Der BGH hat heute ein Urteil veröfentlicht unter VIII ZR 295/03. Das Urteil kann unter http://www.bundesgerichtshof.de abgerufen und auch ausgedruckt werden.
Dieses Urteil verändert die bisherige Rechtsprechung. Es ist nun möglich rückwirkend für mindestens drei Jahre ( Verjährungsfrist ) Miete dann vom Vermieter zurück zu verlangen, wenn die Miete um mehr als 10 % bei Angabe der Wohnfläche überschritten wird.
Gruss Günter
Gelegenheit?
Da fällt mir ein, wie man dieses Urteil ausnutzen könnte. Ein Maurermeister, der zur Miete in einer 5-Zimmer-Wohnung mit 100 qm wohnt, mauert ein Zimmer mit 11 qm zu und verändert die anderen Räume so, dass er nur noch 89 qm hat und trotzdem 5 Zimmer. Wenn es der Vermieter nicht merkt, könnte der Maurer viel Geld von ihm zurückverlangen.
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