Nachmieter argumentieren so, dass sie die ausstehende Miete (250 Euro)als :Materialkostenerstattung für die Renovierung verrechnen wollen,was für die Vormieter recht :günstig wäre.Nun sagen aber die Vormieter, dass sie Farbe für die Renovierung besorgen :wollen.

(Da das Ergebnis der vorherigen Renovierung nicht gerade vorzeigbar war, wollen sich die :Nachmieter darauf nicht einlassen, zumal farbige Wände überstrichen werden müssen was eine :„gute“ FArbe erfordert.)

Was können die Nachmieter jetzt tun?
Der Mietvertrag läuft ab dem 15., die Wohnung ist nicht renoviert und die Vormieter :verweigern die Schlüsselrausgabe.

Wirke auf den Vermieter ein, er soll die Wohnung in Besitz
nehmen - neue Schlösser einbauen.

Aber hallo, bis 15. Mai zahlen die anderen noch Miete bwz. sie zahlen diese bis Ende Mai und wollen vom Nachmieter die Hälfte, weil dieser früher einziehen will. Dem Vermieter steht also das Recht der INbesitznahme der Wohnung überhaupt nicht zu.

Ihr müsst ja einziehen können.
Fotografiere alles, nehme Zeugen hinzu wie der Zustand der
Wohnung ist. Lasse denen ein Protokoll schreiben, nimm dies zu
deinen Unterlagen falls Du mal ausziehst.

Quatsch, was soll denn dieser Hinweis. Dies nutzt doch den Nachmieter gegenüber dem Vermieter überhaupt nichts.

Es ist dann das Problem des Vermieters wenn er auf seine
Rechte verzichtet die Renovierung zu verlangen und dies nicht
durchsetzt zu eurem Schaden.

Falsch, der Vermieter hat doch zugestimmt, dass die beiden Mietparteien alles unter sich ausmachen. Lediglich haben die Nachmieter unterlassen sich abzusichern, was denn geschieht, wenn die Vormieter sich nicht an die Vereinbarung halten.

Schlussrenovierung ist dann nicht nötig.

Einmal kommt es darauf an, ob eine Quotenklausel vereinbart ist, dann wie lange jemand in einer Wohnung wohnt und was während der Mietzeit vereinbart ist und dann ist zu prüfen, was ist zum Mietende vereinbart und entspricht dies dem Rechtsstand. Und da hier im Brett kein Hinweis dazu exakt vorliegt ist jede Antwort, was bei Auszug zu machen ist, schlichtweg falsch.

Den erlangten Mietvorteil (15Tage wenn ich das richtig
verstanden hatte) darfst Du dann behalten.

Hast Du eigentlich begriffen, wenn dieser Mietvorteil, der aus der Tatsache stammt, dass der Nachmieter vorzeitig einziehen will, daher die halbe Miete an den Vormieter zahlen soll, wobei dieser wiederum eine Verrechnung nicht will, ein Vorteil ist, der mit dem Vormieter vereinbart wurde, aber nie gegenüber dem Vermieter geltend gemacht werden kann ?

Gruss Günter

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Hallo Stephanie, der gute Günter und ich wir streiten uns immer ein wenig.
Mal hat der Günter recht und mal ich.

„Morgen bei der Obduktion werden wir es ja sehen sagte der Arzt zu seinem Kollegen“

Genau ein solcher Fall wie vorgetragen ist hier Gerichtlich abgegangen.
Ergebnis: Vereinbahrungen solcher Art sind nicht bindend. Sie waren hier das Papier nicht wert wo sie drauf standen.

Ein Vermieter der sich auf einen solchen Kuhhandel, zwischen vormieter und Nachmieter, einlässt ist/war schlecht beraten.

Es waren hier im übrigen 15Tage mietfrei sowie 200DM in Bar geflossen für die Renovierung
Mit einer fast Textgleichen Passage im Mietvertrag ( Wert dieser Passage 0 DM )

Es gab Zeugen > Renovierhelfer die aussagten die Wohnung war unrenoviert bei übernahme.
Es blieb nur die Pflicht der Schönheitsreparatur.

Der Vermieter hat hier nicht, aber könnte seine Ansprüche (Schlussrenovierung) gegen den Vormieter per Abtretungserklärung abtreten an den Nachmieter. Dann könnte der Nachmieter gegen den Vormieter Ansprüche geltend machen. Schadenersatz weil eine Erfüllung der Pflicht (Schlussrenovierung) nicht mehr möglich ist. (Risiko möglicherweise erfolgreiche Klage ohne tatsächlich vollstrecken zu können)

Der Vermieter kann aber nicht die Wohnung unrenoviert übergeben, und dem Nachmieter die Pflichten des Vormieters aufbürden.

Schießlich hängt von vielen Faktoren ab wie umfangreich die Renovierung sein müsste.
Es mangelt an einer Vereinbahrung die gültig ist.

Dringend abraten kann man nur die halbe Miete an diese Fritzen zu zahlen.

Dein Vermieter hat Dir die Wohnung zu übergeben ob er dabei SEIN Wohnungsschloss zerstört ist nicht Dein Problem.

Tu wie Dir geraten ist a la Johannes

oder a la Günter

Ps: Lieber Günter Nötigung Betrug das ist sehr weit hergeholt.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Johannes,

zur Klarstellung. Wir streiten uns nicht. Ich stelle nur fest, dass Du von einem Dir bekannten Fall, im übrigen fehlen mir bis heute die von Dir angeblich tatsächlich selbst erlebten Urteile, die Du als Beweis bringen wolltest, nicht automatisch auf andere Fälle aufstülpen kannst. Ausserdem sind manche Rechtsauffassungen von Dir so haarsträubend, derart abseits, dass sie zumindest auf einen völlig anderen Sachverhalt in einer völlig anderen Sache schliesen lassen.

Es geht - auch hier im Forum - selbst wenn Fragen allgemein gehalten sind um eine klare, um eine wenn notwendig rechtlich überprüfbare Antwort. Selbstverständlich sind Vereinbarungen, wenn der Vermieter diesen zugestimmt hat, zwischen den Mietparteien zulässig und wirksam.

nachwiese aus anderen mir g

Hallo Stephanie, der gute Günter und ich wir streiten uns
immer ein wenig.
Mal hat der Günter recht und mal ich.

„Morgen bei der Obduktion werden wir es ja sehen sagte der
Arzt zu seinem Kollegen“

Genau ein solcher Fall wie vorgetragen ist hier Gerichtlich
abgegangen.
Ergebnis: Vereinbahrungen solcher Art sind nicht bindend. Sie
waren hier das Papier nicht wert wo sie drauf standen.

Bitte auch hier, wenn man derartige Behauptungen aufstellt, dass ein solcher Fall entgegen dem geltenden Recht zur Wirksamkeit von Verträgen ein Richter in anderer Form entschieden haben soll, das Aktenzeichen. Ich warte immer noch auf das Aktenzeichen in anderen Fällen. Du hast es mir zugesagt, ich würde das Urteil ja selbst mir vom Gericht kommen lassen. Denn derart haarsträubend hat sicher das Gericht nicht entschieden.

Ein Vermieter der sich auf einen solchen Kuhhandel, zwischen
vormieter und Nachmieter, einlässt ist/war schlecht beraten.

Es waren hier im übrigen 15Tage mietfrei sowie 200DM in Bar
geflossen für die Renovierung
Mit einer fast

Was heisst fast ? Denn das kann schon einen anderen rechtlichen Sachverhalt ergeben.

Textgleichen Passage im Mietvertrag ( Wert

dieser Passage 0 DM )

Es gab Zeugen > Renovierhelfer die aussagten die Wohnung
war unrenoviert bei übernahme.

Aha, da haben wir es bereits. Die Wohnung war nach den Zeugen bei der Übernahme unrenoviert. Hier aber zahlt der Vormieter dem Nachmieter mit Zustimmung des Vermieters die Renovierung und somit gilt für den Vormieter, das er renoviert hat und für den Vermieter, dass der Nachmieter die Wohnung renoviert übernommen hat. Jedes andere, gegen die geltende Rechtssprechung ergangene Urteil bitte mit Aktenzeichen nenne. Ich kann Mietrechtsurteile bis 1963 zurück nachprüfen.

Es blieb nur die Pflicht der Schönheitsreparatur.

Der Vermieter hat hier nicht, aber könnte seine Ansprüche
(Schlussrenovierung) gegen den Vormieter per
Abtretungserklärung abtreten an den Nachmieter.

Aber hallo, seit wann kann jemand Ansprüche aus Schönheitsreparaturen als Vermieter an jemand abtreten - und zwar in einem Mietverhältnis - der überhaupt mit dem Vorgänger kein Vertragsverhältnis hatte.

Dann könnte

der Nachmieter gegen den Vormieter Ansprüche geltend machen.
Schadenersatz weil eine Erfüllung der Pflicht
(Schlussrenovierung) nicht mehr möglich ist. (Risiko
möglicherweise erfolgreiche Klage ohne tatsächlich
vollstrecken zu können)

Abseits von Recht und Gesetz.

Der Vermieter kann aber nicht die Wohnung unrenoviert
übergeben, und dem Nachmieter die Pflichten des Vormieters
aufbürden.

Ich nehme hierzu nun wirklich keine Stellung. So ein Unsinn habe ich selten gehört.

Schießlich hängt von vielen Faktoren ab wie umfangreich die
Renovierung sein müsste.
Es mangelt an einer Vereinbahrung die gültig ist.

Diese Frage stellt sich doch derzeit überhaupt nicht, da es nicht um den Auszug des Nachmieters, sondern um dessen Einzug geht. Und dabei geht es um die Frage, was der Vormieter an Schönheitsreparaturen schuldet und was der Nachmieter unter Zustimmung des Vermieters übernommen hat. Und was später bei Auszug einmal ist, ist dort zu klären, nicht jetzt.

Du kennst in den vorliegenden Fall ja nicht einmal den Mietvertrag und die Vereinbarungen, denn die sind nie gemailt worden. Wie willst Du hier eine abschliessende Antwort geben ?

Dringend abraten kann man nur die halbe Miete an diese Fritzen
zu zahlen.

Dein Vermieter hat Dir die Wohnung zu übergeben ob er dabei
SEIN Wohnungsschloss zerstört ist nicht Dein Problem.

Der Vermieter hat - auch wenn es Dir sich weiterhin verschliesst - derzeit kein Recht zum Zutritt zur Wohnung und auch nicht zum Wechsel des Türschlosses. Denn mit dieser Handlung würde er den Vormieter von jeder Zahlung befreien. Hast Du noch nicht bemerkt, dass die Vormieter bis Ende Mai Miete zahlen und den Nachmieter den Zutritt erlauben, wenn dieser die halbe Mai-Miete übernimmt ?

Tu wie Dir geraten ist a la Johannes

oder a la Günter

Ps: Lieber Günter Nötigung Betrug das ist sehr weit
hergeholt.

Selbstverständlich ist es mindestens Nötigung, wenn vereinbart ist, dass die Nachmieter vorzeitig einziehen dürfen, der Vormieter die halbe Monatsmiete erhält, hierfür dann die halbe Miete für Schönheitsreparaturen verrechnet werden und der Vormieter will nun das Geld und erklärt, ohne Geld komme der Nachmieter nicht in die Wohnung. Ausserdem will der Vormieter nun auch noch bestimmen, wer die Farbe kauft und macht dies auch von der Aushändigung der halben Miete abhängig. Das ist Nötigung, denn dem Nachmieter wird mit einem größeren Übel gedroht, wenn er entgegen einer Vereinbarung sich nicht auf Forderungen des Vormieters einlässt. Und wäre das Vorgehen in dieser Form zwischen Vormieter und Vermieter abgesprochen ist der Anfangsverdacht des Betruges wohl zu erkennen. Versuche mal einen Kurs bei einer Volkshochschule in Sachen „Bürgerliches Recht“ zu belegen. Manchmal muss ich den Kopf schütteln.

Gruss Günter

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Hallo Johannes,

zur Klarstellung. Wir streiten uns nicht.

Beispiel ganz genau genau dieser Fall wie hier vorgetragen gab es wirklich. Wenn ich die Parteien nicht wirklich kennen würde sollte man fast denken …

28 C 76/03 Amtsgericht Kleve vom juni 2003

Johannes.

Nur für Günter!!!
mit dem anderen Urteil muss Du noch „warten“ denn das geht hier nicht weil es gib da Gründe die ich nicht hier nennen möchte.
das auch nur an deine Mail.

Johannes zum 2ten

Hallo Stephanie, der gute Günter und ich wir streiten uns
immer ein wenig.
Mal hat der Günter recht und mal ich.

„Morgen bei der Obduktion werden wir es ja sehen sagte der
Arzt zu seinem Kollegen“

Genau ein solcher Fall wie vorgetragen ist hier Gerichtlich
abgegangen.
Ergebnis: Vereinbahrungen solcher Art sind nicht bindend. Sie
waren hier das Papier nicht wert wo sie drauf standen.

Bitte auch hier, wenn man derartige Behauptungen aufstellt,
dass ein solcher Fall entgegen dem geltenden Recht zur
Wirksamkeit von Verträgen ein Richter in anderer Form
entschieden haben soll, das Aktenzeichen. Ich warte immer noch
auf das Aktenzeichen in anderen Fällen. Du hast es mir
zugesagt, ich würde das Urteil ja selbst mir vom Gericht
kommen lassen. Denn derart haarsträubend hat sicher das
Gericht nicht entschieden.

Ein Vermieter der sich auf einen solchen Kuhhandel, zwischen
vormieter und Nachmieter, einlässt ist/war schlecht beraten.

Es waren hier im übrigen 15Tage mietfrei sowie 200DM in Bar
geflossen für die Renovierung
Mit einer fast

Was heisst fast ? Denn das kann schon einen anderen
rechtlichen Sachverhalt ergeben.

Textgleichen Passage im Mietvertrag ( Wert

dieser Passage 0 DM )

Es gab Zeugen > Renovierhelfer die aussagten die Wohnung
war unrenoviert bei übernahme.

Aha, da haben wir es bereits. Die Wohnung war nach den Zeugen
bei der Übernahme unrenoviert. Hier aber zahlt der Vormieter
dem Nachmieter mit Zustimmung des Vermieters die Renovierung
und somit gilt für den Vormieter, das er renoviert hat und für
den Vermieter, dass der Nachmieter die Wohnung renoviert
übernommen hat. Jedes andere, gegen die geltende
Rechtssprechung ergangene Urteil bitte mit Aktenzeichen nenne.
Ich kann Mietrechtsurteile bis 1963 zurück nachprüfen.

Es blieb nur die Pflicht der Schönheitsreparatur.

Der Vermieter hat hier nicht, aber könnte seine Ansprüche
(Schlussrenovierung) gegen den Vormieter per
Abtretungserklärung abtreten an den Nachmieter.

Aber hallo, seit wann kann jemand Ansprüche aus
Schönheitsreparaturen als Vermieter an jemand abtreten - und
zwar in einem Mietverhältnis - der überhaupt mit dem Vorgänger
kein Vertragsverhältnis hatte.

Dann könnte

der Nachmieter gegen den Vormieter Ansprüche geltend machen.
Schadenersatz weil eine Erfüllung der Pflicht
(Schlussrenovierung) nicht mehr möglich ist. (Risiko
möglicherweise erfolgreiche Klage ohne tatsächlich
vollstrecken zu können)

Abseits von Recht und Gesetz.

Der Vermieter kann aber nicht die Wohnung unrenoviert
übergeben, und dem Nachmieter die Pflichten des Vormieters
aufbürden.

Ich nehme hierzu nun wirklich keine Stellung. So ein Unsinn
habe ich selten gehört.

Schießlich hängt von vielen Faktoren ab wie umfangreich die
Renovierung sein müsste.
Es mangelt an einer Vereinbahrung die gültig ist.

Diese Frage stellt sich doch derzeit überhaupt nicht, da es
nicht um den Auszug des Nachmieters, sondern um dessen Einzug
geht. Und dabei geht es um die Frage, was der Vormieter an
Schönheitsreparaturen schuldet und was der Nachmieter unter
Zustimmung des Vermieters übernommen hat. Und was später bei
Auszug einmal ist, ist dort zu klären, nicht jetzt.

Du kennst in den vorliegenden Fall ja nicht einmal den
Mietvertrag und die Vereinbarungen, denn die sind nie gemailt
worden. Wie willst Du hier eine abschliessende Antwort geben ?

Dringend abraten kann man nur die halbe Miete an diese Fritzen
zu zahlen.

Dein Vermieter hat Dir die Wohnung zu übergeben ob er dabei
SEIN Wohnungsschloss zerstört ist nicht Dein Problem.

Der Vermieter hat - auch wenn es Dir sich weiterhin
verschliesst - derzeit kein Recht zum Zutritt zur Wohnung und
auch nicht zum Wechsel des Türschlosses. Denn mit dieser
Handlung würde er den Vormieter von jeder Zahlung befreien.
Hast Du noch nicht bemerkt, dass die Vormieter bis Ende Mai
Miete zahlen und den Nachmieter den Zutritt erlauben, wenn
dieser die halbe Mai-Miete übernimmt ?

Tu wie Dir geraten ist a la Johannes

oder a la Günter

Ps: Lieber Günter Nötigung Betrug das ist sehr weit
hergeholt.

Selbstverständlich ist es mindestens Nötigung, wenn vereinbart
ist, dass die Nachmieter vorzeitig einziehen dürfen, der
Vormieter die halbe Monatsmiete erhält, hierfür dann die halbe
Miete für Schönheitsreparaturen verrechnet werden und der
Vormieter will nun das Geld und erklärt, ohne Geld komme der
Nachmieter nicht in die Wohnung. Ausserdem will der Vormieter
nun auch noch bestimmen, wer die Farbe kauft und macht dies
auch von der Aushändigung der halben Miete abhängig. Das ist
Nötigung, denn dem Nachmieter wird mit einem größeren Übel
gedroht, wenn er entgegen einer Vereinbarung sich nicht auf
Forderungen des Vormieters einlässt. Und wäre das Vorgehen in
dieser Form zwischen Vormieter und Vermieter abgesprochen ist
der Anfangsverdacht des Betruges wohl zu erkennen. Versuche
mal einen Kurs bei einer Volkshochschule in Sachen
„Bürgerliches Recht“ zu belegen. Manchmal muss ich den Kopf
schütteln.

Gruss Günter

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