Hallo,
eine Mieterin ist vor 17 Monaten umgezogen und versucht seitdem ihr selbst angelegtes Kautionssparbuch zurückzubekommen. Die Banker sagen ihr jedoch immer wieder, dass der Vermieter das Sparbuch freigeben muss, welcher sich jedoch seit über einem Jahr nicht mehr meldet und unauffindbar ist. Wie kann man den Bankangestellten Beine machen, damit sie das Geld herausrücken?
Grüße
Franz
Hallo Franz,
den Bankmitarbeiter kann man überhaupt „keine Beine machen“ da ihn keine Schuld trifft und er auch nicht zuständig ist für die Freigabe des Sparbuches. Würde er das Sparbuch aushändigen - ohne Freigabe durch den Vermieter - haftet die Bank, wenn der Vermieter Schadenersatzansprüche geltend macht. Anmerkung : Es ist unerheblich, ob Banken zuviel Geld haben oder nicht.
Die Freigabe des Sparbuches ist einzig und allein Sache des Vermieters. Die Mieterin muss deshalb über Einwohnermeldeämter, über die Telekom, über Bekannte des Vermieters dessen neue Anschrift erfragen.
Gruss Günter
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ach so
Hallo Günter,
danke für die klare Auskunft!
Wenn der Vermieter schon verstorben ist, muss die Mieterin dann eine Sterbeurkunde vorlegen oder hilft auch ein Gerichtsurteil, wie es schon einmal geholfen hat?
Franz
den Bankmitarbeiter kann man überhaupt „keine Beine machen“ da
ihn keine Schuld trifft und er auch nicht zuständig ist für
die Freigabe des Sparbuches. Würde er das Sparbuch aushändigen
- ohne Freigabe durch den Vermieter - haftet die Bank, wenn
der Vermieter Schadenersatzansprüche geltend macht. AnmerkungEs ist unerheblich, ob Banken zuviel Geld haben oder nicht.
Die Freigabe des Sparbuches ist einzig und allein Sache des
Vermieters. Die Mieterin muss deshalb über
Einwohnermeldeämter, über die Telekom, über Bekannte des
Vermieters dessen neue Anschrift erfragen.Gruss Günter
Hallo Günter,
danke für die klare Auskunft!
Wenn der Vermieter schon verstorben ist, muss die Mieterin
dann eine Sterbeurkunde vorlegen oder hilft auch ein
Gerichtsurteil, wie es schon einmal geholfen hat?
Franz
Hallo Franz,
ein Urteil dürfte wenig helfen, es sei denn, ein Gericht hat verfügt, dass die Kaution zu erstatten ist. Sonst müssen die Erben die Freigabe des Kontos vornehmen. Gibt es keine Erben, dann muss der Mieter Antrag beim Nachlassgericht auf Freigabe des Kontos stellen.
Gruss Günter
ok
noch einen schönen Morgen, Günter!