Werte Experten
Mal angenommen,ein Mieter wohnt 2 Jahre in einer Wohnung.Er äußert seinem Vermieter, er zieht Ende Mai 2004 wieder aus.
(Schriftliche Kündigung liegt nicht vor)
Der Vermieter sucht sich einen Nachmieter und sagt die Wohnung zum 1.7.2004 dem neuen Mieter zu.(schriftlich).
Nun entscheidet der alte Mieter, doch in der Wohnung zu verbleiben und der NEUE Mieter besteht auf den Einzug zum 1.7.2004.
Wer muß nachgeben?
Noch einige Fakten: Der alte Mieter hat 3 Mieten im Rückstand und Stromzahlung für ca.1,5 Jahre (600€)
Der gültige Mietsvertrag sagt aus:
„Der Vermieter und der Mieter können den Mietsvertrag bis zum 3. Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf des übernächsten Kalendermonats kündigen.“
Was muß alles passieren,damit der NEUE Mieter am 1.7.04 die Wohnung übernehmen kann?
Der alte Mieter lehnt jetzt einen Auszug zum Ende des Monat konsequent
ab.(er habe sich geirrt)
Eine andere Wohnung,die ihm sein Vermieter anbietet, lehnt er ab.
Ich danke für die Antworten
Wolfgang
Hallo Wolfgang,
nachdem drei Monatsmieten Rückstand bestehen ist die sofortige fristlose Kündigung wegen dreimonatigen Mietrückstand auszusprechen und die Aufforderung, die Wohnung bis spätestens 31.05.2004 an Dich herauszugeben. Eine Kopie des Schreiben an die Ortspolizeibehörde.
Mal angenommen,ein Mieter wohnt 2 Jahre in einer Wohnung.Er
äußert seinem Vermieter, er zieht Ende Mai 2004 wieder aus.
(Schriftliche Kündigung liegt nicht vor)
Der Vermieter sucht sich einen Nachmieter und sagt die Wohnung
zum 1.7.2004 dem neuen Mieter zu.(schriftlich).
Nun entscheidet der alte Mieter, doch in der Wohnung zu
verbleiben und der NEUE Mieter besteht auf den Einzug zum
1.7.2004.
Wer muß nachgeben?
Noch einige Fakten: Der alte Mieter hat 3 Mieten im Rückstand
und Stromzahlung für ca.1,5 Jahre (600€)
Mieten und Stromzahlung durch Mahnbescheid auf jeden Fall nunmehr sichern.
Der gültige Mietsvertrag sagt aus:
„Der Vermieter und der Mieter können den Mietsvertrag bis zum
3. Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf des
übernächsten Kalendermonats kündigen.“
Dies ist in dem Fall unerheblich. Du hast das Recht auf fristlose Kündigung, wenn der Mieter nicht auszieht musst Du Räumungsklage über einen Anwalt einreichen. Kann bis 18 Monate dann dauern.
Was muß alles passieren,damit der NEUE Mieter am 1.7.04 die
Wohnung übernehmen kann?
Der bisherige Mieter muss rechtzeitig ausziehen.
Der alte Mieter lehnt jetzt einen Auszug zum Ende des Monat
konsequent
ab.(er habe sich geirrt)
Eine andere Wohnung,die ihm sein Vermieter anbietet, lehnt er
ab.
Da nicht schriftlich gekündigt ist und es offenbar nur eine Absichtsserklärung war, Du Dich durch eine schriftliche Erklärung nicht abgesichert hast, bleiben etwaige Folgen an Dir hängen.
Versuche dem "Neumieter " zu helfen, dass er eine andere Wohnung findet, damit für Dich der Schaden nicht zu groß wird. Das ist leider, wenn der jetzige Mieter nicht auszieht, alles was im Moment möglich ist. Und suche hier auf jeden Fall einen Anwalt auf, denn hier sind noch größere Mietrückstände für die Zukunft zu befürchten. Wenn Wohngeld oder Sozialhilfe bezahlt wird, informiere die Behörde über die Nichtzahlung der Miete.
GRuss Günter