Hallo,
mal angenommen in einem Altbau, sind Reperaturen notwendig, wie zbs die Hausklingel.Und zudem die Defekte von dem Oberen Stockwerk ist, obwohl ich angenommen im unteren Stockwerk wohne, muss ich dann ( 2 Parteinhaus)die hälfte der Reperatur bezahlen über die Nebenkostenabrechnung ?
Hallo,
die Reparatur einer Haustürklingel ist Angelegenheit des Vermieters. Die Kosten fallen selbst dann, wären sie umlagefähig, nicht unter Nebenkostenabrechnungen. Ausserdem hat ein Mieter niemals Kosten für andere Wohnungen zu tragen. In solchen Fällen streicht man diese Kosten oder zieht sie - bei Guthaben - von der nächstmöglichen zu zahlenden Miete ab, wenn der Vermieter diese Kosten nicht freiwillig erstattet. Hinweis: Ist eine Kleinreparaturklausel vereinbart fallen diese Reparaturen nicht darunter.
Gruss Günter
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